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Geschäftliche Mitteilung - 0545/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Green City Plan - Sofortmaßnahme "III.a Premiumradrouten in der Landeshauptstadt Kiel" (Drs. 0867/2019), hier: Stellungnahme der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Aug 13, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Aug 20, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Der Antragstext der Drs. 0867/2019 wurde in der Ratsversammlung vom 20.02.2020 um den hervorgehobenen Passus ergänzt:
Der Planung und dem Bau einer Premiumradroute in der Werftstraße als Teil des Projektes „III.a Premiumradrouten in der Landeshauptstadt Kiel“ aus dem Green City Plan (Drs. 0716/2018) wird im Grundsatz auf Basis der in der Anlage dargelegten Querschnittsaufteilung zugestimmt.
Die Verwaltung wird zusätzlich gebeten, der Ratsversammlung im Rahmen einer Geschäftlichen Mitteilung darzulegen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Vierspurigkeit in der Variante „ohne hochwertiges ÖPNV-System“ in der Werftstraße erhalten bleiben kann.
Eine erste Beantwortung erfolgte durch die Geschäftliche Mitteilung 0326/2020.
Auf weitere Nachfrage werden hiermit die Kostenentwicklung und zeitliche Perspektiven sowie die Auswirkungen auf die folgende Planung eines höherwertigen ÖPNV-Systems auf eigener Trasse bezogen auf die drei Ausbauschritte und die beiden Ausbauvarianten (für KFZ 4-spurig oder 2- bis 3-spurig) vertieft dargelegt. Die vorliegende Geschäftliche Mitteilung ergänzt somit die vorangegangene Drucksache 0326/2020.
Stellungnahme der Verwaltung
Auf Grundlage des Green City Plans wird die Umsetzung einer Premiumradroute in der Werftstraße als Sofortmaßnahme in drei Bauabschnitten vorgesehen. Die Planung steht unter der Maßgabe, die vorhandene Querschnittsaufteilung grundsätzlich beizubehalten, um nochmalige Umbauten im Zuge der kommenden Trasse des höherwertigen ÖPNV-Systems zu vermeiden. Die Einrichtung der in der Untersuchung zum Green City Plan vorgeschlagenen Führung als Zweirichtungsradweg auf der Nordseite soll daher bestandsnah geplant werden. Grunderwerb und Aufwand an Ingenieurbauwerken soll nach Möglichkeit vermieden werden, Schnittstellen zu Grünbelangen möglichst geringgehalten werden. Die südliche Bordkante soll größtenteils erhalten bleiben, die verbleibende Fahrbahnfläche gilt es, sinnvoll und leistungsfähig aufzuteilen. Fahrbahnerneuerungen im Rahmen der vorhandenen Geometrie sollen nur dort vorgenommen werden, wo akuter Handlungsbedarf besteht. Dabei werden voraussichtlich 2 - 3 Spuren für den motorisierten Individualverkehr (MIV) verbleiben können.
Die Planung für den gesamten Straßenzug wird bis zum Entwurf für alle Bauabschnitte zusammen betrieben. Nur so gelingt eine sinnvoll durchgehende Betrachtung und kann die Förderung der Maßnahme angestrebt werden. Die Ausführungsplanung und die Herstellung können und sollen abschnittsweise erfolgen. Der erste Baubeginn wird frühestens im II. Quartal 2022 möglich sein, mit einer Gesamtfertigstellung ist frühestens 2025 zu rechnen. Eine Kostenbetrachtung erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt über Flächen und Kostenansätze pro m2.
Bauabschnitt 1
Länge 850 m Bauzeit ca. 2022/2023 2 Jahre
Kosten ca. 2,6 Mio. Euro
Als erster Schritt soll der Bereich zwischen Zur Fähre und Kaiserstraße dauerhaft ausgebaut werden, da hier ein umfangreicher Sanierungsbedarf für die Entwässerungsanlagen besteht. Die Premiumroute wird als Radweg auf der Nordseite zu Lasten einer Fahrspur geplant.
Planerisch sind hier zwei Teilabschnitte zu unterscheiden:
Teilabschnitt 1.1 Länge ca. 650 m
Zwischen Zur Fähre und Elisabethstraße (Q 1, orange). Dieser Abschnitt ist für eine Nutzung durch das höherwertige ÖPNV-System bisher nicht vorgesehen, jedoch Teil der Kanalmaßnahme. Dennoch ist auch hier nur ein Teilausbau auf der Nordseite geplant, um die Option der Trassenführung für das höherwertige ÖPNV-System zu behalten sowie die Baukosten und die Bauzeiten im Rahmen zu halten.
Teilabschnitt 1.2 Länge ca. 200 m
Im Abschnitt Elisabethstraße bis Kaiserstraße (Q 2, blau) kann die Premiumroute im Bestand (Q 2, blau) verlaufen. Dort ist ein vertretbar breiter Radweg auf der Nordseite vorhanden, der bis zur Einrichtung des höherwertigen ÖPNV-Systems in die Premiumroute eingegliedert werden kann. Es sind im Prinzip keine baulichen Veränderungen erforderlich.
Bauabschnitt 2
Länge ca. 650 m, Bauzeit ca. 2024/2025 2 Jahre, Kosten ca. 3,3 Mio. Euro
Inhaltlich vordringlich ist die Einrichtung der Premiumroute im Bereich Große Ziegelstraße bis Klausdorfer Weg (Q 4 und Q 5, orange). Hier ist heute kein legaler Radverkehr auf der Nordseite der Werftstraße möglich. In diesem Abschnitt ist in Richtung Südosten relativ viel Entwicklungsspielraum für die spätere Einrichtung eines höherwertigen ÖPNV-Systems vorhanden. Die Planung der Premiumroute wird daher die nordwestliche Ausbaugrenze (zur Werftseite) als gegeben annehmen. Die Premiumroute wird als Radweg zu Lasten einer Fahrspur geplant. In den verbleibenden Fahrbahnflächen bis zur südöstlichen Bordkante werden die Asphaltschichten erneuert. Dieser Zwischenzustand soll für ca. 10 bis 15 Jahre funktionsfähig sein, bis ein höherwertiges ÖPNV-System realisiert wird.
Bauabschnitt 3
Länge ca. 500 m, Bauzeit 2025 1 Jahr, Kosten ca. 1,3 Mio Euro
Im Abschnitt Kaiserstraße bis Große Ziegeleistraße (Q 3, rot) kann die Premiumroute einen temporären Ausbau erhalten, z. B. kann eine Fahrspur als protected Bikelane eingerichtet werden, die gesamte Fahrbahn bekäme eine neue Deckschicht. Mit der Einrichtung eines höherwertigen ÖPNV-Systems wird die endgültige Trasse der Premiumroute festgelegt, evtl. hinter der Allee im Norden auf heutigem Werftgelände.
Planerisch wäre der Erhalt der Vierspurigkeit in der Variante „ohne hochwertigen ÖPNV“ machbar. Dies erfordert aber einen deutlich höheren planerischen und finanziellen Aufwand und hätte zur Folge, dass sich der Umsetzungszeitraum verzögern würde. In den Knoten müssten dennoch Spuren aufgegeben werden, weitere planerische Defizite, z. B. minimale Gehwegbreite, würden hingenommen.
Bauabschnitt 1 „vierspurig“
Länge 850 m Bauzeit ab 2023, 3 Jahre
Kosten ca. 3,7 Mio. Euro
Teilabschnitt 1.1
Zwischen Zur Fähre und Elisabethstraße ginge bei Beibehaltung der Grundstücksverhältnisse die Entwicklung der Premiumroute mit einer Verschiebung der heutigen Fahrbahnbreite zulasten der südöstlichen Nebenflächen einher. Neben der 4-streifigen Fahrbahn verbliebe lediglich ein 2 m breiter Gehweg mit Trennstreifen. Der nördliche Gehweg wäre auf 2 m reduziert. Auch für die Premiumroute könnten die angestrebten 4 m Breite nicht erreicht werden. Durch die Verschiebung der Fahrbahnachse wäre ein Teilausbau nicht mehr sinnvoll, es müsste vollausgebaut werden. Baukosten und Bauzeit würden sich wesentlich erhöhen. Eine Steigerung von Baukosten und Bauzeit um 50 - 100 % erscheinen plausibel.
Teilabschnitt 1.2
Im Abschnitt Elisabethstraße bis Kaiserstraße kann die Premiumroute auch bei Erhalt der Vierstreifigkeit im Bestand verlaufen.
