Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0429/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2020/2021 – Fortschreibung und Aktualisierung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Jun 3, 2020
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Entscheidung
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Jun 4, 2020
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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Jun 9, 2020
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jun 11, 2020
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Antrag
Antrag:
- Zugestimmt wird der Umsetzung der in Anlage 2 Ziffer 4 und 5 aufgeführten Handlungsvorschläge zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen
im Kindergartenjahr | für unter 3-Jährige | für Elementarkinder | für Schulkinder |
2020/2021 | 45 | 64 | 234 |
2021/2022 | 40 | 86 | 0 |
und zur bedarfsgerechten Umwandlung von Betreuungsplätzen laut Anlage 2 Ziffer 6
im Kindergartenjahr | für unter 3-Jährige | für Elementarkinder |
2020/2021 | 25 | 86 |
(Hinweis: Es wurden bereits Plätze für das Jahr 2020/2021 in der Bedarfsplanung 2019 beschlossen, an dieser Stelle geht es um den Beschluss zur Schaffung weiterer Plätze. Die Gesamtübersicht befindet sich auf Seite 7).
- Die in Anlage 3 dargestellten Stellenbedarfe sowie die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Haushalts- und Stellenplanentwurfs 2021 eingebracht. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt des Stellenplanverfahrens und der Zustimmung zum Haushalt.
- Es ergeben sich Mehraufwendungen im Jahr 2020 in Höhe von 611.377 EUR, davon 462.537 EUR im Teilplan 365 und 148.800 EUR im Teilplan 211. Innerhalb des Teilplans 365 können die 462.537 EUR durch Minderaufwendungen in der Position 15 Transferaufwendungen gedeckt werden.
Für die Mehraufwendungen im Teilplan 211 wird gem. § 95 d GO einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung im Teilplan 211 Grundschulen, Ergebnisplanposition 15 Transferaufwendungen, in Höhe von EUR 148.800 zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 365 Tageseinrichtungen für Kinder, Ergebnisplanposition 15.
- In 2020 werden die Stellenbedarfe im Rahmen der Gesamtbewirtschaftung des Personalhaushaltes gedeckt. Die zusätzlichen Stellenbedarfe im pädagogischen Bereich und im Verwaltungsbereich für die Jahre 2021 und 2022 werden in die Stellenplan- und Haushaltsplanverfahren 2021 und 2022 eingebracht (s. Anlage 3).
- Die Einnahmenseite kann zum Zeitpunkt der Erstellung der KiTa-Bedarfsplanung noch nicht genau beziffert werden. Die konkreten Fördersätze für das Jahr 2020 liegen nicht vor. Daher werden die Beträge des Jahres 2019 für das Jahr 2020 kalkulatorisch fortgeschrieben. Im Jahr 2019 erfolgte eine Gesamtförderung von ca. 25,39 Mio. Euro. Die Förderung in 2020 wird höher ausfallen. Das Land wird voraussichtlich die schon beschlossenen zusätzlichen Fördermittel im System belassen (s. Anlage 1, Punkt 3.3).
- Für Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen individuellen Rechtsanspruch gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII haben, ist ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege vorzuhalten.
- Für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sind gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege vorzuhalten, die bedarfsgerecht ausgestaltet sein sollen (Rechtsanspruch).
- Für jedes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt (bezogen auf 3,5 Jahrgänge) ist gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung zu schaffen, der bedarfsgerecht ausgestaltet sein soll (Rechtsanspruch).
- Für Grundschulkinder ist gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen vorzuhalten und qualitativ weiterzuentwickeln.
- Auf eine veränderte Nachfrage, z. B. aufgrund demografischer Veränderungen, ist kurzfristig zu reagieren. Sofern möglich, sind die Betreuungsangebote unterjährig den aktuellen Bedarfen der Eltern anzupassen.
Der im Sinne von § 80 SGB VIII festzustellende Ausbaustand am Stichtag 31. Dezember 2019 gemäß Anlage 4 wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
- Ziele der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung
In der Landeshauptstadt Kiel ist in den vergangenen Jahren auf Grundlage der jährlich aktualisierten und fortgeschriebenen Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung ein stetiger Ausbau des Betreuungsplatzangebots erfolgt, einerseits um den gesetzlichen Anspruch der Kinder zu erfüllen und andererseits um den strategischen Zielen u.a. „Kinderfreundliche Stadt“, „Soziale Stadt“ sowie „Innovative Stadt“ sowie den Querschnittszielen „Geschlechtergerechtigkeit, „Demografischen Wandel gestalten“ sowie „Inklusion“ gerecht zu werden.
