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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0704/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Vertreterin der Landeshauptstadt Kiel in der Gesellschafterversammlung der KITZ GmbH wird angewiesen, die Änderung des Gesellschaftsvertrages nach Maßgabe des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) gemäß Anlage umzusetzen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Kiel ist gesetzlich verpflichtet, bis Ende 2020 die Gesellschaftsverträge ihrer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an die Vorgaben des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung anzupassen. Bei Minderheitsbeteiligungen besteht eine Hinwirkungspflicht. Die Landeshauptstadt Kiel ist zu 10,77 % an der KITZ GmbH beteiligt.

 

Weitere Gesellschafter sind:

-          Fördesparkasse    44,17%

-          Kieler Volksbank   18,91%

-          Industrie- und Handelskammer 10,77%

-          Christian-Albrechts-Universität   8,09%

-          Fachhochschule Kiel     4,04%

-          Heidelberger Druckmaschinen AG   3,24%

 

Im Wesentlichen sollen folgende Änderungen des Gesellschaftsvertrages vorgenommen werden:

-          Anpassung der Präambel

-          Prüfung des Jahresabschlusses nach § 11 KPG und 53 HGR (§ 6 Abs. 1 und 5)

-          die Offenlegung der Vergütung von Geschäftsführung und Aufsichtsorganen (§ 6 Abs. 6)

-          Vertretung in der Gesellschafterversammlung (§ 9 Abs. 4)

-          Aufgaben Aufsichtsrat / Gesellschafterversammlung (§ 10 Abs. 5 Lit. i), j), k) und § 11 Abs. 13 Lit. d), f), h))

-          Allgemeine Regelungen bezüglich Aufsichtsrat (§ 11 Abs. 2,4,5,6)

-          Anweisbarkeit von den von der LH Kiel entsandten Aufsichtsräten (§ 11 Abs. 7)

-          Recht der von der Landeshauptstadt Kiel entsandten Aufsichtsratsmitgliedern das Interesse der Landeshauptstadt Kiel zu vertreten (§ 11 Abs. 8)

 

 

 

 

 

 

-          Einbeziehung des Beteiligungsmanagements (§ 7 Abs. 9)

-          Aufstellung des Wirtschaftsplans in sinngemäßer Anwendung der Eigenbetriebsverordnung (§ 15 Abs. 5)

 

Alle Änderungen sind in der beigefügten Synopse dargestellt.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

 

 

Anlage:

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Sep 9, 2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Sep 17, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen