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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0447/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist Teil der Maßnahmen, um die Einhaltung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.04.2020 (BGBl. I S. 814) mit Wirkung vom 28.04.2020) in der Landeshauptstadt Kiel zu gewährleisten.

 

Der Schutz aller Verkehrsteilnehmenden macht es notwendig, Regelverstöße regelmäßig zu ahnden. Insbesondere stehen dabei Feuerwehrzufahrten, Parkplätze für behinderte Menschen und eng zugeparkte Straßen und Kreuzungen im Vordergrund. Die Ahndung erfolgt durch Verwarngelder, Einleitung von OWi-Verfahren nach der StVO und auch durch Abschleppmaßnahmen nach dem Recht der Gefahrenabwehr nach dem Landesverwaltungsgesetz (LVwG).

 

Aufgrund des Parkdrucks in einigen Stadtteilen steht das Thema „Parken auf Gehwegen“ regelmäßig auf Tagesordnungen von Ortsbeiräten und im Betreff von Bürgerzuschriften. Entsprechend den Regelungen der StVO ist es jedoch überall dort verboten, wo es nicht ausdrücklich durch entsprechende Beschilderung erlaubt ist. Dies gilt unabhängig von der eventuell freien Fläche, also der Gehwegbreite. Die Mitarbeiter*innen des rger- und Ordnungsamts sind angehalten, konsequent jeden festgestellten Verstoß gegen das Verbot des Gehwegparkens zu ahnden. Unabhängig von der Erlaubnis des Gehwegparkens an einem Ort werden Fahrzeuge im Rahmen der Gefahrenabwehr in der Regel kostenpflichtig abgeschleppt, wenn eine Restgehwegbreite von 1,5 m unterschritten wird.

 

Das rger- und Ordnungsamt hat langjährig die Praxis, die Verkehrsteilnehmenden in vertretbaren Fällen zunächst zu informieren, bevor ein Fehlverhalten geahndet wird. So werden von den Überwachungskräften zunächst Hinweise an den Fahrzeugen zurückgelassen,

 

-            wenn sich langjährige Verkehrsregelungen an einem bestimmten Ort (z.B. auch durch Anpassungen der Straßenverkehrsordnung) geändert haben,

-            wenn Regelungen für den Verkehrsteilnehmer*innen nicht eindeutig zu erkennen und deshalb ggf. unklar sein könnten,

-            oder wenn in bestimmten Gebieten langfristig keine Überwachung stattgefunden hat und diese wiederaufgenommen wird, wie z.B. beispielsweise bei Beschwerden von betroffenen Bürger*innen.

 

Bisher wurden diese rechtlich folgenlosen Hinweise durch Unterstreichungen oder andere Ergänzungen des roten „Knöllchens“ erteilt. ckmeldungen haben gezeigt, dass dies nicht besonders geeignet ist, um Hinweise zu kommunizieren und ein anderes Verkehrsverhalten zu bewirken.

 

Daher hat das rger- und Ordnungsamt in Kooperation mit dem Pressereferat nun ein neues Format r diese Hinweise entwickelt. Die sog. „Dialog-Karte“ (auch „Gelbe Karte“) soll die Hinweise klar vom roten „Knöllchen“ abgrenzen und auffälliger machen. Erste Rückmeldungen seit der Einführung eines Probebetriebes Anfang Mai 2020 bestätigen dies. Während des dreimonatigen Probebetriebes erfolgt der Einsatz ausschließlich entsprechend der bisherigen Praxis. Nach Auswertung der Erfahrungen und Rückmeldungen sind auch neue Schwerpunkte angedacht, um das Parkverhalten positiv zu beeinflussen und den Straßenverkehr in der Landeshauptstadt sicherer zu machen.

 

In Vertretung

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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Beschlüsse

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Jun 2, 2020 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen