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Geschäftliche Mitteilung - 0451/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Fördergebiete der Bund-Länderprogramme der Städtebauförderung: Sachstandsbericht Sanierungsgebiet Holtenau Ost
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Jun 4, 2020
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Sachverhalt/Begründung
- 1 -
Anlass:
Im 1. Quartal jeden Jahres wird von der Bewilligungsbehörde der Städtebauförderung ein Sachstandsbericht abgefragt. Diesen zum Anlass nehmend und um die komplexen Verfahren transparenter darzustellen, wird das Stadtplanungsamt nunmehr jedes Jahr eine kurze Berichterstattung für den Bauausschuss aufbereiten.
Vorbemerkung:
Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Kommunen um die Gemeinden im Rahmen der Stadterneuerung zu unterstützen. Städtebauförderungsmittel werden für städtebauliche Gesamtmaßnahmen gewährt, deren räumlicher Umgriff als Satzung oder als Maßnahmengebiet bzw. Gebietskulisse beschlossen ist.
Bund, Land und Gemeinde beteiligen sich mit 1/3 an den förderfähigen Kosten. Ausnahmsweise betrug für die Programmjahre 2018 und 2019 mit einer Laufzeit von jeweils fünf Jahren der kommunale Eigenanteil 10%. Ziel von Bund und Land ist es bei dieser Ausnahmeregelung, finanzschwache Kommunen besonders zu unterstützen. Für das Programmjahr 2020 kann voraussichtlich erneut mit dieser Ausnahme gerechnet werden. Die Kommune beantragt die Städtebauförderungsmittel beim Land und stellt den gemeindlichen Eigenanteil zur Kofinanzierung sämtlicher Kosten sicher. Die Bewilligung von Zuwendungen erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Für jede Gesamtmaßnahme ist ein Sonderkonto einzurichten, im städtischen Haushalt abgebildet sind ausschließlich die Zuführungen zum Sonderkonto.
Die LH Kiel ist mit acht (!) städtebaulichen Gesamtmaßnahmen in die Städtebauförderung aufgenommen: Hörnbereich, Innenstadt, Holtenau Ost, Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang, Grüne Wik, Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort, Gaarden und Neumühlen-Dietrichsdorf
Für alle städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sind dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) im 1. Quartal eines jeden Jahres ein Sachstandsbericht, ein Maßnahmenplan und für Gebiete, die sich in der Durchführung befinden, eine Kosten- und Finanzierungsübersicht vorzulegen. Parallel können Anträge auf
- erstmalige Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm[1],
- bzw. Folgeanträge[2]
- oder Anträge auf Umschichtungsmitteln[3]
gestellt werden.
Zur Finanzierung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen, die sich in der Durchführung befinden (, „Innenstadt“, „Holtenau Ost“ und Hörnbereich) hat die Verwaltung auf Basis bestehender Beschlüsse (Druckvorlagen 0851/2013, 0234/2016 und 0217/2019) Folgeanträge bzw. Anträge auf Umschichtungsmittel gestellt. Für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang, die sich in der Vorbereitung befindet, war durch die Verwaltung ein Folgeantrag unter Vorbehalt der Zustimmung der Selbstverwaltung zu stellen. (siehe hierzu die Antragspunkte 1. und 2.)
Der Bund hat aktuell die Struktur der Städtebauförderung angepasst, er reduziert die Anzahl der Förderprogramme von ehemals acht (Soziale Stadt, Stadtumbau Neue Länder, Stadtumbau Alte Länder, Städtebaulicher Denkmalschutz Neue Länder, Städtebaulicher Denkmalschutz Alte Länder, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Kleinere Städte und Gemeinden, Zukunft Stadtgrün) auf nunmehr drei Programme. Das Volumen der Finanzhilfen an die Länder in Höhe von 790 Mio. € ist gegenüber dem Programmjahr 2019 unverändert.
Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Holtenau Ost ist in das Förderprogramm Stadtumbau West aufgenommen worden.
Bisher liegen noch keine Informationen des Landes darüber vor, in welchen der drei neuen Programme
- Lebendige Zentren,
- Sozialer Zusammenhalt,
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung
die städtebauliche Gesamtmaßnahme Holtenau Ost fortgeführt wird. Sollte hierüber eine Entscheidung vorliegen, wird die Verwaltung im Rahmen einer GM berichten.
Das Land Schleswig-Holstein hat angekündigt, aufgrund der veränderten Förderungsstruktur auch eine Überarbeitung der Städtebauförderungsrichtlinien vorzunehmen. Die dortigen Übergangsvorschriften werden auch Regelungen zur Zwischenabrechnung auf Basis der alten Programmstruktur enthalten. Es bleibt abzuwarten, welcher zusätzliche Aufwand dadurch entstehen wird.
Sachstand:
Informationen zum Stand der Gesamtmaßnahme Holtenau Ost wurde bereits 2019 umfassend in den Geschäftlichen Mitteilungen Drs. 1007/2019 und Drs. 1237/2019 zur Kenntnis gegeben. Entsprechend wird hier allein der Blick auf erreichte bzw. zu erreichende Meilensteine aus 2019/2020 gerichtet.
So wurde 2019 u.a. zur Vorbereitung auf den städtebaulichen Wettbewerb die Zielstellung der städtebaulichen Entwicklung zusammen mit Vertreter*innen der Selbstverwaltung erörtert und festgelegt. Für 2020 ist die Auslobung des Wettbewerbs vorgesehen.
Ein weiterer Meilenstein wurde im Jahr 2019 mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zur Verlagerung des Außenbezirks Kiel des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Lübeck (ABz Kiel) erreicht, mit der der Umzug des ABz Kiel und die jeweiligen Verantwortlichkeiten vertraglich fixiert wurden, so dass perspektivisch eine Wohnbauentwicklung auf der Fläche des bisherigen Standortes des ABz Kiel möglich wird.
Daneben wurden im vergangenen Jahr weitere vorbereitende Gutachten als Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung und für den in 2020 anstehenden Grunderwerb der MFG-5- Fläche bearbeitet oder beauftragt.
Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf www.kiel.de/mfg5.
Doris Grondke
Stadträtin
[1] Die erstmalige Aufnahme einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderungsprogramm ist durch die Gemeinde zu beantragen. Die Beantragung erfolgt regelmäßig im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens (Interessensbekundung und Antragsstellung). Das MILIG fordert die Gemeinden zur Teilnahme am Antragsverfahren auf, wenn zu erwarten ist, dass für eine Förderung neuer städtebaulicher Gesamtmaßnahmen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
[2] Die Aufnahme einer fortzusetzenden städtebaulichen Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderungsprogramm ist durch die Gemeinde bis zum 28.02. des Jahres beim MILIG zu beantragen. Eine besondere Aufforderung zur Antragsstellung ergeht nicht
[3] Für fortzusetzende städtebauliche Gesamtmaßnahmen können jederzeit Umschichtungsmittel beantragt werden. Umschichtungsmittel entstehen durch Widerruf von Zuwendungen oder durch Zinsforderungen