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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0487/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

I. Anlass

 

Der Vertrag des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Kiel-Holtenau mit dem Betreiber der Fähre zwischen Kiel-Wik und Kiel-Holtenau uft Ende des Jahres 2024 aus. Um die Fähre weiter betreiben zu können, muss Anfang 2021 eine entsprechende Ausschreibung planmäßig veröffentlicht werden.

 

Die zwischen Kiel-Wik und Kiel-Holtenau betriebene Fähre hat für die Landeshauptstadt eine große historische Bedeutung. Sie wurde im Jahr 1912 für Fußnger und Radfahrer eingesetzt, nachdem an dieser Stelle die Prahmdrehbrücke abgerissen wurde, die bis dahin einzige Querung des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) zwischen den beiden Stadtteilen. Beim Bau des NOK hatte sich das Deutsche Reich verpflichtet, die durch den Kanalbau unterbrochenen Verkehrswege weiterhin kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund ist die Nutzung der Fähre auch heute noch kostenlos.

 

Die Fähre ist bis heute neben der Kanalbrücke (Hochbrücke) die wichtigste Verbindung zwischen dem Kieler Norden und dem übrigen Stadtgebiet und weist deshalb eine hohe verkehrs- und stadtstrategische Bedeutung auf. Heutige Stadtteilentwicklungen und ein sich veränderndes Mobilitätsverhalten führen zu einem steigenden Beförderungsbedarf auf der Kanalfähre. In den Spitzenzeiten treten zeitweise Kapazitätsengpässe auf, die zu entsprechenden Wartezeiten an den beiden Anlegern führen. Für den Fuß- und Radverkehr hat die Kanalfähre eine besondere Bedeutung, da die Alternativroute über die Hochbrücke mit erheblichen Zeitverlusten sowie durch den Höhenunterschied und die hohe Kfz-Belegung auch mit signifikanten Komforteinbußen verbunden ist. Zudem ist die Kanalfähre Bestandteil des Veloroutennetzes. Als Bindeglied auf der zukünftigen Premiumroute 2 wird ihre Bedeutung nochmals größer. Außerdem verändern sich die Beförderungsanforderungen stetig, aktuell beispielsweise durch die Mitnahme von Lastenrädern. Damit all diese Anforderungen erfüllt werden können, bedarf es einer angepassten Planung des aktuellen Fährbetriebs.

 

Eine Rechtsgrundlage für den Anspruch auf eine zukunftssichere Ausgestaltung der Fährverbindung, die auf heutige Entwicklungen der Landeshauptstadt Kiel ausgerichtet ist und die verschiedenen beschlossenen Zielsetzungen berücksichtigt (u.a. 100 % Klimaschutzstadt über u.a. CO2-neutrale Antriebstechnologien und die Stärkung des Radverkehrs), existiert nicht.

 

Nach gängiger Rechtsauffassung muss sich der kostenlose Fährtransport nicht jeder zukünftigen Entwicklung anpassen. Der Planfeststellungsbeschluss definiert ausschließlich Mindestanforderungen, die den Einsatz eines „hrboots aus Eichenholz mit einem 10-pferdigen Benzin-Motor und einer Beförderungskapazität von 25 Personen“ vorschreibt. Auch die Fahrzeiten wurden festgelegt. Die heute verkehrende Fähre erfüllt die Anforderungen des Planfeststellungsbeschlusses.

 

Damit die Landeshauptstadt Kiel eine auf die beschlossenen Zielsetzungen ausgerichtete und zukunftssichere Fährverbindung erreichen kann, soll eine gemeinsame Planung mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt erstellt werden. Die Landeshauptstadt Kiel beteiligt sich an der Planung in personeller Form durch die Einbindung der Fachämter sowie über eine Kostenbeteiligung an den Planungskosten, die sich aus den Zusatzanforderungen der Landeshauptstadt Kiel ergeben.

 

II. Aktuelles Vorgehen

 

Um umsetzbare Planungsvarianten als weitere Entscheidungsgrundlage zu erhalten, soll kurzfristig im Jahr 2020 eine gemeinsam getragene Machbarkeitsstudie federführend durch die Landeshauptstadt Kiel erarbeitet werden, die als Grundlage zur Entscheidung der weiteren Ausrichtung der Planung und des weiteren Vorgehens dient.

Sofern eine Planung gemeinsam mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau erstellt wurde, wird die Ratsversammlung über eine fortlaufende Kostenbeteiligung entscheiden. Mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung wurde dazu anliegender „Letter of Intent“ abgestimmt.

 

III. Einbeziehung der Ämter

 

An der Planung sollen seitens der Landeshauptstadt Kiel die Stabstelle Mobilität, das Tiefbauamt sowie der Eigenbetrieb Beteiligungen eingebunden werden. 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jun 11, 2020 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Aug 13, 2020 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen