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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0721/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 Anlass

 

Die Corona-Krise hat eindrucksvoll verdeutlicht, dass die Digitalisierung der Schulen

eine geradezu existenzielle Dimension für die schulische Bildung haben kann. Digitale Angebote können und sollen den Präsenzunterricht und das soziale Erleben im schulischen Alltag nicht ersetzen, aber sie werden als innovative Ergänzung und zur Weiterentwicklung der Schulen in einer zunehmend digitalen Welt benötigt und zuletzt wurden sie gebraucht, um überhaupt Kontakt und schulisches Lernen zu ermöglichen.

 

Aus diesem Grund hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern im Rahmen der Beratungen zu den Corona-Folgen das „Sofortausstattungsprogramm“ im Rahmen des „DigitalPakt Schule“ auf den Weg gebracht. Das „Sofortausstattungsprogramm“ soll dem Abmildern sozialer Ungleichgewichte dienen. Diese können dadurch entstehen, dass Schüler*innen wegen fehlender mobiler Endgeräte (Laptops, Tablets) am digitalen Lernen von zu Hause nicht teilhaben können, wodurch das Erreichen der Unterrichtsziele gefährdet wird.

 

Die Schulträger sollen durch das Programm in einer Zeit des Corona-bedingt eingeschränkten Schulbetriebes in die Lage versetzt werden, Schüler*innen, bei denen die Schule einen entsprechenden Bedarf erkannt hat, leihweise mit den erforderlichen Geräten auszustatten. Die Ausgabe der Geräte erfolgt durch die Schulen selbst.

 

Angesichts der zu erwartenden hohen Bestellzahlen aus der Landeshauptstadt Kiel und eines möglichen Lieferengpasses aufgrund relativ plötzlicher hoher Bestellzahlen bundesweit, war es das Ziel des Amtes für Schulen, die Kieler Bestellung frühestmöglich abzusenden.

 

Die Beschaffung der mobilen Endgeräte stellt die Kommunen als Schulträger sowohl vor erhebliche zeitliche als auch logistische Herausforderungen, auch über diese wird mit dieser Geschäftlichen Mitteilung informiert.

 

Ende Mai 2020 wurden die Eckpunkte zur Umsetzung des „Sofortausstattungsprogrammes“ bekannt gegeben. Über diese wurde im Ausschuss für Schule und Sport in seiner Sitzung am 4. Juni 2020 und in der Ratsversammlung am 11. Juni 2020 mit der Drs. 0503/2020 informiert. Alle Bundesländer und der Bund haben inzwischen die Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule unterzeichnet und die Förderrichtlinie ist seit dem 20. Juli 2020 veröffentlicht.

 

 

 

Bedarfsabfrage in den Schulen

 

Ursprünglich hatte das Bildungsministerium, wie in Drs. 0503/2020 berichtet, eine zentrale Abfrage direkt bei den Schulleitungen hinsichtlich der erforderlichen Bedarfe an mobilen Endgeräten für bislang unversorgte Schüler*innen geplant. Am 11. Juni 2020 erreichte die Landeshauptstadt eine E-Mail des Städteverbands, in der informiert wurde, dass die Verantwortung für die Bedarfsermittlung doch an die Schulträger übertragen werde.

 

Durch die bevorstehenden Sommerferien standen dem Amt für Schulen nur rund zehn Tage für das Konzipieren und Versenden einer Online-Bedarfsabfrage für die insgesamt 57 Kieler Schulen zur Verfügung. Obwohl diese kurzfristige Abfrage in Corona-Zeiten auchr die Schulen eine große Herausforderung darstellte, wurde diese zügig beantwortet.

 

Die Rückmeldungen der allgemeinbildenden Schulen (Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Förderzentren) wurden in einem ersten Schritt auf Plausibilität geprüft.

 

Insgesamt haben die 53 allgemeinbildenden Schulen und die vier Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) einen Bedarf von 7.954 Geräten gemeldet, welcher sich in 4.642 Geräte für die allgemeinbildenden Schulen und 3.312 Geräte für die Regionalen Berufsbildungszentren aufteilt.

 

 

rdermittel und Zahl der Geräte

 

Aus dem Sofortausstattungsprogramm“ werden der Landeshauptstadt Kiel insgesamt 1.580.891,84 Euro (1.039.460,00 Euror allgemeinbildende Schulen und Förderzentren sowie 541.431,84 Euro für berufsbildende Schulen) zur Sofortausstattung mit mobilen Endgeräten für das digitale Lernen von Zuhause zur Verfügung gestellt. (Anlage 1)

 

r die allgemeinbildenden Schulen können daraus insgesamt 2.727 Geräte finanziert werden.

 

Mit den vier RBZ wurde vereinbart, dass sie als Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) die mobilen Endgeräte eigenverantwortlich im Rahmen der ihnen zugewiesenen Fördermittel bestellen können. Die gemeldeten Bedarfe an mobilen Endgeräten wurden auf Grund der verschiedenen Profile vollständig anerkannt, so dass die Zuteilung der Fördermittel r die RBZ auf Basis von Schüler*innenzahlen (Schuljahr 2019/2020) erfolgte:

 

 

Schüler*innen

rdermittel

RBZ am Schützenpark

3.502

168.048,77 €

RBZ am Königsweg

1.207

57.919,72 €

RBZ Wirtschaft

4.031

193.433,64 €

RBZ Technik

2.543

122.029,71 €

 

11.283

541.431,84 €

 

 

Beispiel:

Aus diesen Fördermitteln könnten die RBZ beispielsweise insgesamt 1.363 Geräte (491 Tablets mit Hüllen zu je 363,82 € und 872 Laptops mit Taschen zu je 415,67 €) finanzieren. Der gemeldete Bedarf von 3.312 Geräten kann somit bei weitem nicht gedeckt werden.

