Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0567/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Ratsfraktion Die FRAKTION vom 20.02.2020 (Drs. 0077/2020): "Prüfung des Baus von Park & Ride-Flächen"
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Aug 13, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Aug 20, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Antrag der Ratsfraktion Die FRAKTION vom 20.02.2020 „Prüfung des Baus von Park & Ride-Flächen“:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine gezielte planvolle städtebauliche Neuordnung des Parkraums vorzunehmen. Hierzu soll sie kurz- bis mittelfristig auf der Grundlage einer systematischen Parkraumuntersuchung (räumliche und zeitliche Nutzung, Nutzergruppen und Bedarfe) auftretende Problembereiche und vorhandene Kapazitätsspielräume im ruhenden Verkehr identifizieren.
Die erhobenen Daten sollen zur Entwicklung von Handlungsfeldern und Lösungsvorschlägen mit Wirkungsabschätzung in ein zukunftsorientiertes Parkraumkonzept umgesetzt werden.
In einem ersten Schritt zuerst einmal für die Bereiche
- Innenstadt,
- Ravensberg,
- Schreventeich,
- Südfriedhof,
- Stinkviertel,
- Holtenauer Straße
- sowie den Blücherplatz und angrenzende Gebiete.
2. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den Nachbargemeinden Flächen am Stadtrand zu suchen, die für Park & Ride-Parkplätze in Frage kommen. Dabei sollen insbesondere Flächen an den Haupteinfallstraßen, über die besonders viele Pendler*innen nach Kiel fahren, ausgewählt werden.
Geprüft werden soll auch, ob an diesen Parkplätzen Mobilitätsstationen und Schnellbuslinien eingerichtet werden können oder ein direkter Bahnanschluss möglich ist. Für die Flächen soll geprüft werden, ob dort Dauerparkplätze eingerichtet werden können, um so Parkraum für Kieler*innen zu schaffen, die nur selten auf den PKW angewiesen sind.
Eine Finanzierung der Flächen soll über die Vermietung der Stellplätze und Parkgebühren sichergestellt werden. Für die Bereiche ist ein Sicherheitskonzept vorzusehen.
3. Im Rahmen der Einrichtung von Park & Ride-Parkplätzen sollen weiterhin Stellplatzangebote für Wohnmobile, Wohnwagen und Geräteanhänger für Sport- und Freizeitzwecke für die Kieler Anwohnerinnen und Anwohner geschaffen werden.
Eine Finanzierung der Flächen soll über die Vermietung der Stellplätze sichergestellt werden. Für die Bereiche ist ein Sicherheitskonzept vorzusehen.
4. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten gegeben sind, um das Abstellen von Wohnwagen und Geräteanhänger für Sport- und Freizeitzwecke innerhalb der Innenstadtbereiche für länger als 24 Stunden untersagt werden kann.
5. Interkommunale Gewerbegebiete sollten zukünftig immer mit Park & Ride-Parkplätzen geplant werden und vorhandene Gewerbegebiete auf entsprechende Erweiterungen geprüft werden.
6. Die Park & Ride-Parkplätze sollen auch für Großveranstaltungen nutzbar sein. Die Möglichkeiten für spezielle Shuttlebusse (wie die Sonderlinie für Heimspiele der Störche) sind ebenfalls zu prüfen und mögliche Kosten sind darzustellen.
7. Die Verwaltung wird gebeten, in blockrandbebauten Straßen zwischen 7 und 19 Uhr "Kurzzeit"-Parkplätze (auf ca. 20 Parkplätze bis zu zwei Kurzzeit-Parkplätze, mit max. Parkdauer 60 Minuten) einzurichten. Ist dies nach StVO oder aus anderen Gründen nicht möglich, so ist eine sinngemäße Umsetzung trotzdem kurzfristig anzustreben.
8. Die Verwaltung wird zudem gebeten, Kontakt mit den verschiedenen Nutzerinteressengruppen aufzunehmen, um gemeinsam Lösungen des Parkplatzproblems zu diskutieren. Beispielhaft genannt können dies die Kreishandwerkerschaft oder die IHK sein.
9. Die Zwischenergebnisse zu 2. - 8. sollen dem Bauausschuss, dem Innen- und Umweltausschuss sowie dem Sozialausschuss im Juli/August 2020 vorgestellt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.: Im Rahmen des Green City Plans (Sofortmaßnahme I.a-8 Neuordnung des Parkraums über digitale Systemausweitung, Drs. 0716/2018) hat die Verwaltung ein qualifiziertes Ingenieurbüro mit der Entwicklung eines Parkraumkonzeptes beauftragt. Darin wurde ein großer Teil des Stadtgebietes untersucht. Auch die aufgeführten Bereiche wurden untersucht. Anhand dieser Parkraumanalyse ist vorgesehen, eine zukunftsorientierte Parkraumstrategie aufzustellen sowie Umsetzungsschritte vorzuschlagen. Der derzeitige Zeitplan sieht die Erstellung und Vorstellung eines Entwurfs für Herbst 2020 vor. Erste Maßnahmenumsetzungen können nach erfolgter Beratung ab 2021 erfolgen.
Zu 2.: Die Suche konkreter P+R-Flächen wird intensiviert, wenn die Trassen- und Haltestellenlagen des zu planenden hochwertigen ÖPNV-Systems feststehen. P+R-Anlagen haben nur in unmittelbarer Nähe einer Haltestelle eines ÖPNV-Systems mit hoher Kapazität Wirkung. Daher sind auch Bahnhaltepunkte in der Region in Zusammenarbeit mit den Nachbarkreisen und der KielRegion in eine Suche einzubeziehen.
Für Kieler*innen, die nur selten einen Pkw brauchen, verweist die Verwaltung auf das Carsharing-Angebot. Ergänzend dazu ist es sicherlich sinnvoll, Dauerparkplätze außerhalb der Wohngebiete anzubieten. Aus Sicht der Verwaltung sind hier aber in erster Linie private Investoren gefragt, Parkflächen zur Verfügung zu stellen. Außerdem wird auf das Parkraumangebot in Parkhäusern und Tiefgaragen der Innenstadt verwiesen, die in der Regel nicht ausgelastet sind. Die Innenstadt ist außerdem bereits durch ein gutes ÖPNV-Angebot mit den Wohnquartieren verbunden.
Ein derartiges Angebot würde vermutlich aber erst dann von den Kieler*innen angenommen, wenn die Stellplatzmiete in dezentralen Anlagen finanziell günstiger als das Parken im öffentlichen Straßenraum ist.
Zu 3.: Derartige Fahrzeuge und Anhänger sind in der Regel auf Privatgelände abzustellen. Dauerparkplätze hierfür zu bauen und zu betreiben, könnte für einen Investor interessant sein, ist aber keine öffentliche Aufgabe.
Zu 4.: Die StVO erlaubt die Abstellung von Anhängern ohne Zugfahrzeug für max. 14 Tage. Eine weitere Beschränkung der Abstelldauer kann über das unter 1. dargestellte Parkraumkonzept im Rahmen der StVO geprüft werden.
Zu 5.: Auch hier gilt die Antwort zu Frage 2. Die Verwaltung ist aber auch heute schon bestrebt, Flächen auch in Gewerbegebieten hinsichtlich einer Nutzung als P+R-Anlage zu prüfen. Es macht aber nicht in allen Gewerbegebieten Sinn, P+R-Anlagen auszuweisen. Die Gewerbegebiete sind in der Regel das Ziel der Pendlerverkehre und nicht der Startpunkt.
Zu 6.: P+R-Anlagen werden so geplant, dass man von dort aus in kurzer Zeit mit dem regulären ÖPNV ins Stadtzentrum fahren kann. Dieser kann dann auch für Veranstaltungen im Stadtzentrum genutzt werden. Auch der Einsatz von Shuttleverkehren zu Veranstaltungsorten ist grundsätzlich denkbar.
Zu 7.: Kurzzeitparkplätze werden mindestens im vorgeschlagenen Umfang im Parkraumkonzept vorgesehen (Lieferzonen).
Zu 8.: Auch hier gilt, dass im Rahmen der Aufstellung des Parkraumkonzeptes Gespräche mit verschiedenen Interessenvertretern*innen geführt werden. Dies geschieht im Arbeitskreis Verkehrsmarketing.
Zu 9.: Wie bereits erläutert, ist vorgesehen, eine Parkraumstrategie als Grundsatzpapier sowie erste Maßnahmenpakete im Herbst vorzulegen. Die erste Vorstellung und Beratung hierzu ist im Arbeitskreis Verkehrsmarketing geplant. Im Anschluss daran werden die genannten Ausschüsse beteiligt. Ein genauer Zeitplan liegt noch nicht vor.
Doris Grondke
Stadträtin