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Antrag der Verwaltung - 0718/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1018 „Rotenbek“(Baustellenverkehrskonzept)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Oct 1, 2020
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Antrag
Antrag:
Die vom Büro SSP Consult GmbH, Köln, erstellte Untersuchung unterschiedlicher Trassenvarianten für eine Baustellenerschließung des B-Plangebietes Nr. 1018 „Rotenbek“ wird zur Kenntnis genommen. Der Empfehlung des Büros, die Baustellenerschließung über den vorhandene Straßenanschluss Rotenbek vorzusehen, soll gefolgt werden. Zur sicheren und verträglichen Abwicklung dieser Verkehre sind dabei die im Konzept vorgeschlagenen Optimierungsmaßnahmen umzusetzen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
1. Anlass der Untersuchung
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1018 „Rotenbek“ beschlossen. Diese Planung umfasst einen Bereich unbebauter städtischer Grundstücke am südlichen Siedlungsrand des Ortsteils Suchsdorf, anschließend an den derzeitigen Endpunkt der Straße Rotenbek. Vorgesehen ist die Erweiterung des Wohnsiedlungsbereiches auf eine benachbarte Pferdeweide. Die Baugebietserweiterung soll dabei rund 1/3 des insgesamt 3 ha großen Plangebietes einnehmen; die restlichen Bereiche sind für eine Freiflächenentwicklung vorgesehen. Am 07.12.2017 wurde ein Beschluss zur Umstellung auf das „beschleunigte Verfahren“ nach § 13b BauGB gefasst.
Aufgrund von Vorbehalten gegen die Planung, die vor allem aus der unmittelbaren Nachbarschaft des Gebietes geäußert wurden, hat das Stadtplanungsamt zusätzlich zur regulären Öffentlichkeitsbeteiligung einen weiteren Beteiligungsschritt organisiert, der in Form einer moderierten Planungswerkstatt am 22.09.2018 durchgeführt wurde.
Einen breiten Raum in der Diskussion der Planungswerkstatt nahm das Thema der Gebietserschließung ein. Hierbei ging es vor allem um die Abwicklung der Baustellenverkehre, die insbesondere wegen der erforderlichen umfangreichen Erdarbeiten im Gebiet während der Erschließungs- und Bauphase starke LKW-Frequenzen auslösen werden. In der Beteiligungsveranstaltung wurde angeregt, diese Verkehre nicht über das vorhandene Straßennetz im Wohnsiedlungsbereich zu führen, vor allem da hierdurch auch stark benutzte Schulwegverbindungen betroffen sind. Als Alternative wurde eine direkte Anbindung an den Steenbeker Weg mit einer temporären Schwerlastbrücke über die Kronshagen-Ottendorfer Au vorgeschlagen. Der Ortsbeirat Suchsdorf hat sich in seiner Sitzung am 09.10.2018 diesem Vorschlag angeschlossen und die Verwaltung um entsprechende Prüfung gebeten.
Die Verwaltung hat diese Anregung sowie eine weitere Trassenvariante untersucht und im Ergebnis vorgeschlagen, eine Führung der Baustraßenverkehre über das bestehende Straßennetz vorzusehen und hierbei geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsgefährdungen (z.B. temporäre Parkverbote, Konzentration auf Ferienzeiten) zu treffen.
Die Ergebnisse der Beteiligungsveranstaltung, das verfolgte städtebauliche Zielkonzept sowie die Untersuchung der Trassenvarianten für die Baustellenerschließung wurden dem Bauausschuss unterbreitet (Drucksache 0524/2019). Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 15.08.2019 der städtebaulichen Planung grundsätzlich zugestimmt, hierbei jedoch die Verwaltung aufgefordert, die Baustraßenerschließung mit zusätzlichen Varianten (z.B. Förderband) weitergehend zu untersuchen und erneut zur Abstimmung vorzulegen.
2. Untersuchungsinhalt und -ergebnis
Ausgehend von dem o.g. Beschluss hat die Verwaltung einen Auftrag zur Erstellung eines Baustellenverkehrskonzeptes mit den geforderten Untersuchungsbausteinen nach entsprechendem Vergabeverfahren vergeben. Das beauftragte Verkehrsplanungsbüro SSP Consult GmbH, Köln, hat seinen Ergebnisbericht nunmehr vorgelegt (siehe Anlage). Die wesentlichen Inhalte dieses Baustellenverkehrskonzeptes werden im Folgenden kurz zusammengefasst.
Es werden vier grundsätzliche Trassenvarianten untersucht:
Variante 1: Erschließung über den vorhandenen Straßenanschluss Rotenbek im Norden des Gebiets
Variante 2 a/b: Erschließung vom Steenbeker Weg mit Überquerung der Kronshagen-Ottendorfer Au durch ein Brückenbauwerk
Variante 3: Erschließung vom Steenbeker Weg ohne Querung der Au
Variante 4: Erschließung vom Steenbeker Weg mit Überspannung der Au durch ein mobiles Teleskopförderband
Diese möglichen Varianten werden nach den folgenden Kriterien untersucht und bewertet:
- grundsätzliche Machbarkeit,
- Umwelt und Naturschutz,
- Wirtschaftlichkeit sowie
- Verkehrsabwicklung.
Im Ergebnis weisen die Varianten 2 bis 4 hinsichtlich der verkehrlichen Abwicklung und der Auswirkungen auf die Anwohner*innen klare Vorteile gegenüber Variante 1 auf; sie sind dafür aber mit erheblich höheren Kosten verbunden. Vor allem jedoch lösen sie erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft auf, die einer Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde bedürfen; dies sind insbesondere Eingriffe in geschützte Biotope, artenschutzrechtlich relevante Bereiche sowie festgelegte Ausgleichsflächen. Die untere Naturschutzbehörde hat bereits erklärt, dass eine Genehmigung für diese Eingriffe nicht in Aussicht gestellt werden kann (siehe Anlage 1 zum Baustellenverkehrskonzept). Diese Varianten scheiden daher aufgrund mangelnder Umsetzbarkeit aus.
Das Konzept schließt insofern mit einer grundsätzlichen Empfehlung zugunsten der einzig verbleibenden Variante 1 ab. Um die negativen Auswirkungen der Baustellenverkehre auf den vorhandenen Straßen Holmredder und Rotenbek zu minimieren, werden eine Reihe verkehrlicher und baulogistischer Maßnahmen vorgeschlagen. Hierzu gehören u.a.:
- temporäre Parkverbote oder Einrichtungsverkehr in den Zufahrtsstraßen,
- Verbesserung der Sichtverhältnisse,
- Einsatz von Schülerlotsen,
- zeitliche Beschränkungen für die Zufahrtsverkehre,
- internes Baustellenmanagement.
3. Weiteres Verfahren
Die Verwaltung schlägt vor, nunmehr die weiteren Planungsschritte (Ausarbeitung eines B-Plan-Vorentwurfes, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) auf der Grundlage des vom Bauausschuss beschlossenen Zielkonzeptes vorzusehen. Der Öffentlichkeit wird im weiteren Verfahren dann zunächst im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und anschließend bei der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme gegeben. Nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens soll die Umsetzung der Planung durch die KiWog erfolgen.
Für die Baustellenerschließung wird entsprechend den Vorschlägen des vorliegenden Konzeptes von einer Verkehrsführung über die bestehenden Straßenzüge ausgegangen. Mit entsprechenden Maßnahmen sollen die negativen Auswirkungen dieser Verkehre so weit wie möglich minimiert werden. Welche dieser Maßnahmen in Kombination miteinander sinnvoll einzusetzen sind, hängt insbesondere vom Zeitpunkt und Ablauf der Erschließungs- und Bauarbeiten sowie dem genauen Umfang der Transportmassen ab. Die Maßnahmen können daher erst bei Vorliegen konkreter Straßen- und Hochbauplanungen bestimmt werden. Sie sind dann vor Beginn der Arbeiten mit den beteiligten Stellen (v.a. Tiefbauamt, Straßenverkehrsbehörde, KiWog, ggf. sonstige Bauträger) verbindlich festzulegen.
Dem Ortsbeirat Suchsdorf sollen die Inhalte des Baustellenverkehrskonzeptes in seiner Sitzung am 08.09.2020 durch den Gutachter vorgestellt und erörtert werden. Die Ergebnisse der Erörterung werden im Bauausschuss mündlich dargelegt.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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