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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0503/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Das Amt für Schulen hat gemeinsam mit dem Personal- und Organisationsamt Abteilung Informationstechnik (im Folgenden Abteilung Informationstechnik) und der Immobilienwirtschaft umfangreiche Vorlagen zum Thema Digitalisierung eingebracht (siehe Drs. 0739/2918, 0546/2019, 0808/2019 und 1036/2019). Mit dieser Geschäftlichen Mitteilung werden die neuesten Aktivitäten dargestellt. Zunächst wird unter I. die reguläre Arbeit an der Umsetzung des Digitalpakts Schulen dargestellt. Im Weiteren wird unter II. dargestellt, welche besonderen Herausforderungen im Rahmen der Digitalisierung der Schulen in Kiel bestehen. Unter III. wird berichtet, welche Aktivitäten die Landeshauptstadt parallel unternimmt, um Schulen schnellstmöglich zu digitalisieren. Zuletzt werden unter IV zusätzliche Aktivitäten in der aktuellen Corona-Situation benannt. Unter V stellt die Verwaltung einen Ausblick dar. Zudem findet sich in der Anlage (Anlage 1) eine Kurzpräsentation zum Thema Digitalisierung der Schulen.

 

  1. Reguläre Arbeit an der Umsetzung des Digitalpakts Schulen

Seit September 2019 liegen die Fördervoraussetzungen zur Teilhabe am Digitalpakt Schulen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK) vor. Darauf aufbauend wurden Ende Februar 2020 vom MBWK FAQ zum Digitalpakt Schule veröffentlicht. In diesen sind die zahlreichen inhaltlichen Fragen verschiedener Schulträger zur Ausgestaltung der Förderrichtlinie beantwortet worden.

 

Im Folgenden wird der aktuelle Sachstand zur Digitalisierung der Kieler Schulen, insbesondere im Hinblick auf die Erfüllung der Fördervoraussetzungen zur Teilhabe am Digitalpakt Schulen dargestellt.

 

Inhaltliche Voraussetzungen für einen Förderantrag laut Förderrichtlinie SH sind:

 

  1. die Teilnahme an der Onlinebestandsaufnahme des MBWK zur IT-Infrastruktur und IT-Ausstattung; die dort gemachten Angaben stellen die Bestandsaufnahme gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe a der Verwaltungsvereinbarung dar,
  2. eine Investitionsplanung für jeden beantragten Fördergegenstand (Kosten- und Zeitplanung inklusive Beginn der Investitionsmaßnahme) für jede in den Antrag einbezogene Schule,
  3. die Bestätigung über ein auf die Ziele der Investitionsmaßnahme abgestimmtes Konzept des Antragstellers über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support,
  4. ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept für die beantragten Fördergegenstände;
  5. eine Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte.

 

  1. Bestandsaufnahme

Die Landeshauptstadt Kiel hat frühzeitig die Bestandsaufnahme der IT-Infrastruktur und IT-Ausstattung vorbereitet. Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass die nach der Verwaltungsvereinbarung notwendige Bestandsaufnahme zentral durch die Schulträger vorzunehmen ist. Eine eigene Erhebung wäre mit einem hohen personellen bzw. bei Einbindung Dritter entsprechendem finanziellen Aufwand verbunden gewesen. Mit Bekanntwerden der durch das MBWK beabsichtigten direkten Onlinebefragung der Schulen wurden Seitens der Landeshauptstadt Kiel diesbezügliche Aktivitäten daher zurückgestellt.

 

Mit der Teilnahme an der Onlinebestandserhebung gilt diese Voraussetzung für die Teilhabe am Förderprogramm in Schleswig-Holstein jetzt als erfüllt. In Kiel haben alle Schulen an der Befragung teilgenommen (vgl. Drs. 0808/2019).

 

Die in der Erhebung ermittelten Daten wurden durch das MBWK den Schulträgern zur Verfügung gestellt. Eine Auswertung der Daten hat ergeben, dass diese nicht durchgängig über die Qualität und Aussagekraft verfügen, um daraus für die einzelnen Schulen verlässliche Rückschlüsse auf den Stand der Digitalisierung bzw. notwendige technische Maßnahmen ziehen zu können. Zur Planungsvorbereitung der konkreten Maßnahmen ist daher nach wie vor eine fachliche Erfassung des Bestandes erforderlich. Zudem sind auch die örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Stromversorgung zu überprüfen, um den Betrieb der digitalen Infrastruktur sicherstellen zu können.

Eine flächendeckende örtliche Erhebung durch eigenes Personal der Immobilienwirtschaft ist auch derzeit nicht darstellbar. Der für die Digitalisierung der Schulen zusätzlich vorhandene Mitarbeiter der Immobilienwirtschaft ist bereits mit Umsetzungsaufgaben der Digitalisierung ausgelastet und könnte den Erhebungsumfang allein auch nicht bewältigen.

 

Da es für sinnvoll erachtet wird, die Erhebung direkt mit der Maßnahmenplanung zu verknüpfen, wurde zunächst das Ziel verfolgt, diese sowohl für die Daten- als auch die Stromnetze weitestgehend an die dataport AöR (im Folgenden kurz dataport) als externen Dienstleister für die Planung und Umsetzung der späteren Maßnahmen zu vergeben. Da sich nach längeren Verhandlungen jetzt ergeben hat, dass dataport die Überprüfung der Stromversorgungen nicht übernimmt, führt die Immobilienwirtschaft diesen Teil der Bestandserhebung jetzt in Eigenregie durch. Die Zielsetzung, diese bis zum Herbst 2020 abzuschließen, kann nach derzeitigen Einschätzung gehalten werden.

 

  1. Finanzplanung

Zur Erstellung einer standortbezogenen Kosten- und Zeitplanung müssen die beabsichtigten bzw. notwendigen Maßnahmen ermittelt, monetär bewertet und im Rahmen des Gesamtkonzeptes priorisiert bzw. terminiert werden.

 

Insbesondere hinsichtlich des Netzausbaus werden die Kosten erst nach einer konkretisierenden Planung beziffert werden können. In der Gesamtschau wird sich dann auch zeigen, inwieweit der Finanzbedarf durch die avisierten Fördermittel gedeckt werden kann bzw. dem Einsatz zusätzlicher städtischer Mittel bedarf.

 

Die Entscheidung für ein konkretes Vorhaben an einem Standort bedarf im Hinblick auf eine perspektivische Gleichbehandlung zumindest einer Prognose bezüglich der Finanzierbarkeit einheitlicher Digitalisierungsziele für alle Schulen. Dabei ist zu bedenken, dass die Richtlinie den Ausbau der Netzinfrastruktur vorrangig sieht und damit auch den Mitteleinsatz entsprechend vorgibt, während aus Sicht der Schulen der Erfolg der Digitalisierung erst mit der Verfügbarkeit der Präsentationstechnik und Endgeräte greifbar wird.

 

In der Gesamtkonzeption wird von folgenden Grundlagen ausgegangen, aus denen sich die notwendigen Maßnahmen ableiten:

 

  1. Anbindung der Schulen an das Glasfasernetz (Grundversorgung Internetzugang)

Die pädagogischen Netzwerke der Schulen wurden schnellstmöglich an die Glasfaser des Landesnetzes angebunden, sodass die Zugriffe auf den IServ Server von außen schneller werden und die Internetanbindung der Schulen verbessert wird. 40 Schulen sind inzwischen produktiv angebunden, drei Schulen müssen noch durch dataport angebunden werden. Für die restlichen neun Schulen sind umfassende bauliche oder informationstechnische Arbeiten notwendig, welche sich derzeit noch in der Umsetzung befinden.

 

  1. Verfügbarkeit eines WLAN-Netzes

Zu diesem Thema wird ausführlich unter III. berichtet.

