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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0612/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Vertreterin der Landeshauptstadt Kiel in der Gesellschafterversammlung der KSS wird angewiesen, folgenden Anträgen zuzustimmen:

 

  1.                Der Jahresabschluss 2019 der KSS wird festgestellt.
  2.                Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
  3.                Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die Landeshauptstadt Kiel hält 5,05 % der Anteile an der KSS. Der Hauptgesellschafter ist Kieler Wohnungsbaugesellschaft (KWG).

 

Das Jahresergebnis 2019 der KSS ist aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 19.11.2002 ausgeglichen. Der an die KWG in 2019 abzuführende Gewinn beträgt 1.569,96 EUR. In 2018 hat die KWG einen Verlust von 5.161,78 EUR ausgeglichen.

 

Die Landeshauptstadt Kiel erhält gemäß o.g. Vertrag eine Garantiedividende von 2.300,81 EUR (9% Zinsen auf den Kapitalanteil der Landeshauptstadt Kiel). Eine Verpflichtung zum Ausgleich eines Verlustes besteht für die LH Kiel nicht.

 

Weitere Einzelheiten können den beigefügten Anlagen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) entnommen werden.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

Anlage

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Anlagen

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Beschlüsse

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Aug 12, 2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen