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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0432/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Maßnahmenbeschreibung:

In der Hangstraße wurde im Jahr 2017 die Straßenbeleuchtungsanlage erneuert und verbessert. Die alten Holzmasten mit Überspannungsleitungen wurden durch moderne Stahlrohrmasten mit Erdverkabelung ersetzt. Dadurch ergibt sich eine geringere Störanfälligkeit.

 

Es handelt sich hierbei um eine Aus- und Umbaumaßnahme, für die nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG S-H) in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung von den (Mit-)Eigentümer*innen bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Ausbaubeiträge zu erheben sind.

 

Abrechnungsgebiet:

Die von der Hangstraße erschlossenen Grundstücke zwischen dem Klausdorfer Weg und dem Ende der Hangstraße werden bei der Beitragsveranlagung berücksichtigt. Ebenso die vom Stichweg „Stille Gasse“ erschlossenen Grundstücke, da es sich bei dem Weg um einen unselbstständigen Bestandteil der Einrichtung Hangstraße handelt.

 

Beitragsrelevante Daten:

 

Klassifizierung der Straße

Anliegerstraße

Beitragsfähiger Aufwand

ca. 47.500,-- €

Städtischer Anteil

ca. 7.000,-- €

Auf die Beitragspflichtigen zu verteilen

ca.40.500,-- €

Beitragsbelastungen (ohne städtische Grundstücke)

Von ca.  20,-- €

bis ca. 2.100,-- €

 

Im Zusammenhang mit dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Ellerbek/Wellingdorf eine entsprechende Mitteilung über die bevorstehende Beitragserhebung.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

 

Stadträtin

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jun 4, 2020 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen