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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0608/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Der Einrichtung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.650.000 EUR im Teilplan 424 (Sportstätten und Bäder) bei der Investitionsnummer 4240020025 (Ertüchtigung Sportanlage Kilia-Sportplätze) gemäß § 95 f GO wird zugestimmt.

 

Die Deckung erfolgt aus bereits vorhandenen Verpflichtungsermächtigungen in demselben Teilplan bei den Investitionsnummern 4240020017 (Sanierung Schwimmhalle Schilksee) in Höhe von 1.040.000 EUR und 4240020020 (Umbau Sommerbad Katzheide) in Höhe von 610.000 EUR.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Zur Verbesserung der Trainingssituation für die Sportvereine FC Kilia Kiel, ASC Kiel und SSG Rot Schwarz Kiel auf der Sportanlage Kilia-Sportplätze, soll diese ertüchtigt werden (vgl. ALLRIS 0963/2017, 0752/2018, 0356/2020).

 

Der erste Schritt des in drei Abschnitte aufgeteilten Gesamtkonzeptes berührt die Umgestaltung des Naturrasenplatzes in einen beleuchteten Kunstrasenplatz. Dieser soll zukünftig intensiver genutzt werden können und sowohl für Fußball als auch für American Football im Trainings- und Punktspielbetrieb zur Verfügung stehen.

 

r die errechneten Gesamtkosten dieses ersten Abschnittes des Gesamtkonzeptes in Höhe von 1.650.000 EUR bedarf es einer Verpflichtungsermächtigung, die die Verwaltung bereits im Jahr 2020 in die Lage versetzt, die im Haushaltsjahr 2021 eingeplante Maßnahme mittels Ausschreibungen und Beauftragungen anzustoßen.

 

Die für die Maßnahmen Sanierung Schwimmhalle Schilksee und Umbau Sommerbad Katzheide eingestellten Verpflichtungsermächtigungen werden im Jahr 2020 nicht in voller Höhe benötigt und können jeweils anteilig zur Deckung der Verpflichtungsermächtigung für die Maßnahme Erchtigung Sportanlage Kilia-Sportplätze eingesetzt werden.

 

Die Schwimmhalle Schilksee betreffend werden vorhandene Verpflichtungsermächtigungen aus dem Jahr 2020 nicht in voller Höhe benötigt, weil die Planungen aufgrund der aktuellen Kostenentwicklung aktuell überarbeitet werden.

 

Bezüglich des Sommerbades Katzheide werden vorhandene Verpflichtungsermächtigungen nur in gemindertem Maße benötigt, weil ausschließlich der erste Bauabschnitt im Jahr 2020 (in Großteilen) fertiggestellt werden wird. Weitere Bauabschnitte werden im Jahr 2020 aufgrund noch ausstehender Planungsleistungen und gegebenenfalls Beschlüsse der Ratsversammlung nicht beauftragt werden.

 

Da die Verminderung der beiden Verpflichtungsermächtigungen ausschließlich die Handlungsfähigkeit im Jahr 2020 in entsprechender Höhe einschränkt, gibt es keine negativen Auswirkungen auf die eigentlichen Maßnahmen bzw. deren Umfang.

 

 

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Beschlüsse

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Aug 11, 2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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Aug 13, 2020 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

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Aug 20, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen