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Antrag der Verwaltung - 0441/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung von „Ankerklassen – Für einen gelungenen Schulstart!“ an sechs Kieler Grundschulen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Jun 3, 2020
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Entscheidung
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Jun 4, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jun 11, 2020
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Antrag
Antrag:
- Das Jugendamt unterstützt den Aufbau von sog. „Ankerklassen - Für einen gelungenen Schulstart!“ durch das Schulamt Kiel ab dem Schuljahr 2020/2021, um Kindern einen gelingenden Start ins Schulleben an folgenden sechs Kieler Grundschulen zu ermöglichen
- GS Fritz-Reuter-Schule Friedrichsort
- Klaus-Groth-Schule
- GS/FöZ am Göteborgring
- Matthias-Claudius-Schule
- Gerhart-Hauptmann-Schule
- Adolf-Reichwein-Schule
- Für die Schuljahre 2020/21 bis 2021/22 wird je eine pädagogische Fachkraft für jede dieser Klassen, also sechs Stellen, mit vorhandenen finanziellen Ressourcen durch das Jugendamt in dieses Konzept eingebunden.
- Zwei Planstellen werden zur Steuerung des Projektes durch das Jugendamt und das Schulamt (die Schulrät*innen als untere Schulaufsichtsbehörde) und vier weitere Stellen durch freie Träger besetzt.
- Die benötigten Stellenbedarfe der Stadt Kiel (zwei Planstellen) sowie die Haushaltsmittel werden im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Haushalts- und Stellenplanentwurfs 2021 eingebracht. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt. Die Stellen sind im Vorgriff zu besetzen.
- Die finanziellen Mittel in Höhe von jährlich ca. 470.000 € für ein Kalenderjahr sowie die entsprechenden Mittel für die Schuljahre stehen auf der Kostenstelle 30046, dem Kostenträger 36321001 und dem Sachkonto 53312010 im Budget „Kooperation Schule und Jugendhilfe“ für diese Maßnahme zur Verfügung.
- Das Projekt wird evaluiert und dient als Entscheidungsgrundlage für die evtl. Weiterführung dieser Maßnahme. Im Frühling des Jahres 2021 ist ein entsprechender Zwischenbericht vorzulegen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Ziel dieses Konzeptes
Die Gestaltung gelingender Übergänge von Kindern im Bildungssystem steht im Bildungsmanagement sowie in den Ämtern des Dezernates V schon sehr lange im Fokus. Ziel ist es, Kinder bei besonders herausfordernden Wechseln in ihrer Bildungsbiografie zu unterstützen und zu begleiten.
Der Übergang von der Kita in die Schule steht als ein Schwerpunkt derzeit besonders im Fokus der Kieler Bildungslandschaft. Fachkräfte aus den Kitas erarbeiten mit Lehrkräften aus den Grundschulen Qualitätsstandards zur Gestaltung eines guten Bildungseinstiegs der Kinder ins Schulsystem.
Das Konzept „Ankerklassen – Für einen gelungenen Schulstart!“ ist ein weiterer Baustein, Kindern mit einem besonderen Förderbedarf in Kooperation von Jugendhilfe und Schule unter besonderen Rahmenbedingungen einen behutsamen und gelingenden Schulbeginn sowie frühe Bildungserfolge im Regelschulsystem zu ermöglichen. In anderen Kreisen und Städten werden ähnliche Konzepte unter dem Begriff „Starterklassen“ gebildet.
Es wird vermieden, dass diese Kinder einen schwierigen Schulstart erleben, schließlich eine Schulbegleitung bekommen und durch diese „Sonderbehandlung“ eine eher auffällige Position in der Klasse haben und dann mühsam aufholen müssten, was sie bis dahin nicht lernen konnten.
Konzeptbausteine
Das in der Anlage beigefügte Konzept beschreibt die Ausgangslage, die strategische und inhaltliche Ausrichtung sowie die konkrete Ausgestaltung.
In sechs Ankerklassen mit jeweils 12 Schüler*innen verteilt auf das Kieler Stadtgebiet gestaltet das multiprofessionelle Team eine positive Lernumgebung und orientiert sich individueller an Bedarfen und Stärken dieser Erstklässler*innen.
Das multiprofessionelle Team besteht aus einer Grund- und Förderschullehrkraft sowie einer sozialpädagogischen Fachkraft. Am Modellprojekt sind sowohl freie als auch städtische Träger beteiligt. Die Auswahl der Träger pro Standort erfolgt im engen Austausch mit den Schulleitungen und den bereits dort verorteten Trägern.
In diesen kleineren Klassen bei gleichzeitig höherer Personalausstattung können diese Kinder intensiver gefördert und auf die Anforderungen im Schulsystem vorbereitet werden. Kinder lernen mit Freude und erleben Lernerfolge in der Schule, erfahren sich als selbstwirksam und werden damit in ihrer Persönlichkeit gestärkt. Es werden kurz-, mittel- und langfristige Bildungserfolge ermöglicht.
Im zweiten Schulbesuchsjahr werden in diese Klassen jeweils sechs weiteren Erstklässler*innen aufgenommen. Beide Schüler*innengruppen befinden sich nun im ersten „Regel-Grundschuljahr“. Die Kinder der sog. „Ankerklassen“ durchlaufen die ersten zwei Schulklassen in drei Schuljahren analog der so genannten Eingangsphase. In der Eingangsphase bilden die Jahrgangsstufen eins und zwei eine pädagogische Einheit. Die Schüler*innen können aber, entsprechend ihrer individuellen Lernentwicklung, diese Eingangsphase in drei statt zwei Schulbesuchsjahren absolvieren. Angerechnet auf die Schulbesuchsdauer werden aber immer nur zwei Schulbesuchsjahre.
Räumliche Situation an den Grundschulen mit Ankerklassen
Durch die Einrichtung einer Ankerklasse entsteht pro Schulstandort ein räumlicher Mehrbedarf von einem Raum mit einer Mindestgröße von 30 m².
An drei der geplanten Schulstandorte besteht bereits ein Raumfehlbedarf gemäß der aktuell geltenden Raumprogrammstandards, welcher sich durch die Aufnahme einer Ankerklasse noch erhöht. Dies gilt für die Adolf-Reichwein-Schule, die Fritz-Reuter-Schule und die Klaus-Groth-Schule.
Die Gerhart-Hauptmann-Schule, die Matthias-Claudius-Schule sowie die Schule am Göteborgring haben einen sog. Flächenüberhang, daher ist dort räumlich die Bildung von „Ankerklassen“ gut umzusetzen.
Die jeweiligen Schulleitungen befürworten uneingeschränkt die Einrichtungen von „Ankerklassen“ an ihren Schulen. Es werden in diesen Ankerklassen auch Schüler*innen anderer Einzugsbereiche beschult.
Schüler*innenbeförderung
Die Zuweisungen der Schulaufsichtsbehörde von Schüler*innen anderer Schuleinzugsbezirke in die Ankerklassen der sechs Kieler Schulen führen teilweise zu längeren Schulwegen. Um eine Beschulung an diesen zentralen Schulstandorten zu ermöglichen und aus Gründen der Schulwegsicherheit, stellt das Amt für Schulen diesen Schüler*innen Busfahrkarten, gem. § 24 Abs. 5 i.V.m. § 114 SchulG, zur Verfügung.
Pro Schuljahr könnten für die Schüler*innenbeförderung maximal Kosten in Höhe von 41.000 € entstehen, wenn alle Schüler*innen eine Busfahrkarte in Anspruch nehmen.
Finanzielle Auswirkungen
In den Jahren 2020 bis 2023 entstehen für die LH Kiel zum einen Kosten für Personalaufwendungen für zwei pädagogische Fachkräfte (Mittelwerte) sowie die Kosten durch den Einsatz freier Träger an den anderen vier Standorten und zusätzlich Fahrkosten für die Schülerbeförderung wie folgt:
Jahr | Personalkosten LHK | Kosten für den Einsatz freier Träger | Max. Fahrtkosten | Kosten insgesamt |
2020 (ab 1.8.) | 57.083 € | 114.167 € | 17.000 | 188.250 € |
2021 | 139.800 € | 279.600 € | 41.000€ | 460.400 € |
2122 | 142.000 € | 284.000 € | 41.000€ | 467.000 € |
2023 (bis 31.07.) | 84.389 € | 168.777 € | 23.900 | 277.066 € |
2020-2023 | 423.272 € | 846.544 € | 122.900 | 1.392.716 € |
Die erforderlichen finanziellen Mittel stehen im Haushaltsansatz für die KSJ-Projekte zur Verfügung auf der KST 30046 und KTR 36321001, SK 53312010. Sie dienen der Unterstützung von Schulen, die nicht als Perspektivschulen vom Land gefördert werden.
Es wird davon ausgegangen, dass zudem durch dieses Projekt keine Schulbegleitungen nach § 35a SGB VIII und § 27 Abs. II SGB VIII für die teilnehmenden Schüler*innen im Umfang von ca. 200.000 € erforderlich sind.
Die Selbstverwaltung wird erstmalig im Frühjahr 2021 mit einer Zwischenauswertung vom Schulamt und dem Jugendamt informiert.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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426,8 kB
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