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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0553/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Im Jahr 2014 hat die Ratsversammlung beschlossen, die Straßen Holmredder auf Kieler Stadtgebiet und den Suchsdorfer Weg auf dem Gemeindegebiet Kronshagen zur Fahrradstraße (Veloroute 11) auszuweisen (Drs. 0106/2014).

 

Die Ausweisung von Fahrradstraßen erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben und Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Im Gegensatz zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten entscheidet hier allein die Verwaltung nach den inhaltlichen Vorgaben der geltenden Gesetze und unterliegt dabei ggf. Weisungen von den die Fachaufsicht führenden Ministerien. Die städtischen Selbstverwaltungsgremien können also in derartigen Weisungsangelegenheiten keine Entscheidungen treffen, sondern lediglich Anregungen machen und Prüfaufträge erteilen.

 

Im Hinblick auf die Anordnung von Fahrradstraßen sind die Straßenverkehrsbehörden des Landes Schleswig-Holstein im Juni 2019 im Rahmen der jährlichen Dienstbesprechung vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) als Fachaufsichtsbehörde explizit angewiesen worden, vor der Anordnung von Fahrradstraßen die geltenden gesetzlichen Regelungen genauestens zu prüfen.

 

Die hierfür insbesondere maßgebliche Voraussetzung der StVO lautet: Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Dabei handelt es sich um ein KO-Kriterium, das ggü. dem LBV an Hand von Verkehrszählungen nachgewiesen werden muss. Im Holmredder ist die Zahl der Fahrradfahrenden aktuell nicht ansatzweise mit der der Kraftfahrzeuge zu vergleichen.

 

Insofern ist die Anordnung einer Fahrradstraße im Holmredder durch die Straßenverkehrsbehörde nicht zulässig.

 

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der LBV als vorgesetzte Behörde im Jahr 2018 die seinerzeit geplante Einrichtung einer Fahrradstraße im Meimersdorfer Weg aus genau diesem Grund untersagt hat.

 

 

 

Unabhängig davon, dass die o.g. gesetzlichen Regelungen selbstverständlich auch für Kronshagen gelten, wird lediglich ergänzend erwähnt, dass die r die Gemeinde Kronshagen zuständige Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde im Jahr 2014 zwar eine Fahrradstraßenbeschilderung dem Grunde nach angeordnet hat, es allerdings nie zu einer Umsetzung gekommen ist. Ausschlaggebend dafür war neben der zwischenzeitlich unmissverständlich klargestellten Rechtslage, dass auch die dafür notwendigen baulichen Anpassungen (Rückbau des vorhandenen benutzungspflichtigen 2-Richtungsradweges sowie der Rückbau von drei Baumpflanzbeeten am Sportzentrum) im Suchsdorfer Weg nicht realisiert wurden. Nach heutigem Kenntnisstand wird das Vorhaben von der Gemeinde Kronshagen nicht weiterverfolgt.

 

Auf Kieler Stadtgebiet bleibt es im Holmredder deshalb bis auf Weiteres bei dem bestehenden Angebot: Gehweg-Radfahrer frei mit Zusatzbeschilderung „Radfahrer dürfen Fahrbahn benutzen“ und der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.

 

Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Suchsdorf zur Kenntnis.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Beschlüsse

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Aug 13, 2020 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen