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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0548/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Kiel in der Gesellschafterversammlung der Horizon Kiel gGmbH wird angewiesen, einer Änderung des Gesellschaftsvertrages nach Maßgabe des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) gemäß Anlage zuzustimmen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die Landeshauptstadt Kiel ist gesetzlich verpflichtet, bis Ende 2020 die Gesellschaftsverträge ihrer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an die Vorgaben des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung anzupassen. Bei Minderheitsbeteiligungen besteht eine Hinwirkungspflicht.

 

Die Landeshauptstadt Kiel ist zu 33,3% an der Horizon Kiel gGmH beteiligt, 66,7% der Anteile werden von der AMEOS Krankenhausgesellschaft Holstein mbH gehalten. Der Mehrheitsgesellschafter hat sein Einverständnis zu den nach Gemeindeordnung geforderten Anpassungen signalisiert. Im Wesentlichen sollen folgende Änderungen des Gesellschaftsvertrages vorgenommen werden:

          Anweisbarkeit von Aufsichtsräten (§ 7)

          Vertretung in der Gesellschafterversammlung (§ 10)

          die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan (in sinngemäßer Anwendung der Eigenbetriebsverordnung) in der Gesellschafterversammlung, (§§ 10 und 14)

          die Offenlegung der Vergütung von Gescftsführung und Aufsichtsorganen (§ 13)

          Einbeziehung des Beteiligungsmanagements (§ 7 Abs. 9)

          zur Klarstellung eine Regelung zum vorzeitigen Ausscheiden aus der Ratsversammlung bzw. aus der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Kiel (§ 7 Abs. 1).

 

Alle Änderungen sind in der beigefügten Synopse dargestellt.

 

In Vertretung

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

Anlage

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Anlagen

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Beschlüsse

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Aug 12, 2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Aug 20, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen