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Antrag der Verwaltung - 0548/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Horizon Kiel gGmbH
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Aug 12, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Aug 20, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Landeshauptstadt Kiel ist gesetzlich verpflichtet, bis Ende 2020 die Gesellschaftsverträge ihrer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an die Vorgaben des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung anzupassen. Bei Minderheitsbeteiligungen besteht eine Hinwirkungspflicht.
Die Landeshauptstadt Kiel ist zu 33,3% an der Horizon Kiel gGmH beteiligt, 66,7% der Anteile werden von der AMEOS Krankenhausgesellschaft Holstein mbH gehalten. Der Mehrheitsgesellschafter hat sein Einverständnis zu den nach Gemeindeordnung geforderten Anpassungen signalisiert. Im Wesentlichen sollen folgende Änderungen des Gesellschaftsvertrages vorgenommen werden:
• Anweisbarkeit von Aufsichtsräten (§ 7)
• Vertretung in der Gesellschafterversammlung (§ 10)
• die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan (in sinngemäßer Anwendung der Eigenbetriebsverordnung) in der Gesellschafterversammlung, (§§ 10 und 14)
• die Offenlegung der Vergütung von Geschäftsführung und Aufsichtsorganen (§ 13)
• Einbeziehung des Beteiligungsmanagements (§ 7 Abs. 9)
• zur Klarstellung eine Regelung zum vorzeitigen Ausscheiden aus der Ratsversammlung bzw. aus der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Kiel (§ 7 Abs. 1).
Alle Änderungen sind in der beigefügten Synopse dargestellt.
In Vertretung
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlage
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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284,7 kB
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