Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0621/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Kommunaler Sozialer Dienst für Erwachsene (KSD)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Soziale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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Aug 27, 2020
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Sachverhalt/Begründung
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I. Zusammenfassung
Der Kommunale Sozialdienst für Erwachsene hat seine Arbeit im Herbst 2019 aufgenommen. Die Rückschau auf das erste halbe Jahr KSD verdeutlicht, dass dieses neue Angebot Menschen erreicht, die aus eigenem Antrieb keine Hilfe einfordern und sich in schwierigen Lebenssituationen befinden. Zudem konnten durch den KSD Grenzen des Versorgungssystems erkannt und konkretisiert werden.
II. Der Kommunale Sozialdienst für Erwachsene
Der Sachbereich KSD wurde 2019 in der Abteilung „Inklusion und Älter werden im Quartier“ im Amt für Soziale Dienste neu installiert. Er ist als Anlauf- und Informations- und Beratungsstelle für erwachsene Menschen in besonderen und schwierigen Lebenssituationen gedacht. Erreicht werden sollten insbesondere die Menschen, die von dem bisherigen Hilfesystem bisher nicht profitieren konnten. Der Sachbereich umfasst 7 Vollzeitstellen, von denen im Jahr 2019 vier Stellen besetzt wurden. In diesem Jahr werden zwei Stellen und 2021 die letzte Stelle besetzt.
Der KSD arbeitet sozialraumorientiert auf Ortsteilebene. Es zeigt sich, dass die Inanspruchnahme in den Ortsteilen sehr unterschiedlich ist. Die Kontaktaufnahme zum KSD erfolgt überwiegend über Dritte, wie beispielsweise die Polizei oder Nachbarn. Der KSD wird wegen unterschiedlichster Problemlagen eingeschaltet. Einen deutlichen Problemschwerpunkt bilden Überforderungen mit der Regelung behördlicher Angelegenheiten bzw. der selbständigen Alltagsbewältigung, Probleme in der gesundheitlichen Versorgung, verwahrloste Wohnungen sowie das Messie-Syndrom. Die Klient*innen sind überwiegend älter als 65 Jahre. Diese wurden bislang anscheinend nicht in ausreichendem Maße von den vielfältigen Angeboten für Senior*innen in der Landeshauptstadt Kiel erreicht. Die Mitarbeiterinnen des KSD fanden bei ihren Besuchen teilweise Situationen vor, in denen individuelle Bewältigungsmechanismen und Ressourcen vollkommen ausgereizt waren. Ein möglicher Ansatz, dieser Überforderung mit ihren negativen psychischen und physischen Folgen vorzubeugen und ältere Menschen frühzeitig zu erreichen, könnte in der Etablierung von präventiven Hausbesuchen liegen. Diese zielen sowohl auf die Stärkung von Ressourcen, den Erhalt von Teilhabe, die Verminderung von Gesundheitsrisiken in der Lebensphase Alter als auch die Vermeidung von krisenhaften Situationen ab.
III. Fazit
Mit der Etablierung des KSD steht der Landeshauptstadt Kiel ein weiteres Gestaltungsinstrument zur Sicherung der Daseinsvorsorge in Zeiten des demografischen Wandels zur Verfügung. Der KSD erreicht auch Personen, die bislang kaum von den bestehenden Hilfe- und Unterstützungsangeboten erreicht wurden. Es zeigt sich, dass der Zugang selten aktiv über die Menschen gesucht wird, die Hilfe benötigten. Überwiegend sind es besorgte Menschen aus dem sozialen Umfeld oder Institutionen und Organisationen, die den Hilfeprozess in Gang setzen. Deshalb ist es besonders wichtig, den Kommunalen Sozialdienst im Kieler Stadtgebiet weiterhin bekannt zu machen und die Öffentlichkeit zu informieren. Durch den KSD konnten strukturelle Defizite im Versorgungssystem aufgedeckt und Lösungswege zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen entwickelt werden. Deutlich wurde auch, dass zukünftig ein Schwerpunkt auf Prävention und Vorbeugung gelegt werden sollte, um Einsamkeit und krisenhaften Entwicklungen vorzubeugen und gesundheitliche Risiken abzumildern. Der KSD erreicht insbesondere ältere und vereinsamte Menschen. Vor diesem Hintergrund, erscheint es sinnvoll zu überprüfen, ob das Aufgabenspektrum des KSD um das Instrument der präventiven Hausbesuche erweitert werden kann.
Nähere Ausführungen zu möglichen Umsetzungswegen für präventive Hausbesuche in der Landeshauptstadt Kiel finden sich in einer gesonderten geschäftlichen Mitteilung, die aufgrund eines Beschlusses vom Ausschuss für Wohnen, Gesundheit und Soziales vom 20.02.2020 im September 2020 vorgelegt wird.
Nähere und weitergehende Ausführungen finden sich in der beigefügten Anlage.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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27,7 kB
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