Bauabschnitt 2 „vierspurig“
Länge ca. 650 m, Bauzeit ab 2026 2 Jahre, Kosten ca. 4,8 Mio. Euro
Der Beispielquerschnitt südlich Klausdorfer Weg zeigt, dass die Einrichtung der Premiumroute ohne Grunderwerb/Verbreiterung der Straßenverkehrsfläche zwar unter Erhalt einer Vierstreifigkeit möglich wäre, jedoch heute vorhandene separate Abbiegemöglichkeiten verloren gehen müssten. Auch hier wäre wegen der Verschiebung der Fahrbahnachse vor allem zwischen Großer Ziegelstraße und Franziusallee ein Vollausbau erforderlich. Im weiteren Verlauf wäre dies noch zu prüfen. Es erscheint aber mit der Wegnahme der westlichen Fahrbahnkante wahrscheinlich. Von einer Steigerung von Baukosten und Bauzeit um 50 - 100 % müsste auch hier ausgegangen werden.
Bauabschnitt 3 „vierspurig“
Länge ca. 500 m, Bauzeit ca. 2028 1 Jahr, Kosten ca. 7,5 Mio. Euro
Das größte Problem für den Erhalt der Vierstreifigkeit liegt planerisch im Bauabschnitt 3, zwischen Kaiserstraße und Großer Ziegelstraße. Hier können im vorhandenen Straßenraum nicht Premiumroute und Vierstreifigkeit gemeinsam realisiert werden. Eine Verbreiterung ist entweder zulasten der südöstlich liegenden Böschung zum Volkspark oder auf der Böschungsfläche zum Werftgelände möglich. Einen schwerwiegenden Eingriff in die Grünstruktur stehen beide Varianten dar. Eine Führung auf der Werftseite erscheint jedoch aus bautechnischer Sicht einfacher umsetzbar, es müsste eine Stützwand erstellt, aber kein Böschungsdruck abgefangen werden. Für diese Führung der Premiumroute auf der Nordseite der Allee ist voraussichtlich Grunderwerb erforderlich, der parallel zur Planung betrieben werden muss. Inhaltliche Hindernisse werden aktuell dafür nicht gesehen. Die Querschnittsdarstellung enthält daher diese Variante. Gleichwohl wären zur Bewertung der Eingriffe in Grün und Landschaft umfangreiche Flora- und Fauna-Untersuchungen und ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zu erarbeiten. Für die Untersuchungen ist eine Vegetationsperiode, also ein Jahr anzusetzen, darauf aufbauend können der LBP und die Straßenplanung erstellt werden. Daneben wären als Grundlage für die Planung die Bodenverhältnisse festzustellen. Mit einem Entwurfsergebnis wäre daher erst in 2022 zu rechnen, sodass erst frühestens 2023 mit dem Bau begonnen werden könnte. Dies wäre dann wiederum der Bauabschnitt 1. Da der Bauabschnitt 3 in der Mitte des Planungsraumes liegt, ist es nicht möglich, diesen planerisch separat zu betrachten, ohne die Förderung des Gesamtprojektes in Frage zu stellen.
Als Planungs- und Baukosten werden für diesen Bauabschnitt ca. 7,5 Mio. Euro allein für die separat geführte Premiumroute veranschlagt werden müssen. Die Werftstraße bliebe dabei baulich im alten Zustand. Die Bauzeit bliebe voraussichtlich konstant.
Gesamtmaßnahme
Zusammenfassend müsste für den Erhalt der Vierstreifigkeit eine zeitliche Verzögerung von ca. 3 Jahren und eine Kostenverdoppelung von ca. 7,2 auf ca. 16 Mio. Euro in Kauf genommen werden.
Auswirkungen auf die Planung des höherwertigen ÖPNV-Systems
Für die Planung des höherwertigen ÖPNV-Systems wird ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Ziel der Maßnahme ist u. a. eine Veränderung der Verkehrsmittelwahl vom motorisierten Individualverkehr (MIV) hin zum ÖPNV. Die Sinnhaftigkeit, sprich die Erreichung des Ziels der Maßnahme, ist im Planfeststellungsverfahren darzustellen. Es ist daher davon auszugehen, dass eine vierspurige Führung des MIV spätestens mit Erreichung des Ziels aufgegeben werden kann und aus Gründen des Resourcenschutzes zur Erreichung des Zieles auch aufgegeben werden muss. Die Vierspurig ist somit im Rahmen der Planung des höherwertigen ÖPNV-Systems hinfällig. Insbesondere die Veränderungen des Gesamtquerschnittes in Bauabschnitt 2 der Premiumroute wären damit nur von kurzer Dauer.
Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhalten die Ortsbeiräte Gaarden und
Ellerbek/Wellingdorf zur Kenntnis.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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(wie Dokument)
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707,6 kB
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