Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0675/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht "Aktionsplan Bienenschutz"
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Grünflächenamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Sep 1, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Veranlassung
Am 04.03.2014 wurde der „Kieler Aktionsplan Bienenschutz“ im Innen- und Umweltausschuss vorgestellt (Drs. 0161/2014). Am 07.07.2015 wurde ein erster Sachstandsbericht zur Umsetzung geliefert (Drs. 0509/2015). In der Sitzung des Innen- und Umweltausschusses am 03.03.2020 wurde um einen aktuellen Sachstandsbericht gebeten (Drs. 0168/2020).
Der „Kieler Aktionsplan Bienenschutz“ hat zum Ziel, die Lebensbedingungen und Lebensräume sowohl für die Honigbiene als auch für Wildbienen und andere Insekten zu verbessern. Innerhalb der 6 Jahre, in denen der Aktionsplan besteht, sind diverse Maßnahmen angestoßen oder umgesetzt worden.
Der Aktionsplan enthält vier Maßnahmenschwerpunkte:
- Öffentlichkeitsarbeit
- Buntflächen (=Blühwiesen)
- Pflanzenauswahl
- Untersuchungen
Öffentlichkeitsarbeit
Es werden laufend Vorschläge und Ideen aus der Bevölkerung für weitere Insektenschutzprojekte aufgenommen, hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit überprüft und Projekte auf städtischen Flächen fachlich begleitet. Zu Neuanlagen von Blühwiesen und über die Pflege der Flächen werden regelmäßig Pressemitteilungen verfasst. Diese Informationen werden in den Printmedien, im Internet und vermehrt auch in Sozialen Medien veröffentlicht.
Seit 2019 gibt es ein offizielles Schild der Landeshauptstadt Kiel „Wiesen für Insekten“, um die im Rahmen des Aktionsplans angelegten Flächen vor Ort für die Bürger*innen kenntlich zu machen.
Im November 2019 hat das Grünflächenamt im Rathaus mit Plakaten zum Thema „Ökologisches Grünflächenmanagement – Förderung der biologischen Vielfalt in Kiel“ über die Anlage und Pflege von Blühwiesen in der Landeshauptstadt informiert.
Auch bei der Planung und der Anlage von neuen Blühwiesen (v. a. im Rahmen der Aktion „18 Blühwiesen für Kiel“/ Drs. 0326/2019) wird die Öffentlichkeit mit einbezogen, indem sich interessierte Bürger*innen, Vereine, Schulen usw. engagieren können. Bereits für die Suche der 18 umzugestaltenden Flächen wurde die Bevölkerung um Flächenvorschläge gebeten. Die Vorschläge dafür sind über die Ortsbeiräte eingereicht worden und befinden sich derzeit in der Prüfung.
Eine Überarbeitung und Aktualisierung des Internetauftritts der Landeshauptstadt Kiel zum Thema Insektenschutz (kiel.de/bienen) mit Informationen zu Blühwiesen, der Anlage und Pflege, Wildbienenschutz, Pflanzenempfehlungen etc. wird derzeit vorbereitet.
Für die Zukunft ist geplant, interessierten Bürger*innen Wanderungen/Führungen zu ausgewählten Blühwiesen anzubieten, um über die dort lebenden Pflanzen, Insekten und andere Tiere sowie über Maßnahmen zu ihrem Schutz zu informieren. Diese Aktionen können ggf. in Kooperation mit Naturschutzverbänden, Schulen etc. durchgeführt werden.
Blühwiesen (der bisherige Begriff „Buntflächen“ hat sich nicht durchgesetzt)
Im gesamten Stadtgebiet werden weiterhin im Rahmen von Neu- und Umbaumaßnahmen u.a. in Park- und Grünanlagen, auf Schulgrundstücken, auf Baumscheiben im Straßenbegleitgrün und auf Kompensationsflächen artenreiche Blühmischungen verwendet. Zum Beispiel wurden im Herbst 2019 in der Grünanlage Dockshöhe auf Vorschlag der benachbarten Gerhart-Hauptmann- Schule zwei Blühwiesen mit über 1600 m² angelegt. Für die Finanzierung einer neuen Blühwiese in der Schwarzlandwiese am Ostring wurden bei der Treuhandstiftung „Vermächtnis des Rentners Heinrich Wilhelm Kruse“ Mittel angeworben und bewilligt. Die Maßnahme soll im Herbst dieses Jahres umgesetzt werden.
Auch auf den städtischen Friedhöfen werden artenreiche Blühwiesen angelegt, wie zum Beispiel auf dem Ostfriedhof seit 2017. In diesem Jahr sind neue Flächen auf dem Nordfriedhof geplant.
Die Stadtentwässerung hat 2019 begonnen, Randflächen an Regenrückhaltebecken zu Blühwiesen umzugestalten. Diese Flächen befinden sich unter anderem in Kronsburg und in Wellsee.
Mit dem Ratsbeschluss „18 Blühwiesen für Kiel“ wurde 2019 eine weitere Kampagne zum Insektenschutz beschlossen. Hierbei sollen weitere Flächen zugunsten von Nektar saugenden Insekten umgewandelt werden. Dabei sollen sich die Flächen auf alle 18 Ortsbeiratsbezirke verteilen und zusammen mit der Bevölkerung erarbeitet und umgesetzt werden. Die Umsetzung dieses Ratsbeschlusses ist aktuell in Bearbeitung. Über das weitere Vorgehen wird demnächst in einer gesonderten Geschäftlichen Mitteilung ausführlich informiert.
Trotz bereits angepasster Pflege birgt die Art und Weise der bisherigen Blühwiesenmahd noch weiteres Verbesserungspotenzial. Deshalb soll für eine optimale Pflege in den nächsten Jahren ein intelligentes Pflegekonzept entwickelt werden, um die Entwicklung von Blühflächen zu verbessern und gleichzeitig die Fauna zu schützen.
Mit dieser Konzeptidee nimmt die Landeshauptstadt Kiel derzeitig am Bundeswettbewerb „Naturstadt – Kommunen schaffen Vielfalt“ teil. Hier entwickeln Kommunen eigene Projekte zum Schutz von Insekten im Siedlungsbereich und zur Förderung der Stadtnatur. Die Auslosung der Gewinner erfolgt im November 2020.
Des Weiteren nimmt die Stadt Kiel als „Modell-Stadt“ am Projekt „BlütenBunt InsektenReich“ teil. Mit diesem landesweiten Projekt, das durch das Bundesamt für Naturschutz gefördert und durch die Stiftung Naturschutz, den Deutschen Verband für Landschaftspflege und das Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften an der Universität Kiel umgesetzt wird, sollen u.a. Lebensräume für Insekten in der Stadt geschaffen bzw. verbessert werden. Die „Modell-Städte“ übernehmen hierbei mit ihren Maßnahmen eine Vorbildfunktion. Andere Kommunen sollen motiviert und inspiriert werden, ebenfalls etwas für den Insektenschutz zu tun.
Pflanzenauswahl
Der Schwerpunkt in der Pflanzenauswahl liegt in der Verwendung von mehrjährigen Pflanzen, die über viele Jahre ein Nahrungs- und Blütenangebot schaffen. In der Regel werden Blühwiesen mit gebietsheimischem Saatgut („Regiosaatgut“) entsprechend § 40 (1) BNatSchG angelegt. Die Mischungen werden speziell auf die einzelnen Flächen, auf z.B. Licht- und Bodenverhältnisse abgestimmt.
Ergänzend zur Anlage von Blühwiesen werden vermehrt im öffentlichen Grün nektar- und pollenspendende Solitärblütensträucher gepflanzt. Diese Sträucher werden so miteinander kombiniert, dass ein lang anhaltender Blühaspekt erzielt und damit ein Nahrungsangebot für blütenbesuchende Insekten geschaffen wird, das verteilt über das gesamte Jahr zur Verfügung steht. Eine dieser neu gestalteten Bereiche befindet sich am Westring zwischen Kronshagener Weg und Hasseldieksdammer Weg.
Die Erfahrung der letzten Jahre in Kiel zeigt, dass neue Blühwiesen möglichst im Spätsommer/ Herbst angelegt werden sollten, da sich die Flächen dann besser entwickeln. Es muss nicht zusätzlich gewässert werden und es kommen weniger dominante und unerwünschte Pflanzen auf.
Untersuchungen
In den Jahren 2015 und 2019 wurden durch einen Gutachter Wildbienenkartierungen auf ausgesuchten städtischen Flächen durchgeführt. Im Mittelpunkt der Kartierungen stand die Untersuchung relevanter Wildbienenlebensräume als Grundlage geeigneter Fördermaßnahmen, wie die Entwicklung von Blühflächen. Hauptzielrichtung war somit die Förderung der Artenvielfalt einheimischer Wildbienen im Gebiet der Landeshauptstadt Kiel.
Die Ergebnisse der Untersuchungen sind bemerkenswert. Es wurden seit 2015 insgesamt 116 Wildbienenarten nachgewiesen. Aktuell (2019) wurden 19 gefährdete oder potenziell gefährdete Arten registriert. Hervorzuheben sind zwei stark gefährdete Arten sowie drei Arten, die in Schleswig-Holstein als verschollen bzw. ausgestorben galten. Ähnlich positiv sind die Nebenergebnisse zu weiteren Stechimmengruppen zu bewerten. Auch hier wurde eine als verschollen eingestufte Art und eine für Schleswig-Holstein bisher noch nicht bekannte Art nachgewiesen. Die Ergebnisse zeigen das hohe Artenpotential, das sich durch Erhalt, Schutz und kompetente Förderung entfalten kann. Dies würde einen positiven Beitrag zur Stabilisierung der Artenvielfalt darstellen.
Entsprechend beinhaltet das Gutachten auch Empfehlungen für die Neuanlage von Blühwiesen, aber auch den wichtigen Hinweis auf den Erhalt und die Sicherung von vorhandenen Nist- und Nahrungsflächen, die optisch weniger ansprechend sind als Blühflächen. Ein wichtiger Aspekt ist die Akzeptanz und Entwicklung naturnaher Lebensräume die optisch nicht nur als „bunte Blumenwiesen“ in Erscheinung treten müssen. Bei genügend großem Flächenangebot soll allerdings beides umgesetzt werden.
Generelles Ziel ist, neben dem Erhalt und Schutz der vorhandenen Lebensräume, die Vernetzung und Förderung der Struktur- und Habitatvielfalt.
Auch im Rahmen der Aktion „18 Blühwiesen für Kiel“ wurden und werden fachliche Untersuchungen durchgeführt. Hierfür wurden für die geplanten Blühwiesenstandorte 47 Flächenvorschläge von Biologen begutachtet, um den Artenbestand der Flora und Fauna zu bewerten und Empfehlungen für die Entwicklung der einzelnen Flächen abzugeben. Die Ergebnisse liegen nun vor und werden gemeinsam mit den anderen Kriterien zur Auswahl der Flächen ausgewertet. Mit weiterführenden Untersuchungen soll nach der Umsetzung dokumentiert werden, wie sich die „18 Blühwiesen für Kiel“ entwickeln.
Des Weiteren soll die Einführung und Umsetzung des angepassten Pflegekonzeptes für die Blühwiesen durch ein Monitoring begleitet werden, bei dem die Entwicklung von Flora und Fauna auf den Flächen im Abstand von 3-4 Jahren überprüft werden soll.
Weiteres Vorgehen
Gemäß den oben stehenden Ausführungen wird die Arbeit für den Insektenschutz auch in den kommenden Jahren intensiv fortgesetzt, um die Biodiversität in der Landeshauptstadt Kiel weiter zu erhalten und zu entwickeln.
Doris Grondke
Stadträtin