Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0561/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Gesellschaftsvertrages der NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Aug 12, 2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Aug 20, 2020
|
Antrag
Antrag:
- Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH nach Maßgabe des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) gemäß Anlage wird zugestimmt.
- Der Geschäftsführer der KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH wird angewiesen, dem Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrages nach Maßgabe des § 102 Absatz 2 Satz 1 GO gemäß Anlage zuzustimmen.
- Der Geschäftsführer der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH – SFK als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH wird angewiesen, dem Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrages nach Maßgabe des § 102 Absatz 2 Satz 1 GO gemäß Anlage zuzustimmen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Zu 1.:
Die Landeshauptstadt Kiel ist gesetzlich verpflichtet, bis Ende 2020 die Gesellschaftsverträge ihrer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an die Vorgaben des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung anzupassen. Bei Minderheitsbeteiligungen besteht eine Hinwirkungspflicht, welche mit der Einbringung in die Gesellschafterversammlung erfüllt ist.
An der NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH ist die KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH zu 11 % beteiligt und die Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel GmbH – SFK zu 0,6 %.
Aufgrund der Anteilshöhe ist nicht sicher, ob den Änderungen des Gesellschaftsvertrages in der Gesellschafterversammlung zugestimmt wird. Deshalb ist ein gemeinsames Vorgehen der kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins über ihre beteiligten Verkehrsunternehmen beabsichtigt.
Gemäß § 28 GO Nr. 18 c ist die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel für wesentliche Gesellschaftsvertragsänderungen auch in mittelbaren Beteiligungen zuständig. Im Wesentlichen betreffen die erforderlichen Anpassungen folgende Regelungen:
• Jahresabschluss (§ 14)
• Gesellschafterversammlung (§ 18)
Alle Änderungen sind in der beigefügten Synopse dargestellt.
Zu 2.:
Die KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH wird in der Gesellschafterversammlung der NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH durch ihren Geschäftsführer vertreten. Für die Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Änderung des Gesellschaftsvertrages nach Maßgabe des § 102 Absatz 2 Satz 1 GO ist deshalb die Anweisung des Geschäftsführers erforderlich, der Gesellschaftsvertragsänderung gemäß Anlage zuzustimmen.
Zu 2.:
Die Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH – SFK wird in der Gesellschafterversammlung der NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH durch ihren Geschäftsführer vertreten. Für die Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Änderung des Gesellschaftsvertrages nach Maßgabe des § 102 Absatz 2 Satz 1 GO ist deshalb die Anweisung des Geschäftsführers erforderlich, der Gesellschaftsvertragsänderung gemäß Anlage zuzustimmen.
In Vertretung
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlage
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
330,3 kB
|