Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0564/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitbenutzung von Busspuren durch Taxis
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Aug 13, 2020
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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Aug 26, 2020
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Sep 1, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Aufgrund diverser Baustellen in der Kieler Innenstadt, aber auch im Normalbetrieb wird es zunehmend schwieriger für die Taxis, zu den bekannten Stoßzeiten vom Westufer zum Ostufer oder umgekehrt zu gelangen.
Daher hat sich das Taxigewerbe an die Verwaltung gewandt und um die Freigabe der folgenden vornehmlich durch den ÖPNV genutzten Spuren/Straßen gebeten:
- Wall und Kaistraße ab NDR bis zum Stresemannplatz: Hier wäre es wünschenswert, dass die Busspur auch für Taxis freigegeben werden kann.
- Gablenzbrücke: Freigabe der Busspuren für Taxis in beide Richtungen. Das würde in der Folge erhebliche Zeit, Fahrtstrecke und Emissionen einsparen.
- Erlaubnis der Freigabe der Busspuren für Taxis am Kleinen Kiel-Kanal in beide Richtungen nach Fertigstellung.
Stellungnahme der Verwaltung
Für die Nutzung von Busspuren durch Taxis ist zu beachten, dass im Rahmen des Prüfungsverfahrens für den zum Fahren eines Taxis notwendigen Personenbeförderungsscheins die Thematik der Bussondersignale nicht enthalten ist. Hierfür muss lediglich eine sogenannte Ortskenntnisprüfung abgelegt werden. Es ist daher mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die damit verbundenen Regelungen den Taxifahrer*innen, ebenso wie den übrigen Verkehrsteilnehmer*innen, nicht bekannt sind. Da auch nicht sicherzustellen ist, dass das entsprechende Wissen vermittelt und erhalten werden kann, spricht sich die Verwaltung dagegen aus, Busspuren, für die eine Nutzung von Bussondersignalen notwendig ist, für Taxis freizugeben.
Ergänzend ist zu erwähnen, dass das Personenbeförderungsgesetz zurzeit überarbeitet wird und es sich abzeichnet, dass weitere Beförderungsformen, wie z. B. nach dem Modell von Clevershuttle, Moja o. ä., gesetzlich eingeführt und damit dauerhaft legalisiert werden. Dies könnte zur Folge haben, dass auch diese dem ÖPNV zugeordnet werden, so dass sich auch der Kreis der potentiellen Nutzer*innen in Zukunft erhöhen könnte. Je mehr Fahrzeuge jedoch die Busspuren befahren dürfen, desto größer sind die Auswirkungen auf den klassischen Bus-ÖPNV. Eine Freigabe ist daher immer im Einzelfall zu prüfen.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung die Vorschläge geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Zu 1.: Auf dem Wall zwischen NDR und Bootshafen/Eggerstedtstraße ist es grundsätzlich möglich, dass Taxis die Busspur mitbenutzen, da es keine Bussonderzeichen an den Signalanlagen gibt. Die Busspur zwischen Bootshafen und Stresemannplatz wird dagegen nach Verkehrsfreigabe der Holstenbrücke im August demarkiert, da dieser Straßenabschnitt dann nicht mehr als Umleitungstrecke durch Busse befahren wird.
Zu 2.: Die Gablenzbrücke kann in Fahrtrichtung Sophienblatt nicht für Taxis freigegeben werden. An der Lichtsignalanlage Sophienblatt/Hummelwiese werden Bussonderzeichen verwendet. Außerdem befindet sich die Bushaltestelle in der Gablenzstraße direkt im Kreuzungsbereich, so dass starke Behinderungen des Bus-ÖPNV im Haltestellenbereich erwartet werden. In der Gegenrichtung ist eine Freigabe für Taxis dagegen möglich.
Zu 3.: Die Umgestaltung der Holstenbrücke mit dem Kleinen Kiel-Kanal hat das Ziel, die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu stärken. Die Gestaltung sieht dabei eine enge Verzahnung der oberen mit der unteren Holstenstraße vor. Die durch den bisherigen breiten Straßenraum entstandene Trennung wurde durch die flachen Borde und der Verringerung der Fahrgasse entlang der Holstenbrücke beseitigt. Daher ist der Kfz-Verkehr im Bereich der Holstenbrücke auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Aus diesem Grund sollen Taxis nach Fertigstellung des Kleinen Kiel-Kanals nicht über die Holstenbrücke in/aus Richtung Martensdamm bzw. Rathausstraße fahren dürfen. Hierzu gab es in der Vergangenheit anderslautende Aussagen der Verwaltung, die nach erneuter Prüfung zu einer geänderten Auffassung gelangt ist.
Die Freigabe für Taxis in dem für den motorisierten Individualverkehr (MIV) gesperrten Abschnitt der Andreas-Gayk-Straße (zwischen Hafenstraße und Berliner Platz), des Berliner Platzes und im Wall ist dagegen in beiden Richtungen möglich. Dadurch besteht die Möglichkeit, in der Andreas-Gayk-Straße und im Wall Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen.
Ergänzende Prüfung:
Sophienblatt (zwischen Stresemannplatz und Bahnhof)
Eine Freigabe für Taxis ist derzeit in beiden Richtungen nicht möglich, da Bussonderzeichen verwendet werden. Außerdem würde es zu Konflikten im Haltestellenbereich kommen. Es kann aber im Rahmen der möglicherweise anstehenden Veränderungen in beiden Straßenabschnitten geprüft werden (s. Drs. 0525/2020: Antrag des Ortsbeirates Mitte vom 16.06.2020 sowie Drs. 0563/2020: Sperrung des Sophienblatts für den motorisierten Individualverkehr - Stellungnahme der Verwaltung), ob eine Mitbenutzung der Busspuren zumindest im Abschnitt bis zur Raiffeisenstraße machbar ist.
Andreas-Gayk-Straße (zwischen Stresemannplatz und Hafenstraße):
In Fahrrichtung Stresemannplatz ist die Busspur auch heute schon für Taxis freigegeben. In der Gegenrichtung wird es ab Fabrikstraße nach Verkehrsfreigabe des Kleinen Kiel-Kanals die Möglichkeit geben, geradeaus über die Busspur in Richtung Bootshafen zu fahren.
Doris Grondke
Stadträtin