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Geschäftliche Mitteilung - 0420/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung des Konzertsaals am Kieler Schloss - Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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May 26, 2020
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Jun 4, 2020
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Jun 9, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Jun 11, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Sanierung des Konzertsaals am Kieler Schloss
Für die Planung und Durchführung der Sanierungsmaßnahme auf Grundlage des vorliegenden Sanierungsgutachtens aus dem Jahr 2016 wurde durch die Verwaltung eine Steuerungsrunde eingerichtet. Die Steuerungsrunde setzt sich aus dem externen Projektsteuerer, externen Architekt*innen und Fachplaner*innen und Vertreter*innen der Immobilienwirtschaft, des Dezernats für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt und zu Nutzerbelangen des Dezernats für Bildung, Jugend, Kultur und Kreative Stadt zusammen.
Die Steuerungsrunde hat Ende Oktober 2019 nach Beauftragung des Projektsteuerers und der Architekt*innen den Planungsprozess eingeleitet. Derzeit befindet sich das Projekt termingerecht in der Phase der Vorplanung (Erstellung von Vorkonzepten und Gutachten, Bauteiluntersuchungen u.ä.).
Die aktuellen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie hatten und haben keinen verzögernden Einfluss auf den Planungsprozess, da die Steuerungs- und Planungsrunden unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln bzw. mit technischen Hilfsmitteln turnusgemäß fortgeführt werden konnten. Im Hinblick auf die notwendigen Untersuchungen und Bestandsaufnahmen vor Ort hat sich zudem die Einstellung des Spielbetriebs im Konzertsaal sogar eher positiv ausgewirkt, da diese ohne betriebsbedingte Einschränkungen bzw. Terminabstimmungen mit dem Veranstaltungsbetrieb durchführbar waren und sind.
Im Rahmen der Vorplanung wurde auch ein differenzierter Zeit- und Kostenplan für das Sanierungsprojekt erarbeitet, der in der aktuellen Fassung bereits auch die mit der Einbindung der bisherigen NDR-Flächen verbundene Erweiterung der Planungs- und Bauaufgabe (siehe Drs. 0300/2020) berücksichtigt.
Zeitplanung
In dem Sanierungsgutachten 2016 haben die Verfasser*innen einen Zeitbedarf von ca. 18 Monaten für die Leistungsphasen 2-7 (Planung und Ausschreibung) und ca. 24 Monaten für die Leistungsphase 8 (Baudurchführung) prognostiziert. Die Prognose erfolgte unter dem Hinweis, dass die aufgeführten Zeitfenster keine Prüfzeiträume oder Vergabefristen für Planung und Ausführung enthalten.
Die von der Steuerungsrunde vorgelegte Zeitplanung geht davon aus, dass nach Beendigung der Vor- und Entwurfsplanung Ende März / Anfang April 2021 der Bauantrag eingereicht wird, so dass die Bautätigkeiten, wie vorgesehen, nach Ende der Spielzeit 2021 und dem erfolgten Auszug des NDR mit den einleitenden Rückbauarbeiten aufgenommen werden können.
Die bauliche Fertigstellung ist bei einem störungsfreien Verlauf für Ende Februar 2024 terminiert.
Nach einer ca. zweimonatigen Inbetriebnahmephase könnte damit Ende April 2024 der Konzert-saal bezogen und der Probenbetrieb aufgenommen werden.
Unter Berücksichtigung der in dem Gutachten von 2016 ausdrücklich nicht enthaltenen Prüfzeiten und Vergabefristen und der Erweiterung der Bauaufgabe um die Integration der bisher durch den NDR genutzten Flächen bewegt sich die aktuelle Zeitplanung im Rahmen der Prognose von 2016.
Kostenschätzung
In dem Sanierungsgutachten 2016 haben die Verfasser*innen die Kosten der Sanierung auf rd. 24,5 Mio. Euro brutto geschätzt. In dem Gutachten wird darauf hingewiesen, dass die vorgenommenen Untersuchungen nur einen ersten Eindruck des Bestandes und der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen geben und im Zuge der weiterführenden Planung noch diverse Punkte tiefergehend zu beleuchten und abzustimmen sind, die durchaus auch Relevanz für die Kostenentwicklung haben.
Die von der Steuerungsrunde vorgelegte Kostenschätzung liegt aktuell bei rd. 35,5 Mio. Euro brutto und somit rd. 11 Mio. Euro über den Annahmen des Gutachtens. Diese Differenz lässt sich zum Teil durch die Erweiterung der Planungs- und Bauaufgabe, aber im Wesentlichen durch die Entwicklung des Baupreises vom Zeitpunkt des Gutachtens in 2016 bis hin zum Zeitraum der Auftragsvergaben bis Ende 2022 begründen. Diese Erhöhung der Baukosten führt auch zu einer Erhöhung der prozentual ermittelten Baunebenkosten.
- Baupreissteigerung (rd. 5% p.a.) 2016 - IV/2022 (Bauzeitmitte) rd. 6,6 Mio. Euro
- zusätzliche Bauleistungen NDR-Fläche rd. 1,8 Mio. Euro
- Zusätzliche Baunebenkosten rd. 2,6 Mio. Euro
Gesamt rd. 11,0 Mio. Euro
Abgesehen von der Erweiterung des Projektes und unter Berücksichtigung der Baupreissteigerungen bewegt sich auch die aktuelle Kostenschätzung damit im Rahmen der Prognose von 2016.
Finanzplanung
Auf Basis der aktuellen Kostenschätzung ist in der Finanzplanung somit von Ausgabemitteln in Höhe von rd. 35,5 Mio. Euro brutto auszugehen. Zur Absicherung des Projektes gegen etwaige Risiken sollte auf Empfehlung des externen Projektsteuerers zudem ein Risikozuschlag in Höhe von 15% der Gesamtkosten, also rd. 5.325.000 Euro, eingeplant werden.
Daraus ergibt sich für die Finanzplanung ein Gesamtansatz von 40.825.000 Euro brutto.
Im städtischen Haushalt sind unter der Investitionsnummer 1115050162 – Sanierung Kieler Schloss aktuell 23.877.000 Euro veranschlagt:
Ansatz bis 2019 | Ansatz 2020 | Ansatz 2021 | Ansatz 2022 | Ansatz 2023 |
130.000 Euro* | 1.480.000 Euro | 7.886.000 Euro | 8.293.000 Euro | 6.088.000 Euro |
* Bei den im Haushalt 2020 ausgewiesenen 1.630.000 Euro ist nicht berücksichtigt, dass auf Beschluss der Ratsversammlung im Dezember 2019 1.500.000 Euro zur Deckung der Eigenkapitalerhöhung des städtischen Krankenhauses herangezogen wurden (siehe Drs. 1110/2019).
Bisher nicht veranschlagt sind die für das Sanierungsprojekt zu erwartenden bzw. in Aussicht stehenden Einnahmen aus der Kostenbeteiligung des Landes und den über den Förderverein akquirierten Spenden. Zudem wird geprüft, ob die Sanierung auch aus Bundesmitteln mitfinanziert werden kann, etwa aus dem „Denkmalschutz-Sonderprogramm“. Erste Gespräche mit dem Landeskonservator und mit Berliner Akteuren haben stattgefunden.
Bei den Einnahmen ist zu bedenken, dass diese in der Finanzplanung ausschließlich auf die tatsächlichen Projektkosten anzurechnen sind, da die Veranschlagung eines Risikozuschlages eine finanztechnische Vorsorgemaßnahme darstellt, die bei Nichtinanspruchnahme im städtischen Gesamthaushalt aufgeht.
Kostenbeteiligung des Landes
Wie in der Drucksache 0979/2018 dargestellt, haben die schleswig-holsteinische Landesregierung und die Landeshauptstadt Kiel ein gemeinsames Verständnis zur Finanzierung des Sanierungs- und Modernisierungsvorhabens des Konzertsaals des Kieler Schlosses formuliert.
Demnach steht die Landesregierung zu ihrer Zusage, sich an den Kosten der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des Konzertsaalgebäudes des Kieler Schlosses mit bis zu 8 Mio. Euro zu beteiligen.
Die Landesregierung hatte außerdem ihre Bereitschaft erklärt, weitere Mittel einzusetzen, sofern sich nach Abschluss der Sanierungsplanung Mehrkosten ergeben, mit der Maßgabe, dass diese Kosten zu gleichen Teilen von der LHK und vom Land getragen werden.
Bei Umsetzung der anteiligen Übernahme der den Betrag von rd. 24 Mio. Euro übersteigenden Kosten würde sich bei den aktuellen Gesamtkosten in Höhe von rd. 35,5 Mio. Euro eine weitere Kostenbeteiligung des Landes in Höhe von rd. 5,75 Mio. Euro ergeben.
Im Letter of intent wurde vereinbart, dass, sofern sich nach Abschluss der Sanierungsplanung wesentlich höhere Kostenbeiträge abzeichnen sollten, beide Partner vor der endgültigen Entscheidung, über die Sanierung über das weitere Vorgehen beraten.
Die Landesregierung wurde über die aktualisierte Zeit- und Kostenplanung informiert. Weitere Gespräche werden folgen.
Die verbleibenden 21,75 Mio. Euro der Gesamtkosten wären durch die Landeshauptstadt Kiel und Zuwendungen Dritter (z.B. Spenden oder Bundesfördermittel) zu finanzieren.
Ausblick für den Haushalt
Mit den aktuell im Haushalt eingeplanten rd. 23,88 Mio. Euro ist auf der Ausgabenseite derzeit der Anteil der Landeshauptstadt Kiel / Dritter in Höhe von 21,75 Mio. Euro und der städtische Risikozuschlag mit einem Teilbetrag von rd. 2,13 Mio. Euro rein rechnerisch abgebildet. Zur Abbildung des vollständigen Risikozuschlages in Höhe von rd. 5,33 Mio. Euro wäre daher ein weiterer Teilbetrag in Höhe v. 3,2 Mio. Euro einzuplanen.
Da bisher keine Einnahmen veranschlagt sind, würde sich die Realisierung von Spenden oder Bundesmitteln nicht weiter auf die Ansätze der Ausgabenseite, durch die damit eintretende anteilige Deckung der Ausgaben aber positiv auf das Haushaltsergebnis auswirken.
Da die Kostenbeteiligung des Landes in der Haushaltsplanung bisher nicht berücksichtigt ist, kann bei der Veranschlagung der Einnahmen die Ausgabenseite haushaltsneutral entsprechend erhöht werden.
In der Vorbereitung des Haushaltsentwurfs 2021, die innerhalb der Verwaltung bereits angelaufen ist, werden die zur Finanzierung des Gesamtprojektes zu klärenden Fragen behandelt und die Haushaltsansätze entsprechend angepasst.
Weiterentwicklung des Gesamtareals
Mit der Drucksache 0602/2018 wurde die Verwaltung ebenfalls beauftragt, ein Nutzungskonzept für die Weiterentwicklung des Gesamtareals mit Schloss und Konzertsaal zu entwickeln und dazu insbesondere die Machbarkeit eines Kultur- und Kongresszentrums zu prüfen.
Als Grundlage für die weitere Machbarkeitsprüfung wurde nach Durchführung eines Vergabeverfahrens Ende April 2020 das Büro Congress-Consult Michel Maugé beauftragt, ausgehend von den für Kiel aufgezeigten Bedarfen an Kongress- oder Tagungskapazitäten ein konkretes Raum-u. Funktionsprogramm zu erstellen und mit den Gegebenheiten am Kieler Schloss abzugleichen. Diese Überprüfung wird aufzeigen, ob eine Umsetzung im Bestand möglich wäre oder räumliche Kapazitäten zur Deckung des Tagungs- und Kongressbedarfs fehlen. Auf dieser Basis können dann weitere Überprüfungen durchgeführt werden.
Die Ergebnisse des externen Büros werden bis September 2020 erwartet.
Mit dem Eigentum an der Liegenschaft hat die Landeshauptstadt Kiel auch die Betreiberverantwortung übernommen. Wie bereits in den Drucksachen 0602/2018 und 0979/2018 dargestellt, sind kurzfristige Maßnahmen zur Gewährleistung des Brandschutzes und damit zur Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich. Diese Maßnahmen werden seit Eigentumsübergang kontinuierlich in Abstimmung mit den Nutzer*innen und (bis zur aktuellen vorübergehenden Einstellung des Betriebes) mit Rücksicht auf die betrieblichen Abläufe umgesetzt.
Dr. Ulf Kämpfer Doris Grondke
Oberbürgermeister Stadträtin