Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0678/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung von Straßen in der Landeshauptstadt Kiel, hier: Veloroute 10, von Kronshagener Weg bis Christinenweg sowie Teillänge der Schauenburgerstraße
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Sep 3, 2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Sep 17, 2020
|
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Zu 1. Der 1. Bauabschnitt und 2. Teilabschnitt zwischen Kronshagener Weg und Christinenweg sowie eine Teillänge der Schauenburgerstraße ist fertiggestellt und soll wie folgt gewidmet werden. Die Verbindung zwischen Kronshagener Weg und Christinenweg soll gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 b des Straßen- und Wegegesetzes des Landes S-H (StrWG) zur beschränkt öffentlichen Straße (Geh- und Radweg) gewidmet werden. Die Gehwege an der Veloroute 10 zwischen Gutenbergstraße und Olshausenstraße sollen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG zur beschränkt öffentlichen Straße (selbst. Gehweg) gewidmet werden. Die Teillänge der Schauenburgerstraße zwischen der Zufahrt Schauenburgerstraße Nr. 104 und Anschluss an der Veloroute 10 soll gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 c StrWG zur sonstigen öffentlichen Verkehrsfläche (KFZ-Verkehr) gewidmet werden (Anschluss Blatt 1 und 2).
Gemäß § 6 Abs. 1 StrWG ist die Landeshauptstadt Kiel als Straßenbaulastträger für die Widmung von Gemeindestrassen und sonstigen öffentlichen Straßen zuständig.
Der Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook hat in seiner Sitzung keine Einwände gegen die Widmung geäußert. Der Ortsbeirat Schreventeich/Hasseldieksdamm hat in seiner Sitzung Bedenken zur Widmung gehabt und angeregt, die Widmung entsprechend der Drucksache 0344/2014 zu veranlassen. In der Drucksache war die Widmung des 1. Bauabschnittes zwischen Hasseldieksdammer Weg und Kronshagener Weg als beschränkt öffentliche Straße (selbst. Geh- und Radweg) beschrieben. Im jetzigen Widmungsverfahren sind hingegen unterschiedliche Einstufungen notwendig. Die zusätzlichen Einstufungen werden für die separat angelegten Gehwege als beschränkt öffentliche Straße (selbst. Gehweg) und für die öffentliche Erschließung des Kieler Innovations- und Technologiezentrums als sonstige öffentliche Straße (Kfz-Verkehr zugelassen) erforderlich.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
621,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
734,2 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
464,5 kB
|