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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0614/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Gem. Schulgesetz § 107 SchulG in der geltenden Fassung obliegt dem RPA der LH Kiel die Pflicht, die Rechnungsprüfung der Regionalen Berufsbildungszentren vorzunehmen.

 

Entsprechend wurde der Jahresabschluss 2019 des RBZ Technik der LH Kiel AöR gemäß den landesrechtlichen Bestimmungen geprüft. Der Jahresabschluss 2019 und der Prüfbericht wurden dem Verwaltungsrat am 29.04.2020 vorgelegt. Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss festgestellt.

 

Dem Ausschuss für Schule und Sport, dem Finanzausschuss als für das Rechnungsprüfungsamt zuständigen Ausschuss sowie dem Hauptausschuss lege ich den Bericht des RPA über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 des RBZ Technik zur Kenntnisnahme vor.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

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Sachverhalt/Begründung

Gem. Schulgesetz § 107 SchulG in der geltenden Fassung obliegt dem RPA der LH Kiel die Pflicht, die Rechnungsprüfung der Regionalen Berufsbildungszentren vorzunehmen.

 

Entsprechend wurde der Jahresabschluss 2019 des RBZ Technik der LH Kiel AöR gemäß den landesrechtlichen Bestimmungen geprüft. Der Jahresabschluss 2019 und der Prüfbericht wurden dem Verwaltungsrat am 29.04.2020 vorgelegt. Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss festgestellt.

 

Dem Ausschuss für Schule und Sport, dem Finanzausschuss als für das Rechnungsprüfungsamt zuständigen Ausschuss sowie dem Hauptausschuss lege ich den Bericht des RPA über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 des RBZ Technik zur Kenntnisnahme vor.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Aug 13, 2020 - Ausschuss für Schule und Sport - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Sep 8, 2020 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Sep 9, 2020 - Hauptausschuss - zur Kenntnis genommen