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Antrag der Ratsfraktion Die FRAKTION - 0691/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu Drs. 0649/2020: Benennung des neuen Wasserbauwerks an der Holstenbrücke mit dem Arbeitstitel Kleiner-Kiel-Kanal
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion Die FRAKTION
- Federführend:
- Ratsfraktion Die FRAKTION
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Aug 20, 2020
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Antrag
Antrag:
Die Kieler Ratsversammlung beauftragt die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel, im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbindung der Innenstadtkaufleute, Altstadtkaufleute, des Forums Innenstadt und der Kieler Nachrichten eine Namensfindung für das neue Wasserbauwerk an der Holstenbrücke mit dem Arbeitstitel Kleiner-Kiel-Kanal einzuleiten.
1) Im ersten Schritt werden die Kieler*innen gebeten, im Rahmen einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung Vorschläge zur Benennung des neuen Wasserbauwerks an der Holstenbrücke mit dem Arbeitstitel Kleiner-Kiel-Kanal einzubringen.
Folgende Bedingungen stellt die Kieler Ratsversammlung an die Namensfindung:
- Die Vorschläge müssen positiv besetzt sein.
- Die Vorschläge müssen einen Bezug zu Kiel zu haben.
- Die Vorschläge dürfen keinen Bezug zu Personen haben.
- Die Vorschläge müssen sachlich den Tatsachen entsprechen.
2) Im zweiten Schritt werden den Kieler*innen mindestens 5 Namensvorschläge präsentiert und im Anschluss im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Abstimmung gestellt. Diese wird von Landeshauptstadt Kiel durchgeführt.
3) Die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel legt der Kieler Ratsversammlung im dritten Schritt der Öffentlichkeitbeteiligung in Form einer Beschlussvorlage den Siegernamen aus der Abstimmung vor.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Zur Änderung 1) d.: Der neue Name des Wasserbauwerks an der ehemaligen Holstenbrücke muss dieses angemessen beschreiben. So wäre eine Bezeichnung wie „Kieler Luftbahn“ oder ähnliches als sachlich falsch abzulehnen. Es sollte Anspruch der Ratsversammlung sein, dass der neue Name nicht irreführend ist.
Zu 2): Die Abstimmung über die Umbenennung hat unbedingt über Kanäle der Landeshauptstadt Kiel zu erfolgen. So kann ein störungsfreier und fairer Ablauf der Abstimmung sichergestellt werden.
Darüber hinaus müssen Teilnehmende so, um an der Abstimmung partizipieren zu können, ihre Daten nicht an Dritte weitergeben.
Ratsherr Ove Schröter f.d.R.
Die FRAKTION