Der gesetzliche Anspruch auf Kindertagesförderung in Schleswig-Holstein bis zum Grundschulalter findet sich ab 1. August 2020 in § 5 des Gesetzes zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz). Das Gesetz tritt zum 01.Januar 2021 in Kraft, einige Teilbereiche bereits zum 1. August 2020.
Die Landeshauptstadt Kiel verfügt mit aktuell 15.562 verlässlichen Betreuungsplätzen über ein umfangreiches und vielfältiges Betreuungsplatzangebot. Dennoch liegen im Zeitraum November 2019 bis Oktober 2020 rein rechnerisch über 1.200 zusätzliche Bedarfsmeldungen von Kindern auf einen Platz vor, davon 730 für Krippenbetreuung sowie 462 im Elementar- und 53 im Grundschulkindbereich.
Die Zahlen der Kinder auf der Warteliste zeigen, dass das Angebot den Bedarf noch nicht decken kann. Eine Aufschlüsselung der Wartelisten nach Betreuungsformen und Ortsteilen ist in Anlage 1, Punkt 1.3 dargestellt. Der Ausbau des Betreuungsangebots wird weiterhin intensiv betrieben.
Nähere Ausführungen zu den Zielen und Grundlagen der Bedarfsplanung in Kiel finden sich in Anlage 1, Punkt 1, die Ausbauoptionen zur Verbesserung der Versorgungsquoten in Anlage 1, Punkt 6.
- Entwicklung der Betreuungsangebote seit 2014
In den Jahren 2014 bis 2019 wurde das Kieler Betreuungsplatzangebot in allen drei Kohorten um 1.793 Plätze ausgebaut. In der Landeshauptstadt stehen 21.310 Kindern im Alter von 0 bis unter 10 Jahren am Stichtag 31. Dezember 2019 damit insgesamt 15.562 Plätze bei 87 Trägern in 161 Kindertageseinrichtungen, 64 Einrichtungen der Schulkindbetreuung sowie bei freiberuflich tätigen und festangestellten Tagespflegepersonen zur Verfügung.
Die Kieler Betreuungslandschaft ist hinsichtlich der Einrichtungsart, Gruppenanzahl, konzeptionellen Ausrichtung, Trägerschaft sowie der kleinräumigen Verteilung über das Stadtgebiet so gestaltet, dass Eltern für ihr Kind aus einer Vielzahl von verschiedenen frühkindlichen Bildungsangeboten auswählen können. So finden sich unter den vorgenannten 161 Einrichtungen Krippen, Kindergärten, Horte, Wald-, Strandkitas und Betriebskitagruppen sowie eine kindergartenähnliche Einrichtung. Der Bereich der Schulkindbetreuung gliedert sich in Betreute Grundschulen, Gebundene Ganztagsschulen, Offene Ganztagsgrundschulen mit bedarfsorientierter Betreuung, Förderzentren sowie Einrichtungen der sonstigen Schulkindbetreuung.
Die detaillierte Entwicklung des Betreuungsangebots in den verschiedenen Alterskohorten ist in Anlage 1, Punkt 2 dargestellt.
- Finanzielle Auswirkungen
3a. Betriebskosten
Die Landeshauptstadt Kiel wendet in den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Finanzmittel für Betriebskosten auf. Die Summen verstehen sich inklusive Overheadkosten, also einschließlich der Sach- und Betriebskosten der Verwaltung:
Beschlossene Haushaltsmittel | 2020 | 2021 | 2022 |
Teilplan 211 Betreute Grundschulen | 2.586.400 € | 2.883.700 € | 2.883.700 € |
Teilplan 361 Tagespflege | 8.597.300 € | 9.178.700 € | 9.667.200 € |
Teilplan 365 Kindertageseinrichtungen | 126.513.500 € | 129.824.700 € | 133.392.700 € |
Gesamt |
137.697.200 €
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141.887.100 €
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145.943.600 €
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Der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung hat nach jetzigem Planungsstand haushaltsrechtliche Mehraufwendungen zur Folge. Diese sind in 2020 je nach Mittelzu- und -abfluss gesondert zur Verfügung zu stellen und müssen für die Folgejahre mit den entsprechenden Summen bei den Haushaltsanmeldungen berücksichtigt werden:
Übersicht der zusätzlichen Betriebskosten | 2020 | 2021 | 2022 |
Teilplan 365 neue Maßnahmen (nM) freier Träger | 462.537 € | 1.725.505 € | 2.587.088 € |
Teilplan 361 (nM) Kindertagespflege | 0 € | 0 € | 0 € |
Teilplan 211 (nM) Betreute Grundschulen | 148.800 € | 297.300 € | 297.300 € |
Gesamt | 611.337 € | 2.022.805 € |
2.884.388 €
|
Einige Maßnahmen, die mit der Bedarfsplanung 2019/2020 zum 1. August beschlossen wurden und mit entsprechenden Mitteln beplant waren, sind nicht umgesetzt worden. Die Gesamtsumme der nicht abgerufenen Betriebskosten belief sich mit Stand Februar 2020 für das Jahr 2019 auf rund knapp 1 Mio. Euro. Diese Mittel wurden zur Finanzierung unterjähriger Maßnahmen nach dem 1. August 2019 und zur Deckung zusätzlicher Maßnahmen im KiTa-Bereich sowie zur Haushaltskonsolidierung verwendet. Im Kindergartenjahr 2020/2021 können sich Mehraufwendungen ebenso durch nicht umgesetzte Maßnahmen reduzieren.
Für die Kalkulation der zusätzlichen Betriebskosten für die neuen Maßnahmen wurden die durchschnittlichen Bruttobetriebskosten der verschiedenen Betreuungsarten nach dem KiTaG zugrunde gelegt. Die Durchschnittswerte wurden in 2017 neu berechnet und sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
Betreuungsart | Plätze | Kosten | |
pro | pro | ||
Krippe | 10 | 17.400 € | 174.000 € |
Sozialvers.pfl. Tagespflege | 10 | 12.900 € | 129.000 € |
Freiberufliche Tagespflege | 10 | 10.900 € | 109.000 € |
Elementar | 22 | 7.100 € | 156.200 € |
Hort | 20 | 6.000 € | 120.000 € |
Die Angaben beziehen sich bei der Krippen-, Tagespflege- und Elementarbetreuung auf eine tägliche Betreuungszeit von jeweils acht Stunden. Im Hort beträgt die tägliche Betreuungszeit während der Schulzeit in der Regel vier und in den Ferien acht Stunden. Die Mittelwerte werden unter Berücksichtigung der Änderungen durch das KiTa-Reform-Gesetz ab dem Jahr 2021 neu berechnet.
Neben den Verwaltungskosten wurden auch die Mehraufwendungen aufgrund des neuen KiTaG kalkuliert (s. Anlage 1, Punkt 1.7.1.2), u.a. aufgrund des erhöhten Fach-Kraft-Kind-Schlüssels, der aufgrund des Fachkräftemangels nur in einer Übergangszeit umsetzbar sein wird.
Folgende Gesamtaufwendungen ergeben sich unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Haushaltsmittel sowie der Mehraufwendungen durch die zusätzlichen Betriebskosten der KiTas der freien Träger, der zusätzlichen Betriebskosten der Betreuten Grundschulen und der zusätzlichen Mehraufwendungen für Verwaltungskosten der Stadt sowie aufgrund des neuen KiTaG:
Übersicht der Aufwendungen | 2020 | 2021 | 2022 |
Beschlossene Haushaltsmittel | 137.697.200 € | 141.887.100 € | 145.943.600 € |
Zusätzliche Betriebskosten | 611.337 € | 2.022.805 € | 2.884.388 € |
Zusätzlicher Mehraufwand VW und KitaG | 611.817 € | 10.308.398 € | 12.614.671 € |
Gesamt |
138.920.354 €
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154.218.303 €
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161.442.659 €
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3b. Entwicklung des kommunalen Eigenanteils
Die Ausgaben der Landeshauptstadt Kiel für Kindertagesbetreuung betrugen im Jahr 2019 ohne Verwaltungsaufwand rund 115,3 Mio. Euro. Die Einnahmen beliefen sich auf rund 42,7 Mio. Euro. Dies entsprach einem kommunalen Eigenanteil in Höhe von 63 %. Unter Berücksichtigung der Overheadkosten stiegen die Ausgaben auf 126,5 Mio. Euro, wodurch sich der kommunale Eigenanteil auf 66,2 % erhöht (s. Anlage 1 Punkt 3.4).
3c. Investitionskosten
Notwendige Investitionen für Kindertageseinrichtungen und Betreute Grundschulen werden sowohl über Bundes- und Landesfördermittel als auch über kommunale Mittel refinanziert.
Es ist weiterhin möglich, in einem Bauobjekt verschiedene Förderungen zu kombinieren.
Mit dem Haushaltsplan 2020 wurden für die drei Planjahre 2020 bis 2022 insgesamt 22,2 Mio. Euro für den kommunalen Investitionsaufwand für Sanierungsmaßnahmen und Neu- und Erweiterungsbauten (inklusive Inventar) angemeldet. Da voraussichtlich seitens der Stadt, des Landes oder des Bundes nicht ausreichende investive Mittel in den Folgejahren bereitgestellt werden können, müssen notwendige Investitionskosten zur Schaffung neuer Betreuungsplätze in Einrichtungen freier Träger über Mietzahlungen im Rahmen der laufenden Betriebskosten, also im Ergebnishaushalt, finanziert werden (s. Anlage 1 Punkt 3.2).
Neue Plätze werden insbesondere in den Ortsteilen Gaarden, Neumühlen-Dietrichsdorf /Oppendorf, Ellerbek/Wellingdorf, Hassee/Vieburg, Mettenhof, Elmschenhagen/Kroog, Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook und Wik erforderlich.
3d. Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ und Landesinvestitionsprogramm „U3-Ausbau“ und städtische Beteiligung
Aus den bisherigen Investitionsprogrammen des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes wurden bislang 23 Mio. Euro für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze in Kiel bereitgestellt. Davon entfallen ca. 18, 1 Mio. Euro auf die Förderung von KiTas in freier Trägerschaft und Kindertagespflegepersonen sowie 4,9 Mio. €uro auf die Förderung von städtischen Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus hat sich die Landeshauptstadt Kiel seit dem Jahr 2008 mit eigenen Mitteln in Höhe von 6,38 Mio. Euro an der Schaffung zusätzlicher Plätze bei freien Trägern beteiligt.
Durch die Förderprogramme des Bundes und des Landes konnten bislang in freier Trägerschaft 1.653 U3-Plätze und 250 Plätze im Elementarbereich geschaffen werden. Von den 1.653 U3-Plätzen entfallen 441 Plätze auf die Tagespflege und 1.212 auf Krippenplätze in Kindertageseinrichtungen. Zeitgleich sind durch Investitionsmittel der Landeshauptstadt Kiel und verschiedener Investoren 1.150 Elementarplätze in Kindertageseinrichtungen freier Träger entstanden.
Aus dem Bundesförderprogramm 2017-2020 wurden der Landeshauptstadt Kiel insgesamt 3,3 Mio. Euro durch das Sozialministerium zur Verfügung gestellt, die die Landeshauptstadt Kiel in aktuellen Maßnahmen in voller Höhe binden konnte. Das aktuelle Landesförderprogramm 2019 - 2022 wird mit einem Fördervolumen von 2,2 Mio. Euro für die Schaffung neuer KiTa-Plätze in der Insterburger Straße sowie für mehrere kleinere KiTa-Projekte gebunden (siehe Anlage 1 Punkt 3.6).
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
Die Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes zur Unterstützung der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur, die 2015 in Kraft getreten ist, stellte der Landeshauptstadt Kiel Fördermittel in Höhe von insgesamt 4,18 Mio. Euro zur Verfügung. Gegenstand der Förderung waren und sind Sanierungsmaßnahmen oder Ersatzbauten von Kindertageseinrichtungen. Die Mittel aus diesem Förderprogramm wurden bis zum 30.06.2018 vollständig für die Landeshauptstadt Kiel gebunden (siehe Anlage 1 Punkt 3.7).
Zusätzliche Förderprogramme des Landes sind
- Förderung von Qualitätsmanagement und pädagogischer Fachberatung
- Förderung von Ganztagsbetreuung von Kindern im Alter von 3 bis unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen
- Förderung von Familienzentren (s. Anlage 1 Punkt 3.11)
Gesamtförderung von Kindern zwischen 0 bis unter 14 Jahren durch Bund und Land
Der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Betriebskostenfördersummen der Jahre 2016 bis 2020 zu entnehmen, die in den letzten Jahren zur Entlastung des kommunalen Haushalts beigetragen haben.
Summe Fördermittel für Betriebskosten in Euro | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020* |
für Altersgruppe 0 - < 3 J. | 11.116.936 | 12.160.449 | 14.618.258 | 15.380.139 | 15.380.139 |
für Altersgruppe 3 - < 14 J. | 7.223.380 | 8.124.590 | 9.465.659 | 10.019.273 | 10.019.273 |
Gesamt | 18.340.316 | 20.285.039 | 24.083.917 | 25.399.412 | 25.399.412 |
*Für das Jahr 2020 wurde die Förderhöhe aus 2019 übernommen, weil die Förderhöhen durch das Sozialministerium zum Zeitpunkt der Erstellung der Kitabedarfsplanung noch nicht feststanden.
Nicht berücksichtigt worden sind die Fördermittel, bei denen es sich lediglich um sog. „durchlaufende“ Haushaltsposten handelt, sowie Fördermittel, die nicht vollumfänglich zur Haushaltsentlastung beigetragen haben und bei denen die entsprechenden Summen noch nicht feststehen. Dazu zählen die Programme zur vorschulischen Sprachbildung, zu den Familienzentren, zur Fachberatung und Qualitätsentwicklung, zu den zusätzlichen Fachkraftstunden in Elementargruppen sowie zu den Mehrkosten aufgrund der Betreuung von Flüchtlingskindern.
3e. Haushaltsvorbehalt
Die in dieser Vorlage genannten Investitionen und zusätzlichen Aufwendungen für den Ergebnisplan sowie Zuwächse im Stellenplan stehen unter dem Vorbehalt des Nachtragshaushalts 2020 und der kommenden Haushalte. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die zu überarbeitende mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2023 unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Prioritäten.
4. Ausblick
4a. Das Angebot wächst weiter
Unter Berücksichtigung aller bereits beschlossenen Maßnahmen (Anlage 2, Ziffer 1 und 2), der unterjährig an den Start gegangenen Maßnahmen (siehe folgende Tabelle) sowie der neuen Anträge (Anlage 2, Ziffer 4 und 5) gemäß dieser Planung wird sich die Anzahl der Betreuungsplätze gegenüber dem Ausbaustand am 31. Dezember 2019 pro Kalenderjahr bzw. KiTa-Jahr wie folgt erhöhen:
Platz- | für unter 3-Jährige | für Elementarkinder | für Schulkinder | Gesamt | |||||||||
Unterjährig | Bereits | Neue | Summe | Unterjährig | Bereits | Neue | Summe | Unterjährig | Bereits | Neue | Summe | ||
Inbetriebnahme im Kalenderjahr | |||||||||||||
2020 | 55 | 60 | 45 | 160 | 98 | 121 | 64 | 283 |
| 20 | 234 | 254 | 697 |
2021 |
|
| 40 | 40 |
| 22 | 86 | 108 |
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| 148 |
2022 |
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| 22 | 22 |
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| 22 |
Inbetriebnahme im Kita-Jahr (1. August bis 31. Juli) | |||||||||||||
2020/2021 |
| 60 | 45 | 105 |
| 121 | 64 | 185 |
| 20 | 234 | 254 | 544 |
2021/2022 |
|
| 40 | 40 |
|
| 108 | 108 |
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|
| 148 |
Zusammengefasst bedeutet dies in 2020 die Schaffung von 697 Plätzen, davon 160 Krippen- und 283 Elementarplätze sowie 254 Schulkindplätze.
Im Jahr 2021 werden 148 Krippen- und Elementarplätze geschaffen. Für das Kitajahr 2021/2022 wurde eine Elementargruppe beantragt, die 2022 an den Start geht.
Im Rahmen der verlässlichen Betreuung an Schulstandorten werden zusätzliche 254 Plätze neu geschaffen. Die Summe ergibt sich aus einem Saldo von 48 neuen Plätzen in Betreuten Grundschulen (179 neue, Abbau von 131 Plätzen) und 306 zusätzlichen Plätzen in Offenen Ganztagsschulen mit bedarfsorientierter Betreuung sowie der Einrichtung einer weiteren Hortgruppe im Schülerhaus Schilksee mit 20 Plätzen. Abgebaut werden 100 Hortplätze um die Reventlouschule und 20 Plätze an der Theodor-Heuss-Schule.
