Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0403/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Kooperationsvertrag Digitalfunk-Servicestelle
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Feuerwehr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Jun 2, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jun 11, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung vom 10.12.2015 (DS 0963/2015) der Kooperationsvereinbarung über die Errichtung einer gemeinsamen Digitalfunk-Servicestelle zwischen dem Kreis Plön, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Landeshauptstadt (LH) Kiel zugestimmt.
Diese Kooperationsvereinbarung beinhaltet die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung zur Errichtung und zum Betrieb einer Digitalfunk-Servicestelle, wie sie nach dem Landesbetriebskonzept Digitalfunk BOS des Landes Schleswig-Holstein zwingend vorgesehen ist.
Laut Vereinbarung sind sich die drei Gebietskörperschaften darin einig, die zentralen Aufgaben einer Servicestelle durch die LH Kiel zu erledigen, während dezentrale Aufgaben durch sogenannte Satelliten in den Kreisen wahrgenommen werden. Ziel der Vereinbarung war und ist es, in der Aufgabenwahrnehmung personelle Synergien zu schaffen und die Personalkosten in der Auslieferungsphase der Funkgeräte und in der Betriebsphase des Digitalfunks zu reduzieren. Darüber hinaus sind der zentralen Digitalfunk-Servicestelle Betreuungsaufgaben und Teile der Aufgaben eines Funksachbearbeiters für das von den Kreisen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich eingerichtete und zu unterhaltende digitale Alarmierungsnetz zugewiesen worden.
Für die zuständigkeitsübergreifenden zentralen Aufgaben der Digitalfunk-Servicestelle wurde eine Kostenregelung getroffen.
Diese Kostenregelung sieht vor, dass von zwei Planstellen 75 % von den Kooperationspartnern zu tragen sind. Die Personalkosten werden derzeit von den Kooperationspartnern je zu einem Drittel getragen.
Der Kreis Plön hatte Ende des Jahres 2018 eine Evaluierung des Arbeitsaufkommens im Verhältnis zu den Kosten seit Inbetriebnahme der Digitalfunk-Servicestelle verlangt, um ggf. für die Zukunft Anpassungen vornehmen zu können. Im Leitstellenbeirat wurde die Durchführung einer Evaluierung beschlossen.
Diese wurde in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Kooperationspartner durchgeführt.
Gemeinsam wurde das Ergebnis bezüglich der Aufgabenzuteilung auf zentrale Servicestelle und Satelliten erstellt (Anlage zum Änderungsvertrag). Darüber hinaus wurde ein Vorschlag bezüglich einer geänderten Kostenverteilung gemacht.
Im Leitstellenbeirat vom 21.03.2019 wurde das Ergebnis seitens der Landeshauptstadt Kiel vorgestellt. Die Arbeitsgruppe hat ermittelt, dass die Kostenverteilung nicht der Arbeitsbelastung für die jeweilige Gebietskörperschaft entspricht.
Vielmehr musste festgestellt werden, dass die Arbeitsweise für den laufenden Betrieb abhängig von der Größe des Funknetzes (Nutzer) und des digitalen Alarmierungsnetzes (Anzahl der digitalen Alarmumsetzer) und der damit verbundenen Arbeitsbelastung in der zentralen Digitalfunk-Servicestelle ist. Darüber hinaus entfallen weitere 25 % der Tätigkeiten der zwei Planstellen allein auf Aufgaben der LH Kiel, so dass 50 % des Personalaufwands (statt wie bisher nur 25%) auf Aufgaben der zentralen Servicestelle entfallen und die entsprechenden Kosten daher nicht von den Kooperationspartnern zu tragen sind.
Die Arbeitsgruppe ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die verbleibenden 50% der Kosten der zentralen Digitalfunk-Servicestelle in einem neuen Verhältnis verteilt werden sollen. Dies sind künftig 40/40/20 (Kiel/Rendsburg-Eckernförde/Plön) Anteile der Kosten.
Von 2019 auf 2020 verringert sich damit für die LH Kiel die Erstattung von 71.750,- EUR auf ca. 44.000,- EUR.
Entsprechend ist auf der Grundlage von § 6 Abs. 3 des Kooperationsvertrages über „Einrichtung, Organisation und Betrieb einer gemeinsamen Digitalfunk-Servicestelle für die Landeshauptstadt Kiel und die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde“ der als Anlage 2 beigefügte Änderungsvertrag zu schließen.
Die Gremien in der Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön haben dieser Änderung bereits zugestimmt.
Christian Zierau
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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111,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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112,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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20,9 kB
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