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Antrag der Verwaltung - 0713/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Sep 8, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sep 17, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der am 12.12.2019 von der Ratsversammlung beschlossene Haushaltsplan für das Jahr 2020 weist im Ergebnis einen Überschuss von 452.100 EUR aus.
Nach § 95 b Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) hat die Stadt vor allem dann eine Nachtragshaushaltssatzung für das laufende Haushaltsjahr zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird. Mit Blick auf die finanziellen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie musste auch die Landeshauptstadt Kiel lange davon ausgehen, dass sich der geringe Überschuss aus dem Ursprungshaushalt 2020 in einen deutlichen Fehlbetrag entwickeln würde. Insbesondere dank des Konjunkturpaketes von Bund und Land und einer erheblichen, einzelnen Gewerbesteuernachzahlung für vergangene Jahre bleibt der Ergebnishaushalt 2020 weiterhin positiv.
Eine Pflicht zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 besteht vom Ergebnis her damit grundsätzlich nicht.
Aus Gründen der Haushaltswahrheit und -klarheit ist dennoch ein Nachtragshaushalt aufzustellen. Nur so gelingt es trotz eines ausgewiesenen Überschusses, die deutlichen Verschiebungen zwischen den einzelnen Budgets sowie alle anderen erforderlichen Veränderungen im Haushalt konsistent abzubilden; dies gilt im gleichen Maße für die Änderungen und Verschiebungen bei den Investitionen. Durch den gesamthaften Beschluss eines Nachtragshaushalts kann damit – auch aus Transparenzgründen - auf eine Vielzahl zu beschließender, einzelner Anträge auf über- und außerplanmäßiger Deckung verzichtet werden.
Statt des im Ursprungshaushaltsplan 2020 angenommenen Jahresüberschusses von 452.100 EUR zeichnet sich jetzt ein Haushaltsplus für 2020 in Höhe von rd. 31,2 Mio. EUR ab.
Der somit weiterhin positive Ergebnisplan 2020 bedeutet gleichzeitig, dass der Gesamtbetrag der Kredite und der Verpflichtungsermächtigungen genehmigungsfrei bleibt.
Im Vergleich zur Halbjahresprognose zum 30.06.2020, die bis zum Jahresende von einem Defizit von rd. 18 Mio. EUR ausging, haben sich im Nachtragshaushalts-Ergebnisplan insbesondere folgende große Änderungen ergeben:
- Gewerbesteuernachzahlungen (netto) für vergangene Jahre einschl. Nachverzinsung (rd. 75 Mio. EUR)
- Reduzierung der Zinsaufwendungen an Kreditinstitute (1,2 Mio. EUR)
- Anpassungen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer (rd. -7 Mio. EUR; Basis Steuerschätzung Mai 2020 und Abschlagzahlung 2.Quartal 2020)
- Konsolidierungshilfen sind nicht veranschlagungsreif und dürfen daher nicht mit in den Nachtragshaushalt aufgenommen werden (-22 Mio. EUR).
Neben den Veränderungen im Ergebnisplan gibt es im Nachtragshaushalt auch Anpassungen im Investitionshaushalt mit folgenden Eckdaten:
- Kreditvolumen: 114.533.400 EUR (- 2.894.800 EUR)
- Verpflichtungsermächtigungen: 67.651.200 EUR (- 12.379.700 EUR)
Im Übrigen wird auf den als Anlage 2 angefügten Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 sowie des darin enthaltenen Vorberichtes verwiesen.
Christian Zierau
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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597,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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