4b. Auswirkungen der KiTa-Reform des Landes (siehe Anlage 1 Punkt 1.7)
Das KiTa-Reformgesetz ist im Dezember 2019 verabschiedet worden und tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. Bis kurz vor Verabschiedung wurden noch einige Änderungen vorgenommen.
Einige Teilbereiche (z.B. Gebührendeckel für die Eltern, Geschwisterermäßigung) treten bereits zum 1. August 2020 in Kraft.
Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, die umfassenden Änderungen, die sich aus dem Gesetz ergeben, zu kommunizieren und Lösungen für einen Übergang zu den Neuregelungen zu entwickeln, die bereits ab 01.08.2020 oder ab 01.Januar 2021 umgesetzt werden müssen.
In den nächsten Jahren werden sich die Auswirkungen der Reform deutlicher zeigen. Eine Evaluation auf Landes- und Kommunalebene hilft bei der Nachsteuerung. Die Verwaltung ist auf Landesebene in der AG Evaluierung beteiligt.
4c. Ausbau braucht Geld (siehe Anlage 1 Punkt 1.7.1)
Die finanziellen Belastungen für den städtischen Haushalt steigen parallel zum weiteren Ausbau des Betreuungsangebots. Die Landeshauptstadt Kiel hat bereits in den letzten zwei Jahren zeitintensiv an der Erarbeitung der Gesetzesgrundlage mitgewirkt. Mit dem Start wird ein zusätzlicher personeller Aufwand für Verwaltung und Träger aufgrund neuer Verwaltungsaufgaben und eines höheren Fachkraft-Kind-Schlüssels notwendig. In welcher Höhe der avisierte höhere Landesanteil tatsächlich erfolgt, wird in einigen Wochen feststehen. Der kommunale Eigenanteil soll sich in den nächsten Jahren - trotz dieses Personalaufwuchses - sukzessive verringern.
Die durch das KiTa-Reform-Gesetz bedingte Überführung des Kieler Kitaplaners in die landesweite Datenbank hat eine intensive Vorarbeit sowie einen hohen Korrekturaufwand der Daten erfordert.
Aufgrund des vorgesehenen Wunsch- und Wahlrechts der Eltern ergibt sich in Kiel erneut ein höherer Bedarf an Plätzen, da einige Eltern ihre Kinder nicht an ihrem Wohnort, sondern lieber in der Nähe ihres Arbeitsplatzes unterbringen möchten. Kieler Kinder sind weiterhin vorrangig in den Kieler Kindertageseinrichtungen aufzunehmen. Jedoch können für Kinder, die mit ihren Familien ins Umland verziehen, die Betreuung bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen. Dadurch werden bereits ab sofort voraussichtlich 150 Plätze mehr gebraucht als bisher. Dies wird sich auf die Warteliste auswirken.
4d. Umstellung der Bedarfsplanung von Stadtteil- auf Ortsteilebene
(siehe Anlage 1 Punkt 1.2)
Wie in der letzten Planung angekündigt, wurde die Bedarfsplanung zum Kindergarten- und Schuljahr 2020/2021 von der Stadtteil- auf Ortsteilebene umgestellt. Somit wird es möglich, im Rahmen einer Auswertung die Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung mit anderen Datengrundlagen der Landeshauptstadt Kiel auf Ortsteilebene in Beziehung zu setzen.
4e. Planung und Prognose (siehe Anlage 1 Punkt 2.2)
Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass die jährliche Planung auf Bevölkerungsprognosen basiert, die sich immer wieder ändern. Die nächste Bevölkerungsprognose erscheint leider erst im weiteren Verlauf des Jahres 2020.
4f. „Masterplan Ausbau Kindertagesbetreuung in Kiel“ (siehe Anlage 1 Punkt 1.4)
Der Masterplan ist in wesentlichen Teilen bereits erfolgreich umgesetzt, wie z.B. dem „Kita-Ausbauprogramm“, neuen Ideen zu Ausbauoptionen, verstärkten Ausbau in bestimmten Stadtteilen, Verstärkung der Fachkräfteausbildung sowie verbesserte Rahmenbedingungen, Kooperation mit Kieler Wirtschaftsunternehmen, Vertretung der kommunalen Interessen bei der Entwicklung des KiTaG.
4g. PIA (siehe Anlage 1 Punkt 1.5)
Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels hat die Landeshauptstadt Kiel die Einführung des Ausbildungsgangs zur Erzieherin/zum Erzieher in der Praxisintegrierten Form (PiA) durch das Land Schleswig-Holstein begrüßt und unterstützt. Es wurde vereinbart, die Praxisintegrierte vergütete Ausbildung in Kiel erstmalig zum Ausbildungsjahr 2020/21 anzubieten. Die Fachschule entwickelte ein Informationsblatt zum Ausbildungsgang. Insgesamt 6 Träger der Jugendhilfe mit insgesamt 24 Ausbildungsplätzen sind an der Umsetzung der praxisintegrierten Ausbildung zum 01.08.2020 beteiligt.
Die Selbstverwaltung hat der Förderung der Praxisintegrierten Ausbildung für Erzieher*innen mit einer Klasse (bis zu 24 Plätzen) in Kiel zugestimmt, soweit das Land Schleswig-Holstein oder der Bund nicht die weitere Förderung übernehmen (Drs. 0069/2020).
Mit der Planung eines nächsten Ausbildungsjahrganges 2021/2022 muss in Kiel spätestens im Sommer 2020 begonnen werden, da insbesondere die räumlichen und personellen Kapazitäten der Fachschule für einen zweiten Ausbildungsjahrgang sichergestellt werden müssen. Bei einem zweiten Ausbildungsjahrgang können die von der Fachschule angebotenen Arbeitsfelder für die Erzieher*innen erweitert und damit weiteren Trägern der Jugendhilfe die Möglichkeit zum Einstieg in die Praxisintegrierte Ausbildung gegeben werden.
4h. Einsatz von heil-/pädagogischen Zusatzkräften in der Krippen- und Elementarbetreuung in Gaarden (siehe Anlage 1 Punkt 1.6)
Das Projekt zur Verbesserung der Bildungschancen Gaardener Kinder ist im Juni 2019 gestartet. Mithilfe von heil-/pädagogischen Zusatzkräften sollen die fachlich-personellen Rahmenbedingungen der KiTas verbessert und den Teilhabebeeinträchtigungen der Kinder aufgrund von Armut und/oder Migration entgegengewirkt werden.
Jede KiTa in Gaarden kann eine zusätzliche heil-/pädagogische Fachkraft im Umfang von 0,25 Stellen je Elementar- oder Krippengruppe erhalten. Damit kann eine vierzügige KiTa bereits eine Vollzeitkraft zusätzlich beschäftigen. Diese erhebliche personelle Ressource ermöglicht, Förderbedarfe von Kindern im KiTa-Alltag besser zu erkennen und durch spezielle Fördermaßnahmen sowie durch angepasste Strukturen aufzufangen. Das Team erhält neue Anregungen, um auch Kinder mit besonderen Bedarfen am Gruppengeschehen teilhaben zu lassen und damit Lernerfolge für Kinder zu ermöglichen.
Ein erster Austausch mit den KitTa-Leitungen und den Trägern hat Ende Januar 2020 stattgefunden. Die Zusatzfachkräfte erhalten umfangreiche Fortbildungsangebote, die über das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen koordiniert werden. Das Projekt wird zum Zwecke der Evaluation durch die Fachhochschule Kiel wissenschaftlich begleitet.
4i. Schulkindbetreuung (siehe Anlage 1 Punkt 4.3)
Die Landeshauptstadt Kiel ist mit einer Versorgungsquote von 78,8 % verlässlicher Schulkindbetreuung gut aufgestellt. In qualitativer Hinsicht wird seit einiger Zeit in Arbeitsgruppen mit freien Trägern der Schulkindbetreuung an der Entwicklung pädagogischer Leitlinien und an Standards gearbeitet. Im Laufe dieses Jahres werden die Ergebnisse vorliegen und nach Abstimmung mit den Trägern der Schulkindbetreuung der Selbstverwaltung zur Entscheidung vorgelegt.
Der Ansatz, Horte zugunsten der Krippen- oder Elementarbetreuung abzubauen und die Schulkindbetreuung an den Schulstandorten zu verorten, wird nur noch in Einzelfällen verfolgt, z.B. wenn die Nachfrage nach Hortplätzen sinkt und hoher Bedarf in den anderen Altersgruppen besteht. Die Verlagerung der Schulkindbetreuung stößt immer mehr an ihre Grenzen, da die Raumkapazitäten vieler Schulen nicht ausreichen. Wenn nach der Bedarfsermittlung des Jugendamtes Platzerweiterungen notwendig sind, werden in enger Kooperation zwischen dem Amt für Schulen und dem Jugendamt Lösungen erarbeitet. Im Fall von Neu- oder Umbauten plant das Amt für Schulen immer Raumkapazitäten für Schulkindbetreuung ein. Es ist beabsichtigt, in Abstimmung mit den Schulräten und den Schulleitungen ein Verfahren zu entwickeln, das den Bedarf an den jeweiligen Schulstandorten ermittelt.
4j. Konkurrenz von Flächennutzungsinteressen
Es bleibt wie in den Vorjahren eine Herausforderung, in Kiel als flächenarmer Stadt verfügbare Standorte für den Bau dringend notwendiger neuer Kindertageseinrichtungen zu finden.
Die vorhandenen Flächen stehen vor einer Vielzahl von Nutzungsinteressen, z.B. dringend notwendiger Schul- und Wohnungsbau und ebenso Grün- und Spielflächen, denn sie tragen ebenso wie ein attraktives Wohnumfeld und gut erreichbare Bildungsinfrastruktur zu einer hohen Lebensqualität in der Stadt bei.
Die Voraussetzungen dafür, Familie und Beruf zu vereinbaren, wird von Familien ebenso wie von Wirtschaftsunternehmen in der Stadt erwartet. Noch reicht das bestehende Angebot an Betreuungsplätzen angesichts der Nachfrage nicht aus. Die in Anlage 1 Punkt 6 dargestellten Ausbauoptionen bergen nach der bisherigen Erfahrung sehr unterschiedliche Schwierigkeiten, die es im Laufe der fortschreitenden Planung zu lösen gilt.
Fazit
Um den Kindern in Kiel geeignete und vor allem ausreichende Bildungsinfrastruktur zur Verfügung stellen zu können, sind mannigfaltige Herausforderungen zu bewältigen. Dafür wurden erfolgreiche Handlungsstrategien entwickelt. Auf die aufgeworfenen Fragen gab es bisher gute Antworten durch eine sehr große Solidargemeinschaft im Sinne der Kleinsten der Stadt.
Dies ist in gemeinsamer Anstrengung mit vielen Beteiligten, innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung gelungen. Mit dem Jugendamt sowie mit Ämtern des Dezernates für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt ist es bisher gelungen, genügend Flächen für Neubauten bzw. Gebäude für Umbauten zu finden. Mit den freien Trägern sowie Investoren ist es gelungen, Planungen für Neu- bzw. Umbauoptionen zu entwickeln.
Die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung ist ein dynamischer, von vielen Faktoren geprägter Prozess. In den nächsten Jahren ist neben dem weiteren intensiven Ausbau an Betreuungsplätzen eine neue gesetzliche Grundlage mit dem KiTaG umzusetzen sowie anstehende gesetzliche Veränderungen wie der Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung einzubinden und darauf zu reagieren.
Als kreisfreie Stadt ist die immense Kostensteigerung zu bewältigen, die trotz steigender Landesmittel mit dem Ausbau einhergeht, und nimmt Gestaltungsspielraum für andere kommunale Aufgaben.
Mit der Vorlage dieser Bedarfsplanung wird der Umfang notwendiger personeller Anpassungen durch das KiTaG sehr deutlich, obwohl die Landeshauptstadt Kiel in der Kindertagesbetreuung mit einem hohen Anspruch an Förderung der Kinder sehr gut aufgestellt ist. Dies zeigte sich nicht zuletzt im Diskurs zur Ausgestaltung des neuen KiTaG.
Kiel hat gezeigt, dass neben einem jahrelangen Platzausbau parallel auch die Qualitätsentwicklung eine hohe Priorität hat und beides als einen wesentlichen Standortfaktor für Familien wie für Unternehmen weiterhin gut im Fokus behalten werden sollte.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlagen
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