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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0664/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Es wird zugestimmt, dass sich die LH Kiel am Regionalmanagement der AktivRegion Eckernförder Bucht hrlich mit einem Beitrag von 5.000 Euro finanziell beteiligt für die Übergangsphase von 2021 bis 2023.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 31.10.2013 (Drs. 0748/2013) hat die Ratsversammlung zugestimmt, dass sich die LH Kiel als beratendes Mitglied des Vereins „LAG AktivRegion Eckernförder Bucht e.V. (ehemals: „LAG AktivRegion Hügelland am Ostseestrand e.V.“) am Regionalmanagement der AktivRegion jährlich mit einem Beitrag von 5.000 Euro finanziell beteiligt für den Zeitraum von 2014 bis 2020. Jetzt soll für die Übergangsphase bis zur kommenden Förderperiode ab (wahrscheinlich) 2024 die Weiterführung der Beteiligung der LH Kiel an der AktivRegion „Eckernförder Bucht“ beschlossen werden, da dies konsequent das regionale Engagement der Stadt im Sinne regionaler Zusammenarbeit fortsetzt.

Zum Hintergrund:

  • Der Verein „LAG AktivRegion Hügelland am Ostseestrand e.V.“ wurde im Zuge der rderperiode 2007-2013 des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gegründet. Im Sommer 2017 wurde er umbenannt in LAG AktivRegion Eckernförder Bucht e.V.“
  • Der Entwicklungs- und Arbeitsbereich der LAG Eckernförder Bucht erstreckt sich über nachstehende Gebietskörperschaften:
    • Amt Hüttener Berge
    • Amt Dänischenhagen
    • Amt Dänischer Wohld
    • Gemeinde Altenholz
    • Stadt Eckernförde - sowie die Gemeinden Goosefeld, Altenhof und Windeby.

Die LH Kiel gehört mit ihren nördlichen Stadtbezirken (Holtenau, Pries/Friedrichsort und Schilksee) nicht zur Gebietskulisse der LAG. Dennoch kann die LH Kiel Mitglied im Verein sein und in den Arbeitskreisen mitwirken. Die LH Kiel wird im Vorstand durch zwei beratende Mitglieder (davon mindestens ein Wirtschafts- und Sozialpartner) vertreten, die von Seiten der Stadt benannt werden, die jedoch kein Stimmrecht besitzen. Bisher sind beratende Mitglieder ein Vertreter der drei betroffenen Ortsbeiräte sowie ein Vertreter von Kiel-Marketing. Kiel-Marketing hat diesen Platz 2016 von der KiWi aus thematischen Erwägungen heraus übernommen die touristischen Bezüge zwischen Kiel und AktivRegion sind ausgeprägter.

  • Der Verein „LAG AktivRegion Eckernförder Bucht e.V.“ hat seinen Sitz in Eckernförde. Die Geschäftsstelle befindet sich beim Institut AgendaRegio in Kiel.
  • Der „Zweck des Vereins ist die Entwicklung und Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung gemäß den jeweils geltenden EU-Verord­nun­gen. Der Verein übernimmt die Aufgabe der Lokalen Aktionsgruppe (Leader), er erstellt die von der örtlichen Bevölkerung betriebene Strategie für die lokale Entwicklung und führt sie durch. Der Verein übernimmt zusätzlich die Aufgaben der lokalen Fischereiaktionsgruppe (FLAG). Er erstellt für das / die innerhalb der Gebietskulisse der LAG AktivRegion gelegene(n) Fischwirtschaftsgebiete eine entsprechende, auf den Fischereisektor zugeschnittene Strategie für die lokale Entwicklung und führt sie durch.“ (Präambel der Vereinsatzung, Stand: 11/2017)
  • Die Finanzierung des Regionalmanagements erfolgt mit Anerkennung als AktivRegion durch anteilige Förderung aus dem Grundbudget des ELER für die Region und einer öffentlichen Kofinanzierung. Die EU-Förderung beträgt 56%, der Kofinanzierungsanteil der Kommunen 44%. Dieser erfolgt durch die kommunalen Vereinsmitglieder sowie einen entsprechenden finanziellen Beitrag der LH Kiel und gilt gleichzeitig als Mitgliedsbeitrag. Die Höhe der kommunalen Beiträge wird mittels eines Einwohnerschlüssels für alle beteiligten Gebietskörperschaften berechnet  mit Ausnahme der LH Kiel, die als „besonderes Mitglied“ einen Pauschalbetrag von 5.000 Euro jährlich zahlt.
  • Gefördert werden öffentliche und private Vorhaben (Vereine, Unternehmen, Privatpersonen). Bei öffentlichen Projekten (mit 55% Förderung) muss der Träger die Kofinanzierung übernehmen, kann aber auch noch Drittmittel einwerben. Private Projekte werden mit 45% gefördert (80% EU-Mittel, 10% Landesmittel und 10% Mittel der AktivRegion). Den Rest muss der Träger übernehmen. Gefördert werden können alle Projekte, die sich mit der Strategie vereinbaren lassen und in die AktivRegion wirken.

Bisherige Bilanz:

Die als Anlage beigefügten tabellarischen Projektübersichten geben einen kurzen Überblick über die Vielfalt der geförderten Projekte innerhalb der AktivRegion Eckernförder Bucht. Dabei handelt es sich nicht nur um ELER- und EMFF-geförderte Projekte, sondern auch um solche, die mit nationalen Mittel der GAK (= Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) gefördert werden.

Aus Kieler Sicht ist neben der engen Zusammenarbeit im Rahmen von übergreifenden Planungen die Umsetzung touristisch orientierter Projekte hervorzuheben. Insgesamt fördert die Zusammenarbeit im Rahmen der AktivRegion das regionale Verständnis und den regionalen Zusammenhalt.

Ausblick:

Die jetzige Förderperiode sollte am 31.12.2020 enden. Aufgrund des Brexit wurde seitens der EU-Kommission der Vorschlag für eine Übergangs-Verordnung vorgelegt. Es zeichnet sich nun immer deutlicher ab, dass sich der Beginn der neuen Förderperiode verzögert. Derzeit ist der 01.01.2024 im Gespräch. Aufgrund der Mittelbindung n+3 (Mittel aus 2020 dürfen bis 2023 verausgabt werden), war die Laufzeit für die AktivRegion auch ohne neue Tranche bis 31.12.2023 festgesetzt worden. Die AktivRegion verfügt aktuell noch über Restmittel, um weitere Projekte fördern zu können.

Mit diesem Antrag der Verwaltung wird nur die Übergangsphase 2021 bis 2023 bis zum verbindlichen Beginn der neuen Förderperiode thematisiert.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Aug 26, 2020 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Sep 17, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen