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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0387/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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§ 76 Abs. 4 Satz 5 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) entsprechend ist der Ratsversammlung jährlich ein Bericht über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 Euro hinausgehen, zuzuleiten, in welchem

die Geber*innen, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind.

 

Auf Basis der Erhebungen in den Dezernaten werden vorliegend für 2019 entsprechende Zusammenstellungen zur Kenntnis gegeben.

Dazu liegen dieser Geschäftlichen Mitteilung als Anlagen folgende Übersichten bei:

 

Anlage Dezernat für Stadtentwicklung und Umwelt

Anlage Dezernat für Finanzen, Personal, Ordnung und Feuerwehr

Anlage Dezernat für Soziales, Gesundheit, Wohnen und Sport

Anlage Dezernat für Bildung, Jugend, Kultur und Kreative Stadt

 

Insgesamt werden im vorliegenden Bericht Spenden im Umfang von rund 353 T Euro erfasst und vorliegend zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jun 9, 2020 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Jun 11, 2020 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen