Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0598/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Gesellschaftsvertrages der SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Aug 12, 2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Aug 20, 2020
|
Antrag
Antrag:
Der Vertreter der Landeshauptstadt Kiel in der Gesellschafterversammlung der SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG wird angewiesen, der Änderung des Gesellschaftsvertrages der SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG nach Maßgabe des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) zuzustimmen.
Im § 8 „Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse“ wird ein fünfter Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„Die Landeshauptstadt Kiel wird in der Gesellschafterversammlung durch ihren gesetzlichen Vertreter bzw. durch ihre gesetzliche Vertreterin vertreten.“
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Landeshauptstadt Kiel ist gesetzlich verpflichtet, bis Ende 2020 die Gesellschaftsverträge ihrer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an die Vorgaben des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung anzupassen.
In Ergänzung zu den bereits im Jahre 2017 vorgenommenen Anpassungen wird die im Antrag dargestellte Einfügung beantragt. Diese Ergänzung des Gesellschaftsvertrages (Neueinfügung des fünften Absatzes im § 8) war erforderlich, da die Vertretung der Landeshauptstadt bislang im Gesellschaftsvertrag nicht geregelt war.
Da nur ein Paragraph des Gesellschaftsvertrages geändert wird, wurde für diesen Antrag keine Synopse erstellt.
In Vertretung
Renate Treutel
Bürgermeisterin