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Antrag der Verwaltung - 0423/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermarktung der Tiefgarage unter dem Europaplatz als Erbbaurecht
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Jun 4, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jun 11, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die 1980 erbaute Tiefgarage unter dem Europaplatz hat eine Grundstücksgröße von rd. 4.766 m². Sie beinhaltet verteilt auf 3 Untergeschosse und einer Bruttogrundfläche von ca. 16.672 m² insgesamt 480 öffentliche Stellplätze. Hinzu kommen 103 oberirdische Stellplätze, die jedoch nicht öffentlich, sondern für den Veranstaltungsbetrieb genutzt werden. Mit den Betreibern der Halle wurde das Recht, die oberirdische Fläche des Europaplatzes zu nutzen, vertraglich vereinbart. Die Betreiber tragen im Gegenzug die Verkehrssicherungspflichten und haben die Fläche zur Kieler Woche und zum Kieler Umschlag in Abstimmung mit der Stadt zu Zwecken dieser Veranstaltungen zu nutzen. Die Tiefgarage darf durch die oberirdischen Nutzungen nicht beeinträchtigt werden. Im Grundbuch der Tiefgarage ist eine entsprechende Grunddienstbarkeit (Nutzungsbeschränkung) eingetragen.
Laut einem Verkehrswertgutachten zum Wertermittlungsstichtag 21.04.2018 ist die Tiefgarage „aufgrund von Funktionalität und der vorhandenen Ausstattungsmerkmale als „benutzerfreundlich“ einzustufen. Als Nachteil ist die geringe Durchfahrtshöhe von 1,8 m sowie ein fehlender Aufzug zu werten.
Der bauliche Zustand der Tiefgarage weist gravierende Mängel insbesondere im Bereich des Brandschutzes auf. Ohne kurzfristige Maßnahmen zur Behebung auch von weiteren Baumängeln könnte eine Schließung der Anlage drohen.
Um den Betrieb insgesamt aufrecht zu erhalten wären kurzfristig 2,8 Mio. € an Investitionen erforderlich. Für die darüber hinaus erforderliche Grundinstandsetzung der Tiefgarage sind Kosten in Höhe von ca. 12,1 Mio. € brutto zzgl. Planungskosten und Baunebenkosten ermittelt worden. Diese Kostenschätzungen stammen aus dem Frühjahr 2017. Bei einer weiteren Verzögerung der Baumaßnahmen ist mit einer jährlichen Erhöhung der Baukosten von 4 – 6% zu rechnen.
Da eine wirtschaftliche Nutzung für den Eigenbetrieb Parken unter diesen Voraussetzungen nicht mehr gewährleistet werden kann, ist die Vermarktung der Tiefgarage in die Wege zu leiten.
Die Vergabe der Tiefgarage erfolgt als Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 40 Jahren, der Erbbauzins beträgt jährlich 6% vom Grundstückswert, dieser beläuft sich zur Zeit auf 750 Euro pro m².
Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst können sich Interessierte mit einem kurzen Bewerbungsschreiben unter Benennung von Referenzen um die Teilnahme bewerben. Die zugelassenen Bieter werden dann aufgefordert, bis zu einem Stichtag Sanierungs- und Betriebskonzepte einzureichen. Mit den Bewerbungen ist außerdem ein Mobilitätskonzept zur Platzierung von Fahrradstellplätzen, Ladestationen für E-Bikes und E-Mobile sowie für Carsharing einzureichen.
Die Nutzung als öffentliche Tiefgarage mit einer ganztägigen Öffnungszeit sowie eine Sanierungsverpflichtung werden im Erbbaurechtsvertrag festgeschrieben.
Die Ausschreibung der Tiefgarage erfolgt auf der Immobilienseite der Landeshauptstadt Kiel sowie den entsprechenden Internetportalen, die an die Ausschreibung anschließende Vergabe der Tiefgarage als Erbbaurecht wird der Ratsversammlung zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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