 

 

 

 

 

Kriterien zur Verteilung der mobilen Endgeräte für die allgemeinbildenden Schulen

 

Aufgrund der Bedarfsanmeldung der allgemeinbildenden Schulen mit 4.642 Geräten und einem Fördermittelvolumen für 2.727 Geräte war das Erfordernis von nachvollziehbaren Kriterien und Quoten gegeben, welche in Anlage 2 dargestellt sind. Neben der Zugehörigkeit zu DaZ-Basis-Kursen wurden Perspektivschulen sowie Schulen in Stadtteilen mit besonderen Problemlagen besonders berücksichtigt. Weiterhin wurde unterschieden nach Primar- und Sekundarstufe I und II.  Die Quote berücksichtigt die Bedarfsmeldung der Schulen.

 

Eine weitere Schwierigkeit stellte zudem das vorgegebene Zeitfenster für die Beschaffung und Bezahlung der mobilen Endgeräte dar, welches durch das Bildungsministerium vorgegeben wurde. Der erste Entwurf der „Richtlinie zur Vergabe der Finanzhilfen aus dem Sofortausstattungsprogramm“ sah vor, dass die den Schulträgern zugewiesenen Mittel für die Beschaffung der Geräte bis spätestens zum 30. September 2020 zu verausgaben waren, was allein durch die zu vermutenden Lieferzeiträume nicht realisierbar gewesen wäre. Durch die Intervention vieler Schulträger wurde die Frist auf den 31. Oktober 2020 verlängert.

 

 

Bestellung der mobilen Endgeräte

 

Die rd. 2.727 Geräte für die allgemeinbildenden Schulen wurden aus bereits benannten Gründen bereits am 16.07.2020, vier Tage vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie, bei Dataport bestellt. Die Bereitstellung der mobilen Endgeräte sowie die Rechnungslegung müssen spätestens bis zum 31.10.2020 erfolgt sein. Die erste Lieferung wird nach Auskunft von Dataport gegen Ende August 2020 erwartet; eine schriftliche Bestätigung seitens Dataport steht allerdings noch aus.

 

Im Anschluss an die Lieferung müssen die Geräte vom Personal- und Organisationsamt - Abteilung Informationstechnik - inventarisiert, konfiguriert und zugeordnet werden.

 

Vorbereitung und Installation der Geräte an die Schüler*innen

 

Die insbesondere für die Laptops erforderliche Installation der Geräte sowie die Ausstattung dieser mit den basalen Programmen wie beispielsweise Office wird bereits im Rahmen der Lieferung durchgeführt. Die Kosten hierfür betragen 43,85 € brutto pro Gerät. Nach heutigem Stand entstehen für die technische Bereitstellung an den allgemeinbildenden Schulen insgesamt Kosten in Höhe von ca. 50.000,00 Euro für die Dienstleistung des Lieferanten an 1.098 Geräten. Hinzu kommen Eigenleistungen der Landeshauptstadt Kiel.

 

Alle Geräte (Laptops und Tablets), welche an Schüler*innen der allgemeinbildenden Schulen ausgegeben werden, werden im Rahmen der Inventarisierung mit Siegelaufklebern versehen, sodass klar ersichtlich ist, dass es sich nicht um Privatgeräte handelt. Neben dieser Maßnahme werden auch weitere, technische Vorkehrungen zur Missbrauchsprävention getroffen.

 

Die Regionalen Bildungszentren nehmen die Bestellung der mobilen Endgeräte direkt bei Dataport vor. Für die Konfiguration, Installation, Inventarisierung, Missbrauchsprävention und den Support sind die RBZs selbst verantwortlich.

 

 

Verleih der Geräte

 

Schüler*innen, die zu Hause nicht auf mobile Endgeräte zurückgreifen können, sollen sich Laptops oder Tablets bei ihrer Schule ausleihen können. Die Geräte verbleiben im Eigentum der Landeshauptstadt Kiel, werden den Schulen zur Verfügung gestellt und sollen grundsätzlich auch im Regelbetrieb eingesetzt werden.

 

 

 

Eine formale Bedürftigkeitsprüfung ist nicht vorgesehen. Da die Schulleitungen, das Kollegium und die Schulsozialarbeiter*innen vor Ort am besten mit der Situation der einzelnen Schüler*innen vertraut sind, sollen die Schulen selbst das Verleihen der Geräte an die Schüler*innen übernehmen.

 

Der Verleih erfolgt auf Grundlage eines Vertrages, der zurzeit noch durch das Amt für Schulen, der Abteilung Informationstechnik und den Schulaufsichten erarbeitet wird.

 

 

Zusammenfassung und Ausblick

 

Bei der Auswertung der Umfrageergebnisse wurde im Rahmen der durchgeführten Kostenberechnungen festgestellt, dass die der Landeshauptstadt Kiel zur Verfügung stehenden Fördermittel die gemeldeten Bedarfe lediglich zu 51,3 % decken. Im Ergebnis können daraus für die allgemeinbildenden Schulen ca. 2.727 Geräte beschafft werden.

 

r die verbleibenden ungedeckten 48,7 % ergibt sich ein weiterer Finanzierungsbedarf in Höhe von rd. 1.500.000,00 Euro.

 

 

 

 

 

Bei den anderen kreisfreien Städten ist die Situation nach den aktuellen Rückmeldungen vergleichbar, so dass inzwischen Gespräche des Städteverbandes Schleswig-Holstein mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Erhöhung der Fördersumme aufgenommen wurden. Über das Ergebnis wird zu gegebener Zeit berichