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Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0363/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Schutzschirm für Arbeitnehmer*innen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 14, 2020
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Antrag
Antrag:
Die Ratsversammlung fordert die Verwaltung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitszeitkonten der Beschäftigten der Landeshauptstadt Kiel und ihrer Eigenbetriebe nicht belastet werden, um einen möglicherweise derzeit geringeren Arbeitsanfall auszugleichen.
Beschäftigte, die in der aktuellen Situation, aufgrund von Betreuung von Kindern oder anderen Angehörigen, Zugehörigkeit zu Risikogruppen, akuten Erkrankungen, Quarantänemaßnahmen, Betriebsschließungen oder ähnlichem, von Einnahmeverlust bedroht sind, sollen volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Ersatz des Verdienstausfalls erhalten.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Nach § 615 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Dienstberechtigte, also die Arbeitgeberseite, dafür zuständig die vertraglich vereinbarten Dienste auch anzunehmen, sprich: ausreichend Arbeit zur Verfügung zu stellen. Gelingt das nicht, muss die vereinbarte Vergütung dennoch gezahlt werden. Arbeitnehmer*innen sind demnach auch nicht zur Nachleistung verpflichtet. Eine Belastung der Arbeitszeitkonten wäre eine unzulässige Verlagerung des „unternehmerischen Risikos“ auf die Beschäftigten.
Zudem verlangt die Covid-19 Pandemie aktuell ein Höchstmaß an gesellschaftlichem Zusammenhalt und Solidarität. Die Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens fordert den Menschen derzeit viel ab. Um die Akzeptanz von Maßnahmen weiter hoch zu halten und den gesellschaftlichen Frieden zu wahren ist es hilfreich, wenn sich auch die öffentliche Hand als Arbeitgeberin entgegenkommend verhält und aufgrund der Krise entstehende Einnahmeverluste abfängt.
gez. Ratsfrau Margot Hein f.d.R.
Ratsfraktion DIE LINKE