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Antrag der Verwaltung - 0630/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Projektförderung Städtepartnerschaften – Fristverlängerung aufgrund der COVID-19-Pandemie
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Büro des Stadtpräsidenten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Aug 20, 2020
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Antrag
Antrag:
Die Ratsversammlung beschließt, dass den Projektverantwortlichen, die Zuwendungen im Rahmen der Projektförderung Städtepartnerschaften erhalten haben und deren Projektumsetzung aufgrund der COVID-19-Pandemie in Verzug geraten ist, auf Antrag eine Fristverlängerung bis längstens 31.12.2021 gewährt wird.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Ratsversammlung hat 2019 einen Sonderfond eingerichtet, der es Interessierten ermöglicht, durch Zuwendungen von bis zu 20.000 EUR, Projekte mit und in Kiels Partnerstädten durchzuführen.
Die Projektmittel sind binnen eines Jahres zu verwenden, eine zeitliche Verlängerung bedarf nach geltender Zuwendungsrichtlinie eines Beschlusses der Ratsversammlung.
Eine Reihe laufender Projekte kann zurzeit nicht abgeschlossen werden, wie aus Anfragen an das Büro des Stadtpräsidenten deutlich wurde, da u.a. Flugreisen derzeit gar nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich sind und die Projektverantwortlichen teilweise auch Verantwortung für eine Reisegruppe tragen. Dieser Sachverhalt wurde dem Arbeitskreis Städtepartnerschaften dargestellt, der sich für die Einräumung einer Fristverlängerung von bis zu einem Jahr aussprach.
Hans-Werner Tovar
Stadtpräsident