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Geschäftliche Mitteilung - 0449/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Fördergebiete der Bund-Länderprogramme der Städtebauförderung:Sachstandsbericht Fördergebiet Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Jun 4, 2020
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Sachverhalt/Begründung
- 1 -
Anlass:
Im 1. Quartal jeden Jahres wird von der Bewilligungsbehörde der Städtebauförderung ein Sachstandsbericht abgefragt. Diesen zum Anlass nehmend und um die komplexen Verfahren transparenter darzustellen, wird das Stadtplanungsamt nunmehr jedes Jahr eine kurze Berichterstattung für den Bauausschuss aufbereiten.
Vorbemerkung:
Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Kommunen um die Gemeinden im Rahmen der Stadterneuerung zu unterstützen. Städtebauförderungsmittel werden für städtebauliche Gesamtmaßnahmen gewährt, deren räumlicher Umgriff als Satzung oder als Maßnahmengebiet bzw. Gebietskulisse beschlossen ist.
Bund, Land und Gemeinde beteiligen sich mit 1/3 an den förderfähigen Kosten. Ausnahmsweise betrug für die Programmjahre 2018 und 2019 mit einer Laufzeit von jeweils fünf Jahren der kommunale Eigenanteil 10%. Ziel von Bund und Land ist es bei dieser Ausnahmeregelung, finanzschwache Kommunen besonders zu unterstützen. Für das Programmjahr 2020 kann voraussichtlich erneut mit dieser Ausnahme gerechnet werden. Die Kommune beantragt die Städtebauförderungsmittel beim Land und stellt den gemeindlichen Eigenanteil zur Kofinanzierung sämtlicher Kosten sicher. Die Bewilligung von Zuwendungen erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Für jede Gesamtmaßnahme ist ein Sonderkonto einzurichten, im städtischen Haushalt abgebildet sind ausschließlich die Zuführungen zum Sonderkonto.
Die LH Kiel ist mit acht (!) städtebaulichen Gesamtmaßnahmen in die Städtebauförderung aufgenommen: Hörnbereich, Innenstadt, Holtenau Ost, Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang, Grüne Wik, Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort, Gaarden und Neumühlen-Dietrichsdorf
Für alle städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sind dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) im 1. Quartal eines jeden Jahres ein Sachstandsbericht, ein Maßnahmenplan und für Gebiete, die sich in der Durchführung befinden, eine Kosten- und Finanzierungsübersicht vorzulegen. Parallel können Anträge auf
- erstmalige Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm[1],
- bzw. Folgeanträge[2]
- oder Anträge auf Umschichtungsmitteln[3]
gestellt werden.
Zur Finanzierung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen, die sich in der Durchführung befinden („Innenstadt“, „Holtenau Ost“ und Hörnbereich) hat die Verwaltung auf Basis bestehender Beschlüsse (Druckvorlagen 0851/2013, 0234/2016 und 0217/2019) Folgeanträge bzw. Anträge auf Umschichtungsmittel gestellt. Für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang, die sich in der Vorbereitung befindet, war durch die Verwaltung ein Folgeantrag unter Vorbehalt der Zustimmung der Selbstverwaltung zu stellen.
Der Bund hat aktuell die Struktur der Städtebauförderung angepasst, er reduziert die Anzahl der Förderprogramme von ehemals acht (Soziale Stadt, Stadtumbau Neue Länder, Stadtumbau Alte Länder, Städtebaulicher Denkmalschutz Neue Länder, Städtebaulicher Denkmalschutz Alte Länder, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Kleinere Städte und Gemeinden, Zukunft Stadtgrün) auf nunmehr drei Programme. Das Volumen der Finanzhilfen an die Länder in Höhe von 790 Mio. € ist gegenüber dem Programmjahr 2019 unverändert.
Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Innenstadt ist in das Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren aufgenommen worden.
Bisher liegen noch keine Informationen des Landes darüber vor, in welchen der drei neuen Programme
- Lebendige Zentren,
- Sozialer Zusammenhalt,
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung
die städtebauliche Gesamtmaßnahme Kiel Innenstadt fortgeführt wird. Sollte hierüber eine Entscheidung vorliegen, wird die Verwaltung im Rahmen einer GM berichten.
Das Land Schleswig-Holstein hat angekündigt, aufgrund der veränderten Förderungsstruktur auch eine Überarbeitung der Städtebauförderungsrichtlinien vorzunehmen. Die dortigen Übergangsvorschriften werden auch Regelungen zur Zwischenabrechnung auf Basis der alten Programmstruktur enthalten. Es bleibt abzuwarten, welcher zusätzliche Aufwand dadurch entstehen wird.
Sachstand Innenstadt:
Der Baufortschritt der Einzelmaßnahme Kleiner Kiel-Kanal war über das Jahr 2019 hinweg deutlich sichtbar. Durch die Umsetzung dieser Impulsmaßnahe zur Attraktivierung der Kieler Innenstadt wurden auch große Investitionen im direkten Umfeld ausgelöst. Unter anderem wurde mit dem Umbau des direkt am Kanal gelegenen Gebäudekomplexes der Ahlmann-Stiftung begonnen.
Neben der Umsetzung dieser zentralen Maßnahme wurde im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Entwicklungskonzeptes aber auch der dialogbasierte Prozess zur zukünftigen Entwicklung der Innenstadt weiter vorangetrieben und 10 Leitthesen zur zukünftigen Entwicklung der Kieler Innenstadt erarbeitet.
Im Rahmen des bundesweiten Tags der Städtebauförderung wurden am 11.05.2019 Baustellen-Rundgänge über die Baustelle Kleiner Kiel-Kanal angeboten. Über 100 Teilnehmer*Innen haben die Möglichkeit genutzt sich vor Ort einen Eindruck zu verschaffen.
Durch die Investitionsentscheidungen im öffentlichen Raum im Fördergebiet Innenstadt sind weitere private Impulsmaßnahmen außerhalb des Fördergebiets ausgelöst worden. So wurden bzw. werden In den letzten 6 Jahren über 700 neue Wohnungen geschaffen. Dazu zählen besonders:
1 | Hopfenstrasse 98 WE
2 | Quartier am Bootshafen 115 WE
3 | Hasstrasse 47 WE
4 | Alte Feuerwache 114 WE
5 | Falckstrasse 3 WE
6 | Schlossquartier 213 WE
7 | Herzog Friedrich Strasse 14 WE
8 | Fleethörn 41 WE
9 | Bäckergang 92 WE
Diese Maßnahmen haben bzw. werden die Multifunktionalität der Innenstadt erheblich erhöhen, dass Wohnen in der Innenstadt wird zu einer Belebung auch außerhalb der Geschäftszeiten führen.
Die positive Entwicklungsdynamik der Innenstadt hat sich auch in zahlreichen weiteren Investitionen niedergeschlagen. Alleine rund um den Kleinen Kiel Kanal wurden bzw. werden aktuell über 100 Millionen Euro investiert. Dazu zählen:
1 | Quartier am Bootshafen 70 Mio. €
2 | Primark 25 Mio. €
3 | Hans im Glück 2 Mio. €
4 | Ahlmanngebäude 5 Mio. €
Ferner stehen weitere Projekte, wie z.B. der Wettbewerb zum Aufstiegsbauwerk Holstentörn an.
Nächste Schritte
Das Integrierte Entwicklungskonzept soll fertiggestellt und der Selbstverwaltung zum Beschluss vorgelegt werden.
Zudem soll der freiraumplanerische Realisierungswettbewerb für die Holstenstraße und angrenzende Plätze ausgelobt werden. Damit werden die Planungsgrundlagen für eine umfassende Neugestaltung des öffentlichen Raums in der Innenstadt geschaffen.
Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf www.kiel.de/innenstadt.
Doris Grondke
Stadträtin
[1] Die erstmalige Aufnahme einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderungsprogramm ist durch die Gemeinde zu beantragen. Die Beantragung erfolgt regelmäßig im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens (Interessensbekundung und Antragsstellung). Das MILIG fordert die Gemeinden zur Teilnahme am Antragsverfahren auf, wenn zu erwarten ist, dass für eine Förderung neuer städtebaulicher Gesamtmaßnahmen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
[2] Die Aufnahme einer fortzusetzenden städtebaulichen Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderungsprogramm ist durch die Gemeinde bis zum 28.02. des Jahres beim MILIG zu beantragen. Eine besondere Aufforderung zur Antragsstellung ergeht nicht
[3] Für fortzusetzende städtebauliche Gesamtmaßnahmen können jederzeit Umschichtungsmittel beantragt werden. Umschichtungsmittel entstehen durch Widerruf von Zuwendungen oder durch Zinsforderungen