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Interfraktioneller Antrag - 0629/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung für ausreichend Spielplätze für noch nicht schulpflichtige Kinder
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Sep 2, 2020
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Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Sep 3, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sep 17, 2020
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Antrag
Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, entsprechend § 8 Abs. 2 S. 4 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein vom 22. Januar 2009 (GVOBl. 2009, 6, zuletzt geändert am 01.10.2019) eine Satzung für alle Kieler Stadtteile zu entwickeln, in der geregelt ist, dass ausreichend Spielplätze für noch nicht schulpflichtige Kinder (Kleinkinder) zu schaffen sind. Dabei ist die Spielleitplanung der Stadt Kiel zu berücksichtigen. Besonders in unterversorgten Stadtteilen sollen in Zusammenarbeit mit den Eigentümer*innen der Immobilien – auch bei bestehenden Wohnbauten – die Zahl der Spielflächen für Kleinkinder erhöht werden.
In der Satzung ist festzuhalten, dass eine Versiegelung für die Spielflächen möglichst zu vermeiden ist. Ist eine Versiegelung nicht zu verhindern, ist im Stadtteil eine Entsiegelung im gleichen Umfang als Ausgleich vorzunehmen. Eine Begrünung der nicht versiegelten Spielflächen, der Randbereiche und eventuell angrenzender Wände ist vorzunehmen. Artenschutzrelevante Probleme (besonders durch eine zusätzliche Beleuchtung) sind zu berücksichtigen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Landesbauordnung (LBO SH) regelt unter §8 die Gestaltung der nicht-überbauten Flächen und verpflichtet Bauträger*innen, bei Bauvorhaben mit mehr als zehn Wohnungen unter bestimmten Voraussetzungen Spielflächen für Kinder im Vorschulalter zu bauen. Dabei gibt es in einigen Kieler Stadtteilen einen großen Flächenbedarf sowohl für Kindertageseinrichtungen als auch für Wohnungen und Gewerbe.
Wir verfolgen in Kiel das Ziel, bespielbare Stadt zu werden (siehe Spielleitplanung der Stadt Kiel) und haben gleichzeitig einen hohen Flächenbedarf für unterschiedliche Nutzungsinteressen. Die LBO SH verpflichtet Bauträger, öffentlich-rechtlich dauerhaft nutzbare Spielflächen bei größeren Bauvorhaben zu schaffen. Die Formulierungen sind allerdings offengehalten. Der Kommune wird in der LBO aber die Möglichkeit eröffnet, detailliertere Regelungen durch eine Satzung für Neubauten und bestehende Wohnbauten in Stadtteilen, in den beispielsweise der Flächenbedarf hoch ist, im Sinne der Spielleitplanung zu schaffen.
gez. Ratsherr Nesimi Temel f.d.R.
gez. Ratsherr André Wilkens
SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsherr Jan Wohlfahrth f.d.R.
gez. Ratsherr Rainer Kreutz
CDU-Ratsfraktion
gez. Bürgerliches Mitglied Christian Osbar f.d.R.
gez. Ratsherr Arne Stenger
Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gez. Bürgerliches Mitglied Rainer Kuberski f.d.R.
gez. Ratsfrau Christina Musculus-Stahnke
FDP-Ratsfraktion