 

  1. Verfügbarkeit eines LAN-Netzes

Der Herstellung der flächendeckend notwendigen kabelgebundenen Infrastruktur stellt den größten technisch-baulichen Aufwand und im Hinblick auf den förderrechtlichen Umsetzungszeitraum damit auch die größte Herausforderung dar. Erschwerend kommt die bereits erwähnte Ertüchtigung der Stromversorgung hinzu, um den Betrieb der Endgeräte sicherstellen zu können.

 

Zur Einrichtung der Datennetze hat die Abteilung Informationstechnik in Abstimmung mit dem Amt für Schulen eine Verkabelungsrichtlinie für die Schulen erarbeitet. Diese basiert auf der Verkabelungsrichtlinie der Stadtverwaltung und bildet die Grundlage für die konkrete Umsetzungsplanung an den einzelnen Schulstandorten.

 

Die Verkabelung der Schulen erfolgt nach der inzwischen abgeschlossenen Pilotphase durch dataport. Diese übernimmt sowohl die Planung der Schulen nach den Vorgaben der Landeshauptstadt Kiel als auch die Bauleitung und die abschließende Dokumentation der Netze.

 

Beschaffung sowie Einbau der Hardware erfolgt über dataport, die Konfiguration der Netzwerkhardware („Switche“) im LAN Bereich wird durch die Landeshauptstadt Kiel geleistet.

 

  1. Notwendige Hardwareausstattung (Server, Präsentationstechnik, PCs, Laptops)

 

  1. Beschaffung

Die Beschaffung von IT-Technik für die Kieler Schulen kann inzwischen von der Abteilung Informationstechnik abgebildet werden. Dazu soll künftig ein Online Shop genutzt werden, der bei einer Bestellung ein Ticket im Ticketsystem erstellt. Die Beschaffung erfolgt zum Großteil über dataport und das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH), mit durchaus positiven Erfahrungen hinsichtlich Lieferzeiten und Flexibilität des Portfolios.

 

Der Online Shop der Landeshauptstadt Kiel steht derzeit kurz vor der Veröffentlichung. Es müssen lediglich noch Fragen der Zugriffberechtigung und -beschränkung geklärt werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Schulen zu Beginn des neuen Schuljahres auf dieses Tool Zugriff haben werden.

 

Der im Shop befindliche Warenkorb an Produkten wurde durch drei Faktoren bestimmt:

 

  • Bedarfe der Schulen (die u. a. in den Workshops 2019 und im stetigen Austausch mit den Schulen erarbeitet wurden)
  • Supportbarkeit der Hardware
  • Erfahrungen der Abteilung Informationstechnik

Daraus haben sich Standards ergeben, welche den Schulen empfohlen werden. Es besteht derzeit kein Zwang über die Landeshauptstadt Kiel zu beschaffen. Es wird lediglich kommuniziert, dass Support von 01.2 nur dann geleistet werden kann, wenn sich die beschaffte Hardware an dem Standard der Landeshauptstadt Kiel orientiert. Der Warenkorb der Landeshauptstadt Kiel für die Schulen wurde dieser Geschäftlichen Mitteilung beigefügt (Anlage 2). Dieser befindet sich in einem andauernden Anpassungsprozess.

 

An dieser Stelle muss auf die erschwerte Hardwarebeschaffung durch die aktuelle Corona-Krise hingewiesen werden, welche gegebenenfalls zu einer Verzögerung dieser Zeitlinie führen kann.

 

  1. Server

Die Abteilung Informationstechnik ist bereits aktiv, auch die IServ Portalserver zu inventarisieren und veraltete Hardware präventiv auszutauschen. Perspektivisch ist es die Zielsetzung, modulare Serversysteme einzusetzen, mehr Dienste zentral zu hosten sowie kleine Schulen „serverlos“ zu versorgen. Welche Dienste dies sein können ist noch zu klären, da sich an dieser Stelle auch Fragen der Wirtschaftlichkeit und des Datenschutzes stellen.

 

  1. Präsentationstechnik

Der Bereich der Präsentationstechnik ist sehr stark ausdifferenziert, da die unterschiedlichen Bedarfe der Schulen häufig auch in unterschiedlichen Geräten mit unterschiedlicher Technik münden. Die Landeshauptstadt Kiel hat sich für - nicht interaktive - Displays als Standardpräsentationshardware entschieden. Diese sind in puncto Lebenszykluskosten, Haltbarkeit, Helligkeit, Tagelichtunabhängigkeit, Wartungsarmut und Konnektivität dem herkömmlichen Beamer weit überlegen. Die erhöhten Anschaffungskosten von derzeit knapp 2.000 € inkl. Montage und Halterung können schnell durch entfallende Wartungskosten kompensiert werden. Beamer werden lediglich noch als Sonderbedarf geführt, beispielsweise für Mensen, Sporthallen oder Aulen. Die Technik überzeugt bereits an einigen Schulen.

 

In Abstimmung zwischen dem Amt für Schulen und der Informationstechnik wurde mittlerweile entschieden, dass zu jedem Display ein Steuerungsgerät vom Schulträger gestellt wird. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um ein Apple iPad, welches die Interaktivität in den Klassenraum bringt. Diese Entwicklung kam aus den Schulen und bildet den Wunsch von aktueller Medientechnik sowie Interaktivität im Klassenraum ab. Perspektivisch könnten diese Geräte auch für das digitale Klassenbuch oder ähnliche Anwendungszwecke genutzt werden.

 

Neben diesen nicht interaktiven Standarddisplays sind selbstverständlich (standardmäßig für Fachräume) auch die interaktiven Displays im Warenkorb enthalten. Diese sind jedoch hinsichtlich einer Kosten-Nutzen-Analyse und Rückmeldungen der Schulen als Standard-Klassenraumlösung nicht realisierbar. Mit entsprechender Begründung durch Medienkonzepte der Schulen ist selbstverständlich immer eine individuelle Anpassung möglich. Dies gilt auch für die Verwendung von Beamern.

 

  1. PCs

Die Auswahl der PCs orientiert sich an dem Standard der Stadtverwaltung. Hier sind keine nennenswerten Unterschiede in den Anforderungen festzustellen gewesen. Auch preislich passen die Rechner im Einzelaustausch gut in die Budgets der Schulen.

 

 

 

 

  1. Laptops

Laptops sind grundsätzlich schwieriger zu warten als die klassischen Arbeitsplatzrechner, da sie auf Grund Ihrer Bauart mobil sind und nicht originär an einer Netzwerkdose angebunden, sondern meist über das WLAN verbunden werden. Dies führt zu Problemen bei Updates. Dieses Problem kann jedoch durch spezielle Aufbewahrungssysteme umgangen werden, sodass Laptops weiter einen wichtigen Teil zur Digitalisierung der Schulen beitragen werden. Die Abteilung Informationstechnik orientiert sich in der Anschaffung an den Anforderungen der Schulen und nimmt entsprechend Anpassungen vor.

 

  1. Notwendige Softwareausstattung (Betriebssysteme, Fachanwendungen)

Die Corona-Krise wurde und wird in der Abteilung Informationstechnik dazu genutzt, die PCs in den Schulen auf Microsoft Windows 10 umzustellen. Auf Grund der Heterogenität der Geräte ist zunächst eine Inventarisierung notwendig. Im Rahmen der Inventarisierung wird festgestellt werden, dass ein nicht zu vernachlässigender Teil der Rechner an den Schulen unter Windows 10 nicht mehr nutzbar ist. In diesen Fällen unterstützt der Schulträger den Austausch finanziell. Bis Ende der Sommerferien 2020 werden alle Schulen, auch pädagogisch, auf Windows 10 umgestellt sein, immer in Abhängigkeit der Hardwareverfügbarkeit.

 

Derzeit sind 43 Schulen vollumfänglich mit der Portalserver-Lösung IServ ausgerüstet und sind damit in der Lage, ihren Unterricht digital zu gestalten. Andere Schulen haben andere und eigene Systeme und sind hierdurch arbeitsfähig. Es ist geplant, alle Schulen mit IServ als Portalserver-Lösung auszustatten. Dies bildet auch die Grundlage für den Support durch die Landeshauptstadt Kiel, da IServ den Supportaufwand für die Betreuung der Schulen deutlich reduziert.

 

Zudem hat sich die Landeshauptstadt Kiel als Testkandidat der Videokonferenzmöglichkeit von IServ beworben. Das Modul kann von den Schulen seit dem 20.04.2020 genutzt werden, dazu hat die Abteilung Informationstechnik eine entsprechende Anleitung verfasst um allen Lehrkräften und Schüler*innen einen guten Start mit dem umfangreichen Tool zu bieten. Es gibt bereits äerst positive Rückmeldungen aus den Schulen zu diesem Modul.

 

Neben dem langfristigen Nutzen können mit den beschriebenen Aktivitäten kurzfristig die Möglichkeiten für das Homeschooling während der Corona-Krise sichergestellt bzw. ausgeweitet werden.

 

  1.  Konzept für Betrieb, Wartung und Support:

Die Abteilung Informationstechnik des Personal- und Organisationsamtes hat einen Entwurf für ein Supportkonzept erarbeitet und setzt dieses bereits aktiv an den Schulen ein (vgl. Abb.). Es sieht vor, die notwendigen Supportressourcen an den Schulen auf ein Minimum zu reduzieren. Lediglich einfachste Fehlerannahme und physische Überprüfung des Gerätes auf Strom- und Steckverbindungen sind noch von der Schule selbst zu leisten. Dafür wird an jeder Schule ein Team aus zwei bis drei Lehrkräften gestellt, welche den Kontakt zur Abteilung Informationstechnik herstellen und eine Entstörung begleiten. Es ist seitens der Schule immer möglich den Umfang der eigenen Supporttätigkeit zu vergrößern oder wieder zu verkleinern, wobei der genannte Mindeststandard für einen flächendeckenden Support notwendig ist. Der Kontakt zu der Abteilung Informationstechnik läuft über eine eigens eingerichtete Hotline und über ein Ticketsystem. Durch personellen Zuwachs im Bereich Schulen kann die Abteilung Informationstechnik anfallende Probleme schnell und kompetent aus eigener Kraft lösen.

 

Auf Grund der Gegebenheiten und des damit einhergehenden Anstiegs des Unterstützungsbedarfes an den Schulen, wurde durch die Abteilung Informationstechnik sukzessive ein belastbarer (nachhaltiger) IT-Support für die Kieler Schulen aufgebaut. Bis Ende 2017 standen für die Unterstützung der Kieler Schulen im IT-Bereich lediglich zwei Mitarbeiter zur Verfügung. Durch den Ratsbeschluss 1147/2017 wurden in der Abteilung Informationstechnik zusätzlich fünf neue Stellen für den IT-Support geschaffen sowie eine Stelle für die IT-Koordination eingerichtet. Mittlerweile wurde die Koordinations-Stelle besetzt und derzeit sind drei der fünf neuen Supporterstellen und zwei Bestandsstellen besetzt. Dadurch werden erstmals belastbare Vertretungsregelungen für die verschiedenen Bereiche möglich.

 

  1. Technisch-pädagogisches Einsatzkonzept:

Das technisch-pädagogische Einsatzkonzept leitet sich aus den Medienkonzepten der Schulen ab. Die Kieler Schulen sind aufgefordert, ihre Medienkonzepte bis zum Ende des aktuellen Schuljahres 2019/2020 im beim Amt für Schulen einzureichen. Anschließend wird vom Amt für Schulen aufbauend auf die im Februar 2019 durch das Amt für Schulen durchgeführten Workshops ein kommunaler Medienentwicklungsplan konzipiert, erstellt und mit allen beteiligten Akteuren abgestimmt.

 

In diesem Zuge erfolgt eine langfristige Finanzplanung, die nicht nur die Anschaffung von Geräten (wie aus dem Digitalpakt Schule gefördert), sondern auch Austauschzyklen und Folgekosten umfasst.

 

Hinsichtlich der Förderanträge wurde vom Land signalisiert, dass die Einsatzkonzepte bei der Finanzierung des vorrangig vorzunehmenden Infrastrukturausbaus eine untergeordnete Rolle spielen und erst in der Förderung bei der Beschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten sowie mobilen Endgeräten zum Tragen kommen.

 

  1. Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte

r die Antragstellung ist eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte erforderlich. Diese Aufgabe obliegt nicht dem Schulträger, sondern muss von den Schulen in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) vorgenommen werden. Die dem Schulträger zu übermittelnde Fortbildungsplanung ist Bestandteil des Antrages für Mittel aus dem Digitalpakt. Die Ämter 01 und 52 unterstützen die Schulen bei Bedarf und im Rahmen der personellen Ressourcen. Aus Sicht der Landeshauptstadt ist eine fundierte Fortbildungsplanung unerlässlich, um die finanziellen Anstrengungen für die Ausstattung der Schulen nachhaltig in den Unterricht integrieren zu können.

 

  1. Besondere Herausforderungen im Rahmen der Digitalisierung der Schulen in Kiel

Der Digitalpakt soll als Infrastrukturprogramm alle Schulen dazu befähigen, digital zu arbeiten. Entsprechend soll die WLAN/LAN-Infrastruktur nun flächendeckend ausgebaut und bereits bestehende Ausstattungen zukunftsfähig aufgestellt werden.

 

Bei der Auswahl der Ausstattung kommt es neben der technischen Leistungshigkeit auch auf die damit verbundenen Kosten für Anschaffung und Instandhaltung an. Selbst in den Schulen, die bereits über eine LAN-Verkabelung verfügen, ist diese in der Regel nicht zukunftsfähig und entspricht nicht den Maßgaben aktueller Technik.

 

Die Niederspannungsversorgung (230 V/AC Steckdosen) stellt sich als weiteres Hindernis der Digitalisierung der Kieler Schulen dar. Es ist die Zielsetzung der beteiligten Ämter, jeden pädagogisch genutzten Raum mit der Möglichkeit digitalen Unterrichts auszustatten, dafür wird die Ausstattung mit mindestens zwei Datendoppeldosen sowie vier Stromsteckdosen je Klassenraum (Tafelwand) angestrebt, was voraussetzt, dass die für den bisherigen Betrieb der Schulen ausreichende Stromversorgung geeignet ist, die zusätzlichen Lasten aufzunehmen. An einigen Schulen wird es nicht möglich sein, die vorhandene Stromversorgung entsprechend zu erweitern bzw. ein separates Netz aufzubauen. Eine vollständige Ertüchtigung bzw. Erneuerung wäre nur im Zuge einer umfassenden Sanierung möglich, die im Zeitrahmen des Digitalpaktes nicht darstellbar ist. Hier ist zu prüfen, ob und wie mit der vorhandenen Versorgung übergangsweise ein Mindestbetrieb (z.B. Display an Tafelwand) erreicht werden kann.

 

Die Ermittlung eines Zeithorizonts für die notwendigen Sanierungen soll gemeinsam mit der Priorisierung dringend benötigter Schulbaumaßnahmen und dem Bauprogramm der Immobilienwirtschaft in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung unter Beteiligung aller Ämter und Dezernate, sowie der Selbstverwaltung erfolgen.

 

  1. Fast Track Digitalisierung der Schulen

Um den Umstand der unzureichenden Strom- und LAN-Versorgung abzumildern werden die Schulen kurzfristig mit einem leistungsfähigen WLAN Netz ausgestattet. Unabhängig vom Digitalpakt sind aus städtischen und schulischen Mitteln bereits ca. 80% der Kieler Schulen (vollständig: 20 Schulen; teilweise: 23 Schulen) mit WLAN ausgestattet sowie diverse Schulen mit einer leistungsfähigen LAN Hardware versorgt worden. Die weiteren Schulen sollen nun baldmöglichst mit WLAN versorgt werden.

 

2019 hat dataport das Produkt dWLAN auf den Markt gebracht, welches WLAN an die Schulen bringen sollte. Zunächst schien das Angebot von dataport unwirtschaftlich, insbesondere auf Grund immenser Montagekosten je Access Point sowie hoher Kosten für Wartung und Support. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) hat sich Anfang 2020 dazu entschlossen, die anfallenden Kosten für den Support zu übernehmen. Daraus resultierte, dass die ursprüngliche Entscheidung der Landeshauptstadt Kiel gegen die WLAN Lösung von dataport aus dem Herbst 2019 überdacht werden musste. Dabei standen jedoch weiter diverse ungeklärte Fragen hinsichtlich des Supports im Raum.

 

Da es durch Verhandlungen gelungen ist, die Kosten zu senken und das Angebot auf die Wünsche der Landeshauptstadt Kiel anzupassen, wurde auf Basis dieser Tatsachen und vorliegender Zahlen Ende April entschieden, die Grundschule Russee als erste Kieler Schule mit dWLAN von dataport auszustatten. Die Netzwerkhardware („Switche“) werden weiterhin durch die Landeshauptstadt Kiel konfiguriert und entsprechen damit dem Standard der Stadtverwaltung. Die Kieler Schulen erhalten so ein belastbares WLAN und die Landeshauptstadt Kiel kann auf eine flexible und zukunftsorientierte Lösung für jedes Szenario - ob Neuinstallation oder Erweiterung - zurückgreifen. Auch die Supportfrage ist gelöst, da für die Landeshauptstadt Kiel dataport der einzige Ansprechpartner bleibt. Somit entsteht ein zur bisherigen Situation vergleichbares Modell mit allen Vorteilen der Beschaffung über dataport zu einem attraktiven Preis und mit hoher Flexibilität.

 

  1. Zusätzlichen Aktivitäten in der aktuellen Corona-Situation

Die weltweite COVID-19 Pandemie bedeutet für die Schulen in Deutschland, dass Präsenzunterricht für die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler auf absehbare Zeit nur eingeschränkt stattfinden konnte und durch gute auch digitale Angebote und Formate ergänzt werden musste. Neben den bereits genannten Tätigkeiten des Schulträgers haben Bund und Länder das „Sofortausstattungsprogramm Digitalpakt 2.0“ auf den Weg gebracht. In dieser beispiellosen Situation war der Bund bereit, den Ländern zusätzliche 500 Millionen Euro Bundesmittel bereitzustellen. Diese sind dafür gedacht, um Schülerinnen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause mit mobilen Endgeräten zu unterstützen.

 

17 Millionen Euro fließen nach Schleswig-Holstein, wie die Verteilung erfolgen soll, wird durch eine Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt durch das Land Schleswig-Holstein geregelt. In diesem Zuge wird auch die Bekanntgabe der Fördermittel für die Schulträger erwartet.

 

Folgende Eckpunkte zur Umsetzung dieses Programms stehen bereits fest:

 

  • Die Bundesmittel werden durch einen Eigenanteil der Länder in Höhe von zehn Prozent (wie schon im DigitalPakt Schule vereinbart) ergänzt. Für dieses Programm wird das Land Schleswig-Holstein den Eigenanteil übernehmen.
  • Die Schulträger erhalten Förderbudgets, die auf der Grundlage der Schülerzahlen derzeit ermittelt werden.
  • Ergänzende Landesmittel sollen voraussichtlich für Perspektivschulen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
  • Das Bildungsministerium plant eine Abfrage direkt bei den Schulleitungen hinsichtlich der erforderlichen Bedarfe an mobilen Endgeräten für bislang unversorgte Schülerinnen und Schüler.
  • Die Beschaffung der mobilen Endgeräte erfolgt durch die Schulträger, die Verteilung der Geräte soll durch die Schulen selbst vorgenommen werden. Eine formale Bedürftigkeitsprüfung ist nicht vorgesehen.
  • Wie auch beim DigitalPakt Schule können Wartung und Betrieb der anzuschaffenden schulgebundenen mobilen Endgeräte nicht aus Fördermitteln bestritten werden.

 

  1. Ausblick

Aktuell befindet sich die Förderrichtlinie zu den unter IV. beschriebenen Mitteln des Bundes in Vorbereitung durch das Land und deren Fertigstellung wird zeitnah erwartet. Sobald die Bedarfe und die Höhe der Schulträgerbudgets feststehen, wird die Landeshauptstadt Kiel eine kurzfristige und unbürokratische Umsetzung vornehmen, um somit mehr Kindern und Jugendlichen zeitnah einen Zugang zu digitaler Bildung zu ermöglichen.

 

Die regulären Arbeiten zur Umsetzung des Digitalpakts Schulen betreffend steht mit der Fertigstellung des kommunale Medienentwicklungsplan (MEP) ein weiterer großer Schritt bevor. Der MEP stellt ein übergreifendes Konzept auf Schulträgerebene dar.  Er gibt den Rahmen für die individuelle Ausstattungsplanung der Schulen vor, lässt dabei aber Spielräume für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. Drs. 0739/2018). Nach der Abgabe aller schulischen Medienkonzepte bis zum Ende des aktuellen Schuljahres 2019//2020 wird durch das Amt für Schulen aufbauend auf den im Februar 2019 durch das Amt für Schulen durchgeführten Workshops ein kommunaler MEP konzipiert, erstellt und mit allen beteiligten Akteuren abgestimmt. Die Finanzplanung des MEP wird auch die Herauslösung eines Ansatzes für die Digitalisierung aus dem Schulbudget enthalten. Dadurch können die Finanzmittel zukünftig effizienter eingesetzt werden. Zudem werden digitale Mindeststandards in allen Kieler Schulen ermöglicht.

 

Die erste Kieler Schule, die in Zusammenarbeit mit dataport nach den Vorgaben des Digitalpaktes Schule ausgestattet wurde ist die Grundschule Russee. Die Fertigstellung der umfangreichen Infrastrukturmaßnahmen erfolgt noch im Juni 2020.

Ein häufiges Thema im Zusammenhang mit dem Digitalpakt Schule ist, dass in Schleswig-Holstein bisher keine Anträge gestellt wurden. In Kiel finden aktuell intensive Gespräche mit den RBZ und Vorabstimmungen mit dem MBWK statt, die eine kurzfristige Antragstellung an den Digitalpakt Schule vorbereiten und koordinieren. Im Bereich der allgemeinbildenden Schulen erfolgt Bündelung von gleichartigen Maßnahmen, bspw. (W)LAN-Verkabelung mehrerer Schulen, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Anträge an den Digitalpakt können und werden dann bis zum 31.12.2022 gestellt werden.

Die Selbstverwaltung wird weiterhin in regelmäßigen Abständen über die Entwicklungen informiert.

 

 

 

 

Renate Treutel                Doris Grondke   Christian Zierau

Bürgermeisterin               Stadträtin                 Stadtrat

          

       

 

 


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Anlagen

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Beschlüsse

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Jun 11, 2020 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen

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Aug 13, 2020 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

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Aug 13, 2020 - Ausschuss für Schule und Sport - zur Kenntnis genommen

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Sep 1, 2020 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen