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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0561/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH nach Maßgabe des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) gemäß Anlage wird zugestimmt.

 

  1. Der Geschäftsführer der KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH wird angewiesen, dem Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrages nach Maßgabe des § 102 Absatz 2 Satz 1 GO gemäß Anlage zuzustimmen.

 

  1. Der Geschäftsführer der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH – SFK als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH wird angewiesen, dem Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrages nach Maßgabe des § 102 Absatz 2 Satz 1 GO gemäß Anlage zuzustimmen.
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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu 1.:

 

Die Landeshauptstadt Kiel ist gesetzlich verpflichtet, bis Ende 2020 die Gesellschaftsverträge ihrer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an die Vorgaben des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung anzupassen. Bei Minderheitsbeteiligungen besteht eine Hinwirkungspflicht, welche mit der Einbringung in die Gesellschafterversammlung erfüllt ist.

 

An der NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH ist die KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH zu 11 % beteiligt und die Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel GmbH SFK zu 0,6 %.

Aufgrund der Anteilshöhe ist nicht sicher, ob den Änderungen des Gesellschaftsvertrages in der Gesellschafterversammlung zugestimmt wird. Deshalb ist ein gemeinsames Vorgehen der kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins über ihre beteiligten Verkehrsunternehmen beabsichtigt.

 

Gemäß § 28 GO Nr. 18 c ist die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel für wesentliche Gesellschaftsvertragsänderungen auch in mittelbaren Beteiligungen zuständig. Im Wesentlichen betreffen die erforderlichen Anpassungen folgende Regelungen:

          Jahresabschluss (§ 14)

          Gesellschafterversammlung (§ 18)

 

Alle Änderungen sind in der beigefügten Synopse dargestellt.

 

Zu 2.:

 

Die KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH wird in der Gesellschafterversammlung der NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH durch ihren Geschäftsführer vertreten. Für die Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Änderung des Gesellschaftsvertrages nach Maßgabe des § 102 Absatz 2 Satz 1 GO ist deshalb die Anweisung des Geschäftsführers erforderlich, der Gesellschaftsvertragsänderung gemäß Anlage zuzustimmen.

 

Zu 2.:

 

Die Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH SFK wird in der Gesellschafterversammlung der NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH durch ihren Geschäftsführer vertreten. Für die Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Änderung des Gesellschaftsvertrages nach Maßgabe des § 102 Absatz 2 Satz 1 GO ist deshalb die Anweisung des Geschäftsführers erforderlich, der Gesellschaftsvertragsänderung gemäß Anlage zuzustimmen.

 

In Vertretung

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

Anlage

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Anlagen

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Beschlüsse

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Aug 12, 2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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Aug 20, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen