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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0400/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Anlass

Verschiedene Gremien haben sich mit unterschiedlichen Schwerpunkten mit der Thematik „Öffentliche bzw. der Öffentlichkeit zugängliche Toilettenanlagen im Kieler Stadtgebiet“ befasst.

 

Mit der vorliegenden Geschäftlichen Mitteilung (GM) soll ein Überblick über die bisherige Beschlusslage vermittelt und über die daraufhin bisher eingeleiteten bzw. zumindest bereits konkret überlegten nächsten Schritte informiert werden.

 

 

Zuständigkeit für öffentliche WC-Anlagen

Mit der GM Drs. 0829/2019 hatte der Abfallwirtschaftsbetrieb darüber informiert, dass eine zentrale Zuständigkeit für die öffentlichen WC-Anlagen geprüft wird.

Dies könne u.a. Abstimmungsprozesse, die bislang zwischen verschiedenen Organisationseinheiten herbeigeführt werden müssen, beschleunigen. Zudem könnten Anfragen, Beschwerden oder Anregungen an eine solche, zentral zuständige Stelle gerichtet werden.

Ein Prüfungsergebnis soll bis Jahresende 2020 vorliegen und dann der Selbstverwaltung vorgestellt werden. 

 

 

Barrierefreie WC-Anlagen/“Toilette für alle“

Der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit hatte die Verwaltung auf Drs. 0798/2018 gebeten:

 

      einen Überblick zu geben, wo weitere öffentliche barrierefreie Toiletten in regelmäßigen

Abständen im Bereich Kiellinie, Holstenstraße, Vinetaplatz, Schrevenpark, Schwentine-Mündung und Holtenauer Straße eingerichtet werden können,

      zu prüfen und darzulegen, wo sich in Innenstadtnähe Toiletten mit Pflegemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung befinden,

      städtische Räumlichkeiten aufzuzeigen, in denen Pflegeräume für Menschen mit Behinderung eingerichtet werden können und

      mitzuteilen, welche Möglichkeiten Menschen mit Behinderung auf öffentlichen Großveranstaltungen, wie z. B. der Kieler Woche oder dem Boothafensommer haben, sanitäre Anlagen zu nutzen.

 

Demgegenüber hatte der Hauptausschuss auf Drs. 0540/2019 beschlossen, die Landeshauptstadt möge bei ihren Großveranstaltungen (wie zum Beispiel der Kieler Woche, dem Kieler Umschlag, dem Weihnachtsmarkt, Stadtteilfesten, etc.) eine „Toilette für alle“ vorhalten.

Zudem wurde darum gebeten, zu prüfen:

 

      ob der Kauf oder die Anmietung einer „Toilette für alle“ wirtschaftlicher ist,

      wie die Landeshauptstadt Kiel private Veranstalter sensibilisieren kann, eine „Toilette für alle“ vorzuhalten,

      ob und in welcher Form private Veranstalter verpflichtet werden können, eine „Toilette für alle“ vorzuhalten und

      ob es einen Standort in der Innenstadt gibt, der dauerhaft für die „Toilette für alle“ genutzt werden kann.

 

 

Im Sinne einer ersten Visualisierung über bestehende WC-Anlagen ist der aktuelle „WC – Wegweiser für öffentliche und „nette Toilette“ in der Kieler Innenstadt“ als Anlage beigefügt (Anlage 1).

Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der bestehenden, bzw. in Planung befindlichen Anlagen:

 

Kiellinie

Zwei öffentliche Toilettenanlagen im Bestand, davon eine barrierefrei.

Bezüglich der vertraglichen Situation mit dem Betreiber des „Nordwind“ steht eine Abstimmung mit der Immobilienwirtschaft aus.

 

Aktuell hat der ABK dem Betreiber des Sandhafens einen Vertragsentwurf für das „nette Toilette“ Konzept unterbreitet. Dessen Rückmeldung steht noch aus.

 

Holstenstraße

Fünf öffentliche Toilettenanlagen im Bestand, davon drei

barrierefrei

 

Vinetaplatz

     Eine barrierefreie Toilette im Bestand.

 

Schrevenpark

Eine Toilettenanlage im Bestand. Die Erweiterung um eine barrierefreie Toilette im Anbau „Castello“ ist gemeinsam mit dem aktuellen Pächter in Vorbereitung.

Holtenauer Straße

Sechs öffentliche Toilettenanlagen im Bestand, davon eine barrierefrei.

 

Schwentine-Mündung Zur Situation an der Schwentine-Mündung steht eine Abstimmung mit der Immobilienwirtschaft aus.

  

 

Ergänzend zu den o.g. bereits existierenden Anlagen hat der ABK verschiedene weitere

Standorte Identifiziert, die sich zur Ein-/Herrichtung barrierefreier WC-Anlagen eignen könnten.

Die nähere Prüfung erfordert jedoch einen entsprechenden Aufwand, u.a. für die Abstimmung

zum Beispiel mit privaten Eigentümer*innen, Gastronomen oder Gewerbetreibenden.

 

Bei Großveranstaltungen soll ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden, d.h. je nach Größe der Veranstaltung werden mobile Toilettenanlagen mit barrierefreiem Zugang als fester Bestandteil der Infrastruktur gebucht.

 

Als Veranstalter des Bootshafensommers macht die Kiel-Marketing GmbH auf der Fläche des

Bootshafens eine barrierefreie Toilette als Toilettencontainer, grundsätzlich zur Auflage. Gleiches

gilt für die Veranstaltungen „Käse trifft Wein“ oder „Fest der Beere“.

 

Im Rahmen der Kieler Woche werden bedarfsorientiert bereits zahlreiche barrierefreie Toiletten bereitgestellt.

 

Zum Thema Pflegeräume für Menschen mit Behinderung („Toilette für alle“) haben

Gespräche mit dem Vorsitzenden des Beirates für Menschen mit Behinderung, dem Deutschen

Roten Kreuz, den Johannitern, sowie der Stiftung „Leben pur“ gezeigt, dass es derzeit in

Kiel kein entsprechendes im öffentlichen Raum in innenstadtnähe gibt bzw. zumindest kein solches Angebot dokumentiert ist.

 

Für die Definition einer „Toilette für alle“ gelten insbesondere folgende Parameter:

 

      ein geruchsverschließender Mülleimer,

      eine höhenverstellbare Liegefläche,

      eine motorisierte Hebehilfe und

      ein barrierefreier Zugang.

 

Der definierte Raumbedarf für die Erweiterung einer barrierefreien Toilette zu einer „Toilette für

Alle“ liegt, je nach vorhandener Raumaufteilung, bei mindestens 12 qm bis 16 qm.

 

Die Suche nach einem geeigneten Standort in der Innenstadt ist zum jetzigen Zeitpunkt noch

nicht abgeschlossen.

Ob, wo und wie sich eine solche Erweiterung dann realisieren ließe, wird derzeit geprüft. Die Ergebnisse werden voraussichtlich bis zum Ende des dritten Quartals 2020 vorliegen.

 

Bei der Stiftung „Leben pur“ stehen für die Errichtung einer „Toilette für alle“ in

Schleswig-Holstein Mittel in Höhe von 12.000 € zur Verfügung. Nach Möglichkeit sollen diese Mittel für ein entsprechendes Angebot in Kiel eingeworben werden.

 

Alternativ zu einer festen „Toilette für alle, wäre der Kauf bzw. die Anmietung eines Containers denkbar. Nach einer ersten überschlägigen Berechnung stellen sich die Kosten dafür im Vergleich wie folgt dar:

 

Kauf     50,0 T€                                 Miete   192,0 T€

Instandhaltung       20,0 T€                                 Versicherung              11,7 T€ 

Vergleichswert[1]   70,0 T€ (über 8 Jahre)         Vergleichswert           203,7 T€

 

Kosten für Transporte, Einlagerungen, Verbrauchsstoffe und Reinigungen sind in den Vergleichswerten nicht enthalten, da diese bei beiden Varianten gleichermaßen anfallen

Die Zuständigkeit für Transport, Zwischenlagerung und hygienische Pfleg und /Reinigung bliebe zu klären.

 

Wie oben skizziert, ist zumindest die barrierefreie WC-Anlage Bestandteil von solchen Veranstaltungen, für die die Stadt verantwortlich zeichnet. Hier kommt der Stadt insofern Vorbildfunktion

zu, zumal um andere Veranstalter für das Thema zu sensibilisieren und zu motivieren.

 

Ein nächster Schritt kann dann in Richtung „Toilette für alle“ gehen.

In diesem Sinne hatte der ABK in Abstimmung mit dem Kieler Woche Referat für die Kieler Woche 2020 (in ursprünglich geplanter Form für Juni 2020) die einzig bisher bekannte mobile „Toilette für alle“ bereits reserviert.

 

Ob und wenn ja, wie private Veranstalter zur Bereitstellung einer „Toilette für alle“ ggf. auch rechtlich verpflichtet werden könnten, ist noch zu prüfen.

 

 

 

Weiteres Vorgehen

Zusammenfassend und ausgehend von den vorliegend zur Kenntnis gegebenen Zwischenständen sind im Wesentlichen folgende Fragen zu klären bzw. Punkte zu erledigen:

 

      eine zentrale Zuständigkeit für die öffentlichen WC-Anlagen.

      die Eignung verschiedener Standorte für die Einrichtung weiterer öffentlicher und/oder barrierefreier WC-Anlagen.

      Angebotsweiterungen der „netten Toilette“ und

      Die Bereitstellung einer „Toilette für alle“

 

Die Gremien werden informiert, sobald die genannten Fragen geklärt bzw. Punkte erledigt werden konnten.

Davon unbenommen bleibt selbstverständig eine Einbindung der fachlich zuständigen Gremien, etwa im Zusammenhang mit der Bereitstellung notwendiger Haushaltsmittel.

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister        
 

 


[1] Vergleichswert: Nutzungsdauer/Abschreibung über 8 Jahre

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Beschlüsse

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May 27, 2020 - Wirtschaftsausschuss - zur Kenntnis genommen

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May 28, 2020 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - zur Kenntnis genommen

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Jun 2, 2020 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen

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Jun 3, 2020 - Hauptausschuss - zur Kenntnis genommen