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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0478/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag

 

Die Ratsversammlung beauftragt den Oberbürgermeister, über den Städteverband SH eine unverzügliche Änderung der Gemeindeordnung durch den Landesgesetzgeber anzuregen und schnellstmöglich herbeizuführen, um in besonderen Krisensituationen die Beratungen und Beschlussfassungen der Selbstverwaltung durch moderne Zusammenarbeitsformen, z.B. Videokonferenzen, sicherzustellen. Der Öffentlichkeitsgrundsatz muss dabei selbstverständlich berücksichtigt sowie die Rahmenbedingungen der Anwendungssituationen definiert sein. Die genaue Ausgestaltung bleibt den Selbstverwaltungen in ihren Geschäftsordnungen überlassen.

 

Darüber hinaus wird um Prüfung gebeten, inwieweit eine Regelung ergänzt werden kann, die eine Onlineteilnahme einzelner Rats- und Ausschussmitglieder an Ratsversammlungen und Ausschüssen erglicht, wenn eine physische Anwesenheit begründet nicht möglich ist.

 

Die erforderliche technische Infrastruktur ist den Mitgliedern der Ratsversammlung und der Ausschüsse zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist auf eine zentrale Lösung in Schleswig-Holstein hinzuwirken, die gesichert betrieben werden kann. Eine Anwenderschulung ist anzubieten. Die individuellen Persönlichkeitsrechte sowie eine barrierefreie Teilnahme sind sicherzustellen.

 

Des weiteren wird die Verwaltung beauftragt, schon jetzt die ersten eigenen Schritte zu gehen. Besprechungen zwischen der Verwaltung und Mitgliedern der Selbstverwaltung sollen zukünftig bei Bedarf - als Video- oder Telefonkonferenzen durchgeführt werden.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die aktuelle Entwicklung der weltweiten Coronavirus-Epidemie führt in Deutschland und in Kiel dazu, dass u.a. Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die das Zusammenkommen von großen Menschenmengen unterbinden, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Es ist unklar, wie lange diese Maßnahmen anhalten werden und in welchem Umfang ähnliche Epidemien in Zukunft immer wieder auftreten können. Die letzten Wochen haben gezeigt, dass auch der demokratische Meinungsbildungsprozess der kommunalen Selbstverwaltung dadurch zum Teil stark eingeschränkt wird. Auch wenn dies für eine kurze Zeit der aktuen Krise hinnehmbar ist, muss die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung zu jederzeit sichergestellt sein. Gleichzeitig gilt es, den gesundheitlichen Schutz der Mandatsträger*innen zu gewährleisten. 

 

Deswegen soll eine Änderung der Formvorschriften der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung durch den Landesgesetzgeber herbeigehrt werden, um die Vorteile der Digitalisierung und dadurch zur Verfügung stehende Instrumente zu nutzen.

In Zeiten einer Krise sollte im Rahmen einer Abwägung zwischen dem Gut der persönlichen Anwesenheit und der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltungsorgane von den technischen Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden, die es ermöglichen, auf die persönliche Anwesenheit vor Ort zu verzichten. Anzustreben ist eine zentrale technische Lösung, die durch Landesmittel finanziert wird.

 

Weitergehend sollen diese Systeme mittelfristig auch dazu genutzt werden, ehrenamtliches Engagement, Beruf und Familie noch besser zu vereinbaren. Hierzu sind gesonderte Regelungen zu erarbeiten.

 

gez. Ratsfrau Christina Schubert   f.d.R.

SPD-Ratsfraktion

 

gez. Ratsherr Sven Krumbeck   f.d.R.

Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

gez. Ratsfrau Annkathrin Hübner   f.d.R.

FDP-Ratsfraktion

 

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Beschlüsse

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Jun 11, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen