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Geschäftliche Mitteilung - 0480/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über den Stand der Abstimmungen zwischen dem Kreis Plön und der Landeshauptstadt Kiel zur Fördeschifffahrt
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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Jun 17, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag des Kreises Plön und die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel haben mehrfach ihr Interesse an einer Stärkung der Fördeschifffahrt zum Ausdruck gebracht (Plön: AN/KT/2014/0093, AN/KT/2016/0027, 168/16; Kiel: Drs. 0620/2017, 0946/2019; 1227/2019). Die Bestandssituation der Fördeschifffahrt stellt sich derzeit wie folgt dar:
• Die Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel GmbH (SFK) führt derzeit auf der Kieler Förde mit 4 Schiffen Linienverkehr auf den Linien F1 (Bahnhofsbrücke – Mönkeberg – Heikendorf/Möltenort – Friedrichsort – Laboe) und F2 (Reventloubrücke – Dietrichsdorf – Wellingdorf) durch.
• Die Linie F1 hat überwiegend touristische Bedeutung und fährt unregelmäßig. Eine ganzjährige ÖPNV-Nutzung findet derzeit nur begrenzt statt, dabei vorwiegend im Querverkehr zwischen Kiel-Friedrichsort und Heikendorf bzw. Laboe; während der Wintermonate ist das Fahrtenangebot auf diese Relation beschränkt. Die mehrmals jährlich wechselnden, an die unterschiedlichen saisonalen Nutzungen angepassten Fahrpläne führen dabei zur Attraktivitätsminderung für den Alltagsverkehr.
• Die Linie F2 ist fester Bestandteil des innerstädtischen ÖPNV-Angebots in Kiel und verkehrt ganzjährig montags-freitags im 30-Minuten-Takt. Eine Ausweitung des Verkehrs auf die Wochenendtage ist derzeit nicht möglich, da dieser Zeitraum gegenwärtig für die Wartung des eingesetzten Schiffes benötigt wird.
• Kiel hat die Beschaffung neuer Schiffe als Ersatz für die Bestandsflotte der SFK (das erste fest, die übrigen drei vorerst als Option) beschlossen. Der Umfang der Beschaffung basiert auf dem bestehenden Fahrplan (Stand 2018) der Linien F1 und F2. Die Ersatzbeschaffung für die bestehenden Verkehre wird mit massiver Förderung des Bundes unterstützt. Das erste Schiff befindet sich derzeit im Bau.
Die umfangreichen Abstimmungen zwischen dem Kreis Plön und der Landeshauptstadt Kiel vor dem Beschluss zum Kauf der Schiffe sowie nach demselben wurden nicht nur von der jeweiligen Beschlusslage zur strategischen Weiterentwicklung der Fördeschifffahrt bestimmt. Auch der von Kreistag und Ratsversammlung beschlossene Masterplan Mobilität der KielRegion (Drs. 0831/2017) empfiehlt unter Punkt B.3.1 die Stärkung von Förde-Querverbindungen im Bereich Heikendorf – Kiel-Friedrichsort. Ebenso weist die beschlossene Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans der Landeshauptstadt Kiel (Drs. 1227/2019) unter Punkt 4.2 die Stärkung der Fördeschifffahrt durch Ausbau von Querverbindungen zwischen Ost- und Westufer im nördlichen Bereich der Förde als eine der Handlungsnotwendigkeiten aus.
Auf Basis dieser Ausgangssituation wurde im Rahmen der Gespräche insbesondere festgestellt, dass bei Verfügbarkeit der neuen Schiffe (vsl. ab 2021) infolge dann frei gewordener Fahrzeugkapazitäten der Bestandsflotte die Einrichtung einer ganzjährigen Querverbindung von Heikendorf/Möltenort über Friedrichsort nach Laboe und zurück im werktäglichen Stundentakt unter Berücksichtigung von Busanschlüssen an den Anlegern erleichtert würde und dementsprechend in die konzeptionellen Überlegungen einbezogen werden könnte. Perspektivisch wäre mittelfristig zusätzlich auch eine weitere Verbindung von Mönkeberg an das Westufer der Förde bei entsprechender Verfügbarkeit von Schiffen und vor allem auch Personal denkbar. Dies kann nur solange aufrechterhalten werden, wie die alten Schiffe noch betriebsfähig sind. Mittelfristig ist eine Ausweitung des Fahrplanes nur möglich, wenn über die hier genannten Ersatzbeschaffungen hinaus zusätzliche Schiffe beschafft werden.
Im Zusammenhang mit der Entscheidung der Landeshauptstadt Kiel zur Beschaffung von neuen Schiffen wurde im Kreis Plön eine Baukostenbeteiligung unter der Prämisse der Anbindung Schönbergs diskutiert (AN/KT/2018/0011). Seitens der SFK und der Landeshauptstadt Kiel gab es dazu die eindeutige Positionierung, dass eine Ausweitung des Bediengebiets der SFK nördlich der Linie Strande – Laboe aus seerechtlichen Gründen und dem daraus resultierenden betrieblichen Mehraufwand nicht vorgesehen ist.
Für eine Leistungsausweitung gemäß oben dargestelltem Modell stellte sich im Zuge der Abstimmungen außerdem als mögliches Hindernis die Frage nach der Umsetzbarkeit eines finanziellen Engagements des Kreises Plön an der Leistungsfinanzierung der Fördeschifffahrt heraus. Zur Klärung dieser Frage wurde gemeinsam mit der Landeshauptstadt Kiel ein Gutachten beauftragt, das zur Sicherstellung der Finanzierung und des Leistungsumfangs den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (örV) zwischen den Gebietskörperschaften empfiehlt.
Als weiteres Vorgehen ist nun seitens der Kreisverwaltung und des Eigenbetriebs Beteiligungen die Klärung betrieblicher Details sowie der finanziellen Rahmenbedingungen im Rahmen eines örV-Entwurfs geplant. Auf dieser Grundlage sollen dann im Laufe des Jahres abgestimmte Beschlussvorlagen erstellt werden, die in den jeweiligen Gremien dann zur Abstimmung eingebracht werden.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
