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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0450/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Anlass:

Im 1. Quartal jeden Jahres wird von der Bewilligungsbehörde der Städtebauförderung ein Sachstandsbericht abgefragt. Diesen zum Anlass nehmend und um die komplexen Verfahren transparenter darzustellen, wird das Stadtplanungsamt nunmehr jedes Jahr eine kurze Berichterstattung für den Bauausschuss aufbereiten.

 

Vorbemerkung:

Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Kommunen, um die Gemeinden im Rahmen der Stadterneuerung zu unterstützen. Städtebauförderungsmittel werden für städtebauliche Gesamtmaßnahmen gewährt, deren räumlicher Umgriff als Satzung oder als Maßnahmengebiet bzw. Gebietskulisse beschlossen ist.

 

Bund, Land und Gemeinde beteiligen sich mit 1/3 an den förderfähigen Kosten. Ausnahmsweise betrug für die Programmjahre 2018 und 2019 mit einer Laufzeit von jeweils fünf Jahren der kommunale Eigenanteil 10%. Ziel von Bund und Land ist es bei dieser Ausnahmeregelung, finanzschwache Kommunen besonders zu unterstützen. Für das Programmjahr 2020 kann voraussichtlich erneut mit dieser Ausnahme gerechnet werden. Die Kommune beantragt die Städtebauförderungsmittel beim Land und stellt den gemeindlichen Eigenanteil zur Kofinanzierung sämtlicher Kosten sicher. Die Bewilligung von Zuwendungen erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Für jede Gesamtmaßnahme ist ein Sonderkonto einzurichten. Im städtischen Haushalt abgebildet sind ausschließlich die Zuführungen zum Sonderkonto.

 

Die LH Kiel ist mit acht (!) städtebaulichen Gesamtmaßnahmen in die Städtebauförderung aufgenommen: Hörnbereich, Innenstadt, Holtenau Ost, Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang, Grüne Wik, Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort, Gaarden und Neumühlen-Dietrichsdorf

 

r alle städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sind dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) im 1. Quartal eines jeden Jahres ein Sachstandsbericht, ein Maßnahmenplan und für Gebiete, die sich in der Durchführung befinden, eine Kosten- und Finanzierungsübersicht vorzulegen. Parallel können Anträge auf

 

  • erstmalige Aufnahme in ein Sdtebauförderungsprogramm[1],
  • bzw. Folgeanträge[2]
  • oder Anträge auf Umschichtungsmitteln[3]

 

gestellt werden.

 

Zur Finanzierung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen, die sich in der Durchführung befinden („Innenstadt“, „Holtenau Ost“ und Hörnbereich) hat die Verwaltung auf Basis bestehender Beschlüsse (Druckvorlagen 0851/2013, 0234/2016 und 0217/2019) Folgeanträge bzw. Anträge auf Umschichtungsmittel gestellt. Für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang, die sich in der Vorbereitung befindet, war durch die Verwaltung ein Folgeantrag unter Vorbehalt der Zustimmung der Selbstverwaltung zu stellen.

 

Der Bund hat aktuell die Struktur der Städtebauförderung angepasst, er reduziert die Anzahl der Förderprogramme von ehemals acht (Soziale Stadt, Stadtumbau Neue Länder, Stadtumbau Alte Länder, Städtebaulicher Denkmalschutz Neue Länder, Städtebaulicher Denkmalschutz Alte Länder, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Kleinere Städte und Gemeinden, Zukunft Stadtgrün) auf nunmehr drei Programme. Das Volumen der Finanzhilfen an die Länder in Höhe von 790 Mio. € ist gegenüber dem Programmjahr 2019 unverändert.

 

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Hörnbereich ist in das Förderprogramm Sanierung und Entwicklung aufgenommen worden. Dieses Förderprogramm ist 2012 auf Bundesebene ausgelaufen. Es können daher nur noch Anträge auf Umschichtungsmittel gestellt werden, da neue Mittel für das Programm Sanierung und Entwicklung von Bund und Land nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

 

Das Land Schleswig-Holstein hat angekündigt, aufgrund der veränderten Förderungsstruktur auch eine Überarbeitung der Städtebauförderungsrichtlinien vorzunehmen. Die dortigen Übergangsvorschriften werden auch Regelungen zur Zwischenabrechnung auf Basis der alten Programmstruktur enthalten. Es bleibt abzuwarten, welcher zusätzliche Aufwand dadurch entstehen wird.

 

Sachstand Sanierungsgebiet Hörnbereich:

Aufgrund förderrechtlicher Vorschriften und Änderungen der Bedarfe innerhalb des Sanierungsgebietes im Zusammenhang mit dem erhöhten Anteil Wohnbebauung wurde die Sanierungsrahmenplanung fortgeschrieben und im Mai 2019 von der Ratsversammlung als Grundlage der weiteren Entwicklungen innerhalb des Gebietsumgriffs beschlossen (Drs.-Nr. 0217/2019).

 

Mit Öffnung des Freizeit- und Saunabereichs im Frühjahr 2019 wurden die wesentlichen baulichen Arbeiten am Hörnbad abgeschlossen und das Bad hat vollständig seinen Betrieb aufgenommen.

 

Im März 2019 wurde das konkurrierende Gutachterverfahren zur städtebaulichen und architektonischen Qualifizierung der drei anhand gegebenen Baufelder an die Projektgemeinschaft Hörnbebauung GbR abgeschlossen. Im Dezember 2019 konnten die bereits ratifizierten Grundstückskaufverträge mit der Projektgemeinschaft Hörnbebauung GbR beurkundet und von der Ratsversammlung beschlossen werden (Drs.-Nr. 1192/2019). Somit sind die Grundlagen für den weiteren Bau benötigter (geförderter) Wohnungen an der Hörn geschaffen.

 

Am 03.06.2019 wurde der Grundstein für den Verwaltungsneubau der Investitionsbank Schleswig-Holstein gelegt. Seitdem schreiten die Bauarbeiten sichtbar voran.

 

Im August 2019 hat die TAS am südlichen Ende der Hörn vor der Gablenzbrücke ihre Pläne für die Bebauung von drei weiteren Baufelder präsentiert und ein Bauschild mit einer Visulisierung des Projekts aufgestellt. Somit bekommen die Besucher*innen der Hörnpromenade einen Eindruck von den dort entstehenden Hochbauten mit einer Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe.

 

Ende des Jahres konnten zudem die Pläne der BAUM-Unternehmensgruppe zur Bebauung der drei Baufelder um den Germaniahafen veröffentlicht werden. Die BAUM-Unternehmensgruppe plant gemeinsam mit der meravis Immobiliengruppe den Bau von Wohn- und Geschäftshäusern. Die LH Kiel steht mit dem neuen Grundstückseigentümer in Verhandlung die benötigte Grundstücksfläche für die Vollendung der Gaardener Brücke entsprechend den planungs- und baurechtlichen Vorgaben grundbuchlich zu sichern bzw. zu erwerben.

 

Im Rahmen des Tags der Städtebauförderung haben am 11.05.2019 ca. 100 Teilnehmer*Innen die Gelegenheit genutzt bei einem Rundgang durch das Sanierungsgebiet mehr über die verschiedenen (hochbaulichen) Projekte zu erfahren.

 

r den Bereich Norwegenterminal wurde die Sanierungssatzung aufgehoben, da die Ziele und Zwecke der Sanierung in diesem Bereich umgesetzt sind (Drs.-Nr. 0508/2019).

 

chste Schritte

2020 soll die Sanierungsrahmenplanung fortgeschrieben werden. Anlass hierfür sind die konkreteren Planungen um das Germaniabecken. Parallel soll der Wettbewerb zur Qualifizierung der Bebauung durch den Investor unter Beteiligung der Stadt durchgeführt werden.

Mit dem Baufortschritt der Hochbauten ist auch der weitere Endausbau des Straßenraums erforderlich. Hierzu werden 2020 die erforderlichen Förderanträge gestellt und die Bauarbeiten vorbereitet.

 

Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf www.kiel.de/hoern.

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 


[1] Die erstmalige Aufnahme einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderungsprogramm ist durch die Gemeinde zu beantragen. Die Beantragung erfolgt regelmäßig im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens (Interessensbekundung und Antragsstellung). Das MILIG fordert die Gemeinden zur Teilnahme am Antragsverfahren auf, wenn zu erwarten ist, dass für eine Förderung neuer städtebaulicher Gesamtmaßnahmen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

[2] Die Aufnahme einer fortzusetzenden städtebaulichen Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderungsprogramm ist durch die Gemeinde bis zum 28.02. des Jahres beim MILIG zu beantragen. Eine besondere Aufforderung zur Antragsstellung ergeht nicht

[3]r fortzusetzende städtebauliche Gesamtmaßnahmen können jederzeit Umschichtungsmittel beantragt werden. Umschichtungsmittel entstehen durch Widerruf von Zuwendungen oder durch Zinsforderungen

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Beschlüsse

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Jun 4, 2020 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen