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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0456/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

  •                                        Die kindergartenähnliche Einrichtung Ev.-Luth. Apostel Regenbogen Kinderstube wird vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2021 statt mit der bisherigen pauschalen Förderung in der sog. Defizitfinanzierung nach den durchschnittlichen Sätzen einer Regelkindertageseinrichtung gefördert.

 

  •                                        Das zusätzliche Fördervolumen beträgt je nach gewünschtem Betreuungsumfang, der aktuell von der Einrichtung bei den Eltern abgefragt wird, von vier oder fünf Stunden täglich insgesamt ca. 45.600 € bzw. 55.600 € jährlich. Eine Abrechnung der Förderung erfolgt über das übliche Verfahren mit einem Verwendungsnachweis.

 

  •                                        Die zusätzlichen Kosten für das Jahr 2020 in Höhe von 41.900 € bzw. 51.900 € werden durch die Mittel für die „Gründungsinitiative für interkulturelle Waldorfpädagogik in Gaarden e.V.“ unter der Kostenstelle 31792, Kostenträger 365002 gedeckt, da sich der geplante Betreuungsstart verschoben hat.

 

Bei der Haushaltsplanung 2021/2022 werden 55.600 € zusätzlich angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung der Ratsversammlung zum Haushaltsplan 2021 zur Verfügung.

 

  •                                        Der Träger der kindergartenähnlichen Einrichtung Ev.-Luth. Apostel Regenbogen Kinderstube erarbeitet bis zur nächsten Kitabedarfsplanung im März 2021 ein Konzept zur Zukunft der Einrichtung bzw. zur Überleitung der Kinder in eine andere Einrichtung. Ein Umbau in einer Kitagruppe bzw. der Wechsel der Kinder in eine Kita muss entsprechend vorbereitet werden. Das Konzept dient als Entscheidungsgrundlage für eine evtl. Übergangsfinanzierung mit konkreter Perspektive.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Eine dringliche Entscheidung ist geboten, um für die Eltern und die Einrichtung eine Planungssicherheit ab dem 01.08.2020 bis zunächst 31.07.2021 zu gewährleisten.

 

Das Jugendamt hat gemeinsam mit der Einrichtung und der Heimaufsicht - bedingt durch die Covid19-Pandemie zeitverzögert - in den letzten Wochen eine Möglichkeit erarbeitet, die seit Jahren etablierten Betreuungsplätze in der Wik zu erhalten und ein zeitliches Fenster zur Entwicklung einer Perspektive zu schaffen.

 

Eine pauschale Förderung wie bisher ist nicht mehr auskömmlich. Kindergartenähnliche Einrichtungen sind im neuen Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ab dem 01.01.2021 nicht mehr vorgesehen und werden demnach auch nicht mit Landesmitteln gefördert.

 

Aufgrund eines Beschlusses der Ratsversammlung vom 18.05.2006 erhält der Träger eine Pauschalförderung in Höhe von 14.400 € pro Jahr bei einer Betreuung von 16 Kindern.

 

Durch die unsichere Finanzierungslage des Einrichtungsträgers kann dieser entsprechende Zusagen an die Elternschaft zum 1.8.210 erst tätigen, wenn eine rechtsverbindliche Förderzusage seitens der Stadt für das dann folgende Kitajahr erfolgt.

 

Die Einrichtung wird seit dem 01.02.1994 als kindergartenähnliche Einrichtung gem. Punkt 4.1.1 der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit betrieben. 16 Kinder werden in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr betreut. Eine konzeptionelle Besonderheit dieser Einrichtung sind die Schließzeiten. Anders als bei allen anderen Einrichtungen schließt die Einrichtung in allen Ferienzeiten. Dies ist bis dato einer der wesentlichen Gründe, warum die Einrichtung als kindergartenähnliche Einrichtung betrieben wird.

 

In einem Gespräch im Sommer 2019 informierte der Träger das Jugendamt darüber, dass die Fördersumme nicht mehr auskömmlich sei und man aufgrund Kirchengemeinde-interner Umstrukturierungen Maßnahmen zur Kostensenkung bzw. -deckung ergreifen müsse.

 

Der Träger betonte zeitgleich, dass Veränderungen in der Struktur der Einrichtung möglich seien, z.B. eine Umwandlung der Einrichtung in eine Kita. Die zwölf Wochen Schließzeit sollten aber konzeptionell bedingt erhalten bleiben.

 

Es wurden diverse Möglichkeiten zur Erhaltung der 16 Plätze besprochen (Trägerwechsel, Erweiterung der Einrichtung durch Anbau, Wechsel der Kinder in andere Einrichtungen). Das derzeit genutzte Gebäude wird zum einen Teil von der Einrichtung, zum anderen Teil als Kirchenbüro und der obere Teil als Wohnraum der Pastorenfamilie genutzt. Die relativ offen gehaltene räumliche Struktur wurde seitens der Heimaufsicht bemängelt. Aufgrund dieser Gebäudestruktur wird inzwischen seitens des bisherigen Trägers ein Trägerwechsel ausgeschlossen.

 

Nach mehreren Gesprächen und Besichtigungsterminen in der Einrichtung (Oktober 2019 und Februar 2020) mit der Heimaufsicht und dem Brandschutzbeauftragten wurde dem Träger bewusst, dass eine weitere Förderung an viele Bedingungen geknüpft sein würde. Es wurde festgestellt, dass die Standards nicht einmal für den Betrieb als kindergartenähnliche Einrichtung ausreichen und keinesfalls den geforderten Standards nach dem neuen KiTaG entsprächen. Bauliche Mängel müssten abgestellt werden.

 

Die Heimaufsicht hat dem weiteren Betrieb als kindergartenähnliche Einrichtung nach Abstellung der baulichen Mängel zugestimmt, sie beruft sich dabei auf die bestehende Betriebserlaubnis. Eine Kostenschätzung für den Gartenzaun, eine Schließanlage und eine geringfügige Änderung der Zugangssituation liegt noch nicht vor. Gelder sind dafür im Bereich Kita-Umbauten vorhanden.

 

Der Träger berichtet von einer bisher guten Auslastung der Einrichtung. Zum 01.08.20 könnten zwölf Kinder betreut werden, zwei weitere Kinder haben eine Zusage zum 01.01.21.

Es besteht ein sehr hoher Bedarf in diesem Stadtteil. Über die Elternberatung können weitere Eltern auf das Angebot aufmerksam gemacht werden.

 

Sollte eine Kostendeckung bzw. eine Erhöhung der Fördersumme nicht erfolgen, müsste der Träger die Einrichtung nach seinen Aussagen zum 31.12.2020 schließen und würde ab 01.08.20 keine neuen Kinder in die Betreuung aufnehmen. Sofern die Einrichtung schließen muss, werden Eltern, die bisher mit dem niedrigschwelligen Angebot zufrieden waren, ihren Rechtsanspruch auf Betreuung in einer anderen Einrichtung geltend machen.

 

Grundsätzlich wäre auch ein Wechsel der Kinder in die zum 01.08.2021 geplante neue Emmaus-Kita denkbar, hier ist jedoch der Eröffnungstermin ungewiss. Da die Baumaßnahmen noch nicht begonnen haben, kann eine Fertigstellung derzeit nicht prognostiziert werden. Die Bedarfslage im Stadtteil ist sehr hoch. Durch die Schließung würden sehr zeitnah 16 Betreuungsplätze fehlen.

 

In der aktuellen Covid19-Pandemie und den damit für die Elternschaft einhergehenden Schwierigkeiten und der erheblichen Mehrbelastung ist es wichtig, Eltern eine verlässliche und verbindliche Betreuung ihrer Kinder zu ermöglichen und ihnen damit Planungssicherheit zu geben.

 

 

Finanzielle Situation:

 

Eine überschlägige Kalkulation des Trägers geht von einem Defizit von ca. 45.000 € im Jahr aus. Zuzüglich der Fördersumme von 14.400 € wären je nach Öffnungszeit mit einer jährlichen Gesamtfördersumme von knapp 60.000 € bei einer vierstündigen Betreuung bzw. knapp 70.000 € bei einer fünfstündigen Öffnungszeit zu rechnen. Elterneinnahmen in Höhe von ca. 13.000 € sind bereits gegengerechnet.

 

Die Höhe der Summe entspricht den anteiligen, durchschnittlichen Kosten für eine Elementargruppe bei gleicher Kinderzahl und Betreuungsstunden.

 

Im Hinblick auf das neue KiTaG ist eine pauschale Refinanzierung der Plätze durch das Land ab dem 01.01.2021 nicht gegeben, da kindergartenähnliche Einrichtungen juristisch nicht vorgesehen sind. Die Finanzierung würde also ab 01.01.2021 bis 31.08.2021 aus kommunalen Mitteln und Elternbeiträgen erfolgen.

 

Diese Zeit muss genutzt werden, um die Bedingungen zur Umwandlung in eine Regeleinrichtung (Anbau, Neubau, Trägerwechsel) zu schaffen bzw. den Wechsel der Kinder in andere Einrichtungen rechtzeitig vorzubereiten.

Der Träger wird die Eltern informieren, dass es sich lediglich um ein befristetes Angebot handelt und bis zur Kitabedarfsplanung im März 2021 eine Perspektive erarbeitet werden muss, wann und wie ein Anschluss als Kitagruppe oder ein Wechsel der Kinder erfolgen kann.

 

 

 

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

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Beschlüsse

Erweitern

Jun 3, 2020 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Erweitern

Jun 11, 2020 - Ratsversammlung - geändert beschlossen