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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0598/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Vertreter der Landeshauptstadt Kiel in der Gesellschafterversammlung der SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG wird angewiesen, der Änderung des Gesellschaftsvertrages der SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG nach Maßgabe des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) zuzustimmen.

 

Im § 8 „Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse“ wird ein fünfter Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt:

Die Landeshauptstadt Kiel wird in der Gesellschafterversammlung durch ihren gesetzlichen Vertreter bzw. durch ihre gesetzliche Vertreterin vertreten.“

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Kiel ist gesetzlich verpflichtet, bis Ende 2020 die Gesellschaftsverträge ihrer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an die Vorgaben des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung anzupassen.

 

In Ergänzung zu den bereits im Jahre 2017 vorgenommenen Anpassungen wird die im Antrag dargestellte Einfügung beantragt. Diese Ergänzung des Gesellschaftsvertrages (Neueinfügung des fünften Absatzes im § 8) war erforderlich, da die Vertretung der Landeshauptstadt bislang im Gesellschaftsvertrag nicht geregelt war.

 

Da nur ein Paragraph des Gesellschaftsvertrages geändert wird, wurde für diesen Antrag keine Synopse erstellt.

 

In Vertretung

 

 

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

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Beschlüsse

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Aug 12, 2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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Aug 20, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen