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Antrag der Verwaltung - 0436/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme der Trägerschaft für die Betreute Grundschule an der Theodor-Heuss-Grundschule ab 01.08.2020
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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Jun 3, 2020
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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Jun 4, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jun 11, 2020
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Antrag
Antrag:
- Zugestimmt wird der Durchführung der Betreuten Grundschule an der Theodor-Heuss-Grundschule durch das Jugendamt der Landeshauptstadt Kiel zum 01.08.2020 – zunächst befristet für drei Jahre.
- Zugestimmt wird der Betreuung einer Lerngruppe pro Mitarbeiter*in.
- Zugestimmt wird der Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für die Betreute Grundschule an der Theodor-Heuss-Grundschule
- In 2020 werden die zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 64.500 € im Teilplan 362 im Rahmen der Gesamtbewirtschaftung des Personalhaushaltes gedeckt. Die zusätzlichen Sachkosten in Höhe von EUR 2.100 € werden im Teilplan 362 durch Minderaufwendungen gedeckt.
- Die benötigten Stellenbedarfe sowie die zusätzlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Haushalts- und Stellenplanentwurfs 2021 eingebracht. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt. Die Stellen sind im Vorgriff zu besetzen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Nach mehrfachen Gesprächen des Jugendamtes mit freien Trägern der Jugendhilfe und dem Amt für Schulen konnte kein Träger für die Übernahme der Trägerschaft der Betreuten Grundschule an der Theodor-Heuss-Grundschule gewonnen werden. Die freien Träger der Jugendhilfe sowie der bisherige Träger sahen sich unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht in der Lage, das Betreuungsangebot vorzuhalten bzw. zu übernehmen.
Um noch rechtzeitig zum Schuljahreswechsel ab dem 01.08.2020 die Schulkindbetreuung an diesem Standort sicher zu stellen, übernimmt das Jugendamt als öffentlich-rechtlicher Träger (Abteilung Jugendsozialarbeit an Schule/Schulsozialarbeit) die Trägerschaft an diesem Standort. Ein Vergabeverfahren durchzuführen, wäre so kurzfristig nicht möglich gewesen.
Die anliegende Satzung ist mit dem Rechtsamt, dem Amt für Schulen, dem Amt für Finanzen und dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt. Sie tritt nach Beschluss zum 01.08.2020 in Kraft.
Informationen zum Betreuungsangebot
Auf Grund der vorliegenden Bedarfsermittlung und den Gesprächskontakten mit den Eltern werden 55 bis 60 Kinder in der Kernbetreuung betreut werden. Die Früh-, Spät- und Ferienbetreuung wird voraussichtlich von 20 bis 30 Kindern besucht werden.
Basierend auf diesen Anmeldezahlen und den Betreuungszeiten werden vier bis fünf Mitarbeiter*innen für die Betreute Grundschule zur Verfügung stehen.
Der Elternabend war geplant für den 24.03.2020 und musste auf Grund der Corona Schutzmaßnahmen abgesagt werden. Die Eltern wurden über ein Informationsschreiben über das Betreuungsangebot informiert und über die Ansprechpartner*innen in Kenntnis gesetzt. Der Elternabend ist für die 24. Kalenderwoche geplant. Der genaue Betreuungsplan mit Angebotsinhalten und -struktur wird gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen erarbeitet und im September den Ausschüssen vorgelegt.
Die Zeiten der Betreuung wurden mit der Schule, den Elternvertretungen und den Eltern abgestimmt und werden folgende Zeiten umfassen:
- Frühbetreuung: 07:00 – 07:50 Uhr
- Kernbetreuung: 11:50 – 16:00 Uhr
- Spätbetreuung: 16:00 – 17:00 Uhr
- Ferienbetreuung: 07:00 – 17:00 Uhr
Die Ferienbetreuung wird jährlich für sieben Wochen angeboten werden.
Es besteht ein guter Kontakt zu den Eltern und der Schule. Trotz der aktuellen Lage, auf Grund derer der Elternabend verschoben werden musste und die Beschulungssituation im neuen Schuljahr noch unklar ist, wird davon ausgegangen, zum Beginn des neuen Schuljahres ein gutes Betreuungsangebot vorhalten zu können.
Erfordernis einer Gebührensatzung:
Da das Jugendamt das Betreuungsangebot als öffentlich-rechtlicher Träger übernehmen wird, ist eine entsprechende Gebührensatzung notwendig. Die Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 12.09.2014 richtet sich ausschließlich an Kindertageseinrichtungen, geförderte Tagespflege und gebundene Ganztagsgrundschulen der städtischen und freien Träger. Davon abweichende Angebote, wie z. B. die Betreuten Grundschulen, werden von freien und kommunalen Trägern betrieben. Jeder Träger hat eine eigene Satzung und eigene Betreuungsverträge.
Das Jugendamt hat auf der Grundlage von 20 Kindern in der Frühbetreuung, 55 Kindern in der Nachmittagsbetreuung, 30 Kindern in der Spätbetreuung sowie 30 Kindern während der Ferienbetreuung eine Gebührenkalkulation erstellt. Diese orientiert sich an der Förderung für die Betreuten Grundschulen, Anzahl der Betreuungsstunden sowie den benötigten Mitarbeiter*innenstunden. Danach werden für dieses Angebot Gebühren in Höhe von 148 € monatlich erhoben. Das Mittagessen in Höhe von 2,40 € pro Mahlzeit wird von den Eltern gesondert bezahlt.
Der Gebührensatzung liegen folgende Daten zugrunde:
- Personalkosten für die Betreuung an der Theodor-Heuss-Grundschule:
- in 2020 64.500 €
- ab 2021 154.800 €
- Sachkosten:
- in 2020 2.083 €
- ab 2021 5.000 €
- Jährlich zu erwartende kalkulatorische Betriebskostenförderung durch das Amt für Schulen:
- in 2020 32.000 €
- ab 2021 63.000 €
- Verbleibende Kosten, die über die Gebühren der Eltern zu decken sind:
- in 2020 40.333 €
- ab 2021 96.800 €
Die Kalkulation bezieht sich mit je 148 € auf die Festsetzung der Gebühren für 55 angemeldete Kinder als Vollzahler*innen ohne zu berücksichtigende Geschwister in Schulkindbetreuung oder in der Kita-Betreuung.
Im Rahmen der Sozialstaffel- und Geschwisterermäßigung ist allerdings davon auszugehen, dass sich die tatsächlich festzusetzende Gebührenhöhe ab 2021 nur auf jährlich ca. 50.000 € belaufen wird (2020: 20.800 €).
Damit würde die Landeshauptstadt Kiel ab 2021 insgesamt ca. 110.000 € jährlich aus diesem Betreuungsangebot tragen (in 2020 ca. 46.000 €).
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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