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Interfraktioneller Antrag - 0360/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Auch in Zeiten von Corona: Arbeitnehmer*innenrechte wahren!
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 14, 2020
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Antrag
Antrag:
Die Ratsversammlung fordert die Verwaltung auf,
- dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten der Landeshauptstadt Kiel und ihrer Eigenbetriebe, die sich derzeit aufgrund der Corona Pandemie im Homeoffice befinden, auch entsprechend (finanziell) ausgestattet werden,
- dem Finanzausschuss möglichst zeitnah eine Übersicht über die Kosten für die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen (bzw. für die fällige Aufwandsentschädigung bei der Nutzung von privaten Geräten für dienstliche Zwecke) und für die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen für Miete, Energie und Reinigung der von den Beschäftigten zur Verfügung gestellten Arbeitsräume zu Hause vorzulegen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Auch in Zeiten von Corona sind die Rechte der Beschäftigten selbstverständlich zu achten.
Nach § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die Arbeitgeberseite dafür zuständig, den Arbeitsplatz einzurichten und zur Verfügung zu stellen. Dort, wo ihr das nicht möglich ist und sie dies den Arbeitnehmer*innen selbst überlässt, muss sie entsprechende Aufwandsentschädigungen leisten.
Aufgrund der Geschwindigkeit und Hektik, mit der in den letzten Wochen viele Tätigkeiten ins Homeoffice verlagert wurden und immer noch werden, besteht die Gefahr, dass der Umstand, dass die Arbeitgeberseite für die Bereitstellung der Arbeitsmittel zuständig ist, leicht übersehen wird.
Gerade die öffentliche Hand muss hier mit gutem Beispiel vorangehen und deutlich für die Wahrung der Rechte der Beschäftigten eintreten.
gez. Ratsherr Stefan Rudau f.d.R.
Ratsfraktion DIE LINKE
gez. Ratsherr Marcel Schmidt f.d.R.
SSW-Ratsfraktion