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Antrag der Verwaltung - 0655/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Vorliegens von Gründen für das überwiegende öffentliche Wohl einer geplanten neuen Nutzung des Parkplatzes Havemeisterstraße als Wohnungsbaufläche
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Sep 3, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sep 17, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Auf der Fläche des derzeitig als Parkplatz genutzten Grundstückes (siehe Lageplan als Anlage 1) an der Havemeisterstraße soll zeitnah eine Wohnbebauung durch die neugegründete Kieler Wohnungsgesellschaft (KIWOG) erfolgen. Da hierbei die als Parkplatz genutzte öffentliche Fläche dem Straßenverkehr entzogen wird, ist eine Einziehung dieser Fläche erforderlich. Diese ist unter anderem auch Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung.
Das Tiefbauamt der Landeshauptstadt Kiel wird auf Grundlage des § 8 Abs.1 Satz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) ein Einziehungsverfahren durchführen.
Das Verfahren wird durch eine Beschlussvorlage des Tiefbauamtes an die Selbstverwaltung eröffnet werden. Grundlage hierfür ist gem. § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG, dass die Einziehung überwiegend aus Gründen des öffentlichen Wohls erfolgt.
Wie auch im aktuellen Sozialbericht dargestellt, ist es eines der zentralen Ziele der Kieler Wohnungsbau- und Stadtentwicklungspolitik, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dafür ist es von entscheidender Bedeutung, den Prozess des Wohnungsbaus in Kiel weiter zu beschleunigen und damit auch einem weiteren Anstieg der Mieten entgegenzuwirken.
In der Fortschreibung des Wohnungsmarktkonzeptes der LHK aus dem Jahr 2013 (Drs. 0267/2013) wurde der Neubaubedarf bis zum Jahr 2025 auf mindestens 800 Wohneinheiten jährlich beziffert. Diese Zahl wurde infolge der dynamischen Entwicklung der Jahre 2014 / 2015 um einen zusätzlichen Bedarf von ca. 1.800 Wohneinheiten bis zum Jahr 2017 nach oben korrigiert (Drs. 0021/2016).
Die hohe Nachfrage hat die Stadt daher veranlasst, auf dem Wohnungsmarkt aktiv zu werden und als Signal in die Stadtgesellschaft um Menschen mit bezahlbarem und geeignetem Wohnraum zu versorgen die KIWOG zu gründen. Darüber hinaus hat die KIWOG die wichtige Funktion, die soziale Wohnraumsteuerung auszuüben. Um die vorgenannten Ziele zu erreichen, benötigt sie in allen Stadtteilen Kiels Wohnraum, der entweder neu zu bauen ist oder durch Erwerb und Modernisierung das Portfolio bereichert.
Das Grundstück in der Havemeisterstraße ist für eine Mehrfamilienhausbebauung mit ca. 10-12 Wohneinheiten geeignet. In der Vergangenheit ist es daher bereits zum Verkauf angeboten worden, es konnte jedoch kein geeigneter Investor zur Umsetzung der städtischen Ziele gefunden werden. Mit einer Bebauung durch die KIWOG kann daher zum einen bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden, zum anderen das für eine handlungsfähige und wirtschaftlich leistungsfähige Wohnungsgesellschaft notwendige Portfolio erweitert werden.
Nach Abwägung der vorgenannten Gründe sieht die Verwaltung es als gegeben an, dass aus Gründen des öffentlichen Wohls das Wohnungsneubauprojekt der KIWOG mit seinen sozialen Komponenten dem Erhalt der Stellplätze vorgeht.
Doris Grondke
Dezernentin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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884,7 kB
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