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Antrag der Verwaltung - 0551/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kieler Woche Marketing GmbH
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Aug 12, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Aug 20, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Landeshauptstadt Kiel ist gesetzlich verpflichtet, bis Ende 2020 die Gesellschaftsverträge ihrer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an die Vorgaben des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung anzupassen. Bei Minderheitsbeteiligungen besteht eine Hinwirkungspflicht.
Die Landeshauptstadt Kiel ist zu 50% an der Kieler Woche Marketing GmbH beteiligt, 50%
der Anteile werden von der Point of Sailing Marketing GmbH gehalten. Der Mitgesellschafter
hat sein Einverständnis zu den nach Gemeindeordnung geforderten Anpassungen signalisiert.
Im Wesentlichen sollen folgende Änderungen des Gesellschaftsvertrages vorgenommen
werden:
• Aufsichtsrat (§ 8)
• Gesellschafterversammlung (§ 11)
• Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung (§§ 12)
• Wirtschaftsplan (§ 14)
• Jahresabschluss und Prüfung (§ 15)
• Bekanntmachung (§ 17).
Alle inhaltlichen Änderungen sowie redaktionelle Anpassungen sind in der beigefügten Synopse dargestellt.
In Vertretung
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlage
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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166,9 kB
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