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Antrag der Verwaltung - 0385/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Korruptionsprävention
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Jun 2, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Jun 11, 2020
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Antrag
Antrag:
- Die Ratsversammlung stimmt der Weiterentwicklung des in Drucksache 0204/2013 beschlossenen Handbuchs Korruptionsprävention zu einer Dienstanweisung des Oberbürgermeisters zu.
Mit einer solchen Dienstanweisung sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:
- gezielter für das Thema „Korruptionsprävention“ zu sensibilisieren und so besser zur Vorbeugung von Korruption beizutragen,
- höhere Verbindlichkeit im Umgang mit dem Thema „Korruptionsprävention“ herzustellen,
- die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten innerhalb der Verwaltung im Umgang mit dem Thema „Korruptionsprävention zu verdeutlichen und
- ein geeignetes Berichtswesen (auch gegenüber der Selbstverwaltung) zu entwickeln.
Die Dienstweisung löst das „Handbuch Korruptionsprävention ab.
- Die Dienstanweisung wird dem Innen- und Umweltausschuss vor Inkrafttreten zur Kenntnis gegeben
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Auf Drucksache 0204/2013 hatte die Ratsversammlung das „Handbuch Korruptionsprävention“ beschlossen.
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hatte zuletzt die aus seiner Sicht mangelhafte Umsetzung von Maßnahmen zur Korruptionsprävention in den Ämtern und Betrieben problematisiert.
Zudem ist die gemäß Handbuch gebildete „Arbeitsgruppe zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption“ im Rahmen ihrer Arbeit zur Erkenntnis gelangt, dass dieses Gremium nicht geeignet sei, die Aufgabe der Korruptionsprävention systematisch und zielgerichtet zu entwickeln bzw. durchzuführen. Die für notwendig erachtete Überarbeitung des „Handbuchs Korruptionsprävention“ konnte bislang auch wegen bislang fehlender Ressourcen nicht erfolgen.
Insgesamt wird der Bedarf gesehen, dem Thema „Korruptionsprävention“ mehr Bedeutung und insbesondere Verbindlichkeit zu verleihen.
Dies ausdrücklich nicht, weil es gesicherte Erkenntnisse über eine höhere „Korruptionsanfälligkeit“ der Verwaltung gäbe, sondern im Sinne frühzeitiger Vorbeugung.
Gleichzeitig sollen entsprechende Aktivitäten auch nach außen transparent(er) gemacht werden.
Hierzu braucht es klare, verständliche und verbindliche Regelungen in einer entsprechenden Dienstanweisung.
Darin sollen Regelungen insbesondere zu folgenden Punkten getroffen werden:
- Aufgaben und Zuständigkeiten beschreiben
- Hinweise zu Belehrungspflichten sowie zu Fort- und Weiterbildungsangeboten
- Entwicklung eines geeigneten aussagekräftigen regelmäßigen Berichtswesens auch gegenüber der Selbstverwaltung
- Regelmäßige Evaluation einer Dienstanweisung im Hinblick auf ihre Aktualität und Praxistauglichkeit
- Klarheit über den Umgang bzw. das Verhalten bei Verdachtsfällen schaffen.
Die bisherigen Zuständigkeiten und Strukturen haben sich als nicht geeignet erwiesen, um der Bedeutung des Themas „Korruptionsprävention“ vollumfänglich gerecht werden zu können.
Im Zuge der Erarbeitung einer Dienstanweisung soll deshalb auch eine Neuordnung der Zuständigkeiten in den Blick genommen werden, insbesondere auch was eine mögliche zentrale bzw. gebündelte Verantwortung für das Thema angeht.
Insofern wird auch die Schaffung zusätzlicher Ressourcen einschließlich deren Verortung innerhalb der Verwaltung in die Überlegungen einbezogen.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister