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Geschäftliche Mitteilung - 0680/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Anlage zu § 5 der Stadtverordnung über den Verkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Kiel (Kieler Taxenordnung)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Aug 20, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Es liegen gleichlautenden Anträge auf Erhöhung des Taxitarifs der Kieler Funk-Taxi-Zentrale eG (vom 16.03.2020) und der Mare Taxi Kiel GmbH (vom 07.04.2020) vor. Nach Eingang der Anträge wurde die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung durchgeführt. In deren Rahmen sind keine Einwände erhoben worden. Die IHK zu Kiel hat die Anträge als sachgerecht und maßvoll eingeschätzt und deren Genehmigung vollumfänglich befürwortet. Weithin begrüßt die IHK die faktische gemeinsame Einreichung eines Antrages. Dies ist einmalig in der Tariffestlegung in Kiel.
Die beantragte Erhöhung des Tarifs ist unter Berücksichtigung der sich in 2020 weiter verändernden Rahmenbedingungen (Anhebung Mindestlohn um 1,74 %, Steigerung Inflationsrate 1,3-1,4 % und Kraftstoffkosten) als moderat zu bezeichnen. So würde in den beiden stark frequentierten Fahrtbereichen 5 km bis 15 km sowie 3 km bis 10 km der Fahrpreis um durchschnittlich 59 ct bzw. 53 ct. je Tour steigen. Diese entspräche einer prozentualen Änderung in Höhe von 3,05 Prozent bzw. 3,52 Prozent. Betrachtet man die Tarifstruktur im Kilometerbereich zwischen 1 km und 20 km Fahrtstrecke, so läge die absolute Anpassung bei durchschnittlich 53 ct je Tour, was einer prozentualen Anpassung in Höhe von 2,77 Prozent entspräche.
Das Inkrafttreten des bundesweit gesetzlichen Mindestlohnes, sowie dessen Erhöhung in 2019 auf 9,19 EUR und die erneute Erhöhung zu Beginn 2020 auf 9,35 EUR, hatte und hat erhebliche Auswirkungen auf das Taxigewerbe.
Die erneute Anhebung des Mindestlohnes um 1,74 Prozent rechtfertigt dementsprechend auch unter Berücksichtigung der Tarifpflicht eine adäquate Anpassung eben dieses Tarifs. Da die Personalkosten laut vorgelegtem Gutachten einen Anteil in Höhe von etwa 47 Prozent innerhalb der Gesamtkostenstruktur eines Taxiunternehmens einnehmen, läge somit eine Preisanhebung bei rund 0,81 Prozent.
Darüber hinaus deckt sich die beantragte Tariferhöhung auch weitgehend mit der für die Jahre 2019/2020 zu erwartenden Steigerung der Inflationsrate zwischen 1,4 und 1,3 Prozent.
In Verbindung mit der Mindestlohnerhöhung ergibt sich ein etwaiger Erhöhungsbedarf von 2,2 Prozent.
Weiterhin hat die Eichdirektion Nord darauf hingewiesen, dass der Kilometerpreis immer einer Fortschaltung von 0,1 –€ entsprechen muss (z.B. 2,10 €, 2,20 €, 2,30 €, etc) Bei mehrstufigen Tarifen wird lediglich die jeweils letzte Stufe auch mit einem Kilometerpreis von x,y5 € übergangsweise noch toleriert. Alleine deshalb mussten die Tarifstufen angepasst werden. In der letzten Tarifstufe ist es bei 1,45 € gemäß der Übergangsregelung geblieben.
Eine weitere Anpassung musste bei der Formulierung der Nr. 5 der Anlage zu § 5 der Stadtverordnung zum Verkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Kiel erfolgen, da das Eichamt die bisherige festgelegte Grenzgeschwindigkeit für das Gleichsetzen des Haltens (setzt sich aus Reifengröße, Fahrzeugtyp, etc, zusammen) nicht richtig eichen kann und um eine klarere Formulierung gebeten hat, die für jedes Fahrzeug gleich gilt.
Bezahlbarer, verlässlicher Taxiverkehr als Ergänzung zum ÖPNV ist ein wichtiger Standortfaktor, insbesondere für Kiel als Landeshauptstadt und als Kreuzfahrer-Destination – auch in der aktuellen Ausnahmesituation aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die IHK hat mitgeteilt, dass sich Kiel nach der Erhöhung des Tarifs auf Platz 14 für 10 km sowie auf Platz 6 für 5 km von 16 Kreisen und kreisfreien Städten eingruppiert. Das Niveau des Kieler Tarifs befindet sich bei beiden Anträgen für eine Fahrtstrecke von 5 km und 10 km oberhalb der kreisfreien Städte Flensburg und Lübeck, aber die Erhöhungen sind in Verbindung mit dem landesweiten Vergleich als angemessen einzuschätzen, wobei es bei kürzeren Fahrtstrecken zu spürbaren Erhöhungen kommt. Hierzu merkt die IHK an, dass die spürbare Erhöhung der Beförderungsentgelte dennoch als maßvoll einzuschätzen ist, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die letzte Tariferhöhung am 01.02.2019 erfolgt ist.
Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Taxiunternehmerinnen / Taxiunternehmer, welche mit den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Gemeinwohl im Einklang stehen sollen, wird dem Antrag entsprechend nachstehender Tarif vorgesehen:
| Aktueller Tarif | Neuer Tarif |
Grundentgelt | 3,30 € | 3,40 € |
Fahrtstrecke bis einschließlich 2 km | 2,05 € | 2,10 € |
Fahrtstrecke über 2 km bis einschließlich 6 km | 1,80 € | 1,90 € |
Fahrtstrecke über 6 km | 1,45 € | 1,45 € |
Zuschlag Großraumtaxi (mehr als 4 Fahrgäste) | 6,00 € | 6,00 € |
Wartezeit /Std. | 24,00 € | 24,00 € |
Die dementsprechend geänderte Stadtverordnung (Änderung der Anlage zu § 5) erhält die in der Anlage dargestellte Fassung und wird hiermit gem. § 55 Landesverwaltungsgesetz der Ratsversammlung vorgelegt und soll zum 01.09.2020 in Kraft treten.
Christian Zierau
Stadtrat
Anlagen:
Neue Anlage zu § 5 der Stadtverordnung
Synopse
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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132,4 kB
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(wie Dokument)
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71 kB
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