Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0671/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkplätze für Pflegedienste und Hebammen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Dezernat IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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Aug 27, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Sep 17, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Zusammenfassung
Die Verwaltung wird den ambulanten Pflegediensten und Hebammen testweise Ausnahmegenehmigungen erteilen, die erweiterte Parkberechtigungen beinhalten.
Begründung
Die Ratsversammlung hatte die Verwaltung gebeten, Lösungen für das Parkplatzproblem von ambulanten Pflegediensten und Hebammen zu erarbeiten (Drs.0003/2020). Der durch den Fachkräftemangel in der Pflege ohnehin bestehende Druck soll sich nicht noch zusätzlich durch Parkplatzsuche und lange Anfahrtswege verstärken. Es ist kostbare Zeit, die dringend für die häusliche Pflege benötigt wird.
Um kurzfristig für Entspannung zu sorgen, sollen Ausnahmegenehmigungen nach §46 (1) StVO erteilt werden, die zum Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Anwohnerparkzonen, an Parkscheinautomaten, ohne diese bedienen zu müssen sowie auf öffentlichen Parkplätzen, die ausschließlich Bewohner*innen vorbehalten sind, berechtigen. Bedingung ist, dass die Fahrzeuge auf den jeweiligen Dienst angemeldet und durch Beschriftung als Dienstfahrzeug erkennbar sind.
In Kiel sind annähernd 50 Pflegedienste gelistet mit unterschiedlichen Personalstärken und entsprechenden Fuhrparks. Zunächst soll getestet werden, ob dieser Weg einerseits zur gewünschten Entspannung der Lage führt und sich andererseits nicht negativ auf den Verkehr auswirkt.
Die Pflegedienste werden zu einem Runden Tisch eingeladen, um diese Lösung zu diskutieren. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Berechtigungen bei erkennbaren missbräuchlichen Nutzungen für die jeweilige Firma insgesamt wieder eingezogen werden.
Gerwin Stöcken
