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Geschäftliche Mitteilung - 0426/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Information zum Antragsverfahren der Projekte im Rahmen der Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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Jun 3, 2020
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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Jun 4, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Mit dieser Geschäftlichen Mitteilung informiert das Jugendamt, Abteilung Jugendsozialarbeit, die Selbstverwaltung über das Antragsverfahren für die Projekte im Rahmen der Jugendsozialarbeit/ Schulsozialarbeit.
Hintergrund
Die Projekte der freien Träger*innen sind inzwischen zu einem festen Bestandteil der Jugendsozialarbeit an Kieler Schulen geworden. Die derzeitige Förderperiode läuft zum 31.12.2020 aus. Die Mittel für die Projekte in Höhe von 1 Mio. € stehen im Teilplan 3631, Kostenstelle 31002 für Schulsozialarbeit zur Verfügung. Die zuständigen Ausschüsse haben den Rahmenbedingungen und den künftigen Schwerpunkten zugestimmt (siehe Drs. 0166/2020)
Die folgenden Schwerpunkte für die kommende Förderperiode wurden gemeinsam mit Vertreter*innen der Träger*innen und den jugend- und schulpolitischen Sprecher*innen der Ratsfraktionen erarbeitet:
- Absentismus
- Prävention
- Erziehungskompetenz
- Migration
- Übergänge
Die Verwaltung wurde nun beauftragt, ein geeignetes Antragsverfahren in die Wege zu leiten (s. Förderantrag, Anlage 1).
Die Evaluation der laufenden Projekte hat gezeigt, dass es bisher an nachprüfbaren Indikatoren bzw. messbaren Zielen in den Projektanträgen fehlte. Zukünftig sind die Träger vor Projektbeginn gefordert, konsequent Ziele nach der sog. SMART-Formel zu entwickeln und bereits im Förderantrag darzustellen. Dies ermöglicht die fortlaufende Überprüfung und Nachsteuerung der Projektziele.
Eine ausführliche Erläuterung (Anlage 2) soll den Träger*innen das Ausfüllen des Antrags erleichtern. Das Jugendamt steht den Träger*innen für Fragen im Rahmen der Antragsstellung zur Verfügung.
Die Träger*innen werden in der 24. KW angeschrieben (Anlage 3) und werden gebeten, bis zum 03. Juli 2020 ihre Projektanträge mit einem aussagekräftigen Finanzierungsplan einzureichen.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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634 kB
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2
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(wie Dokument)
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470,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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141,9 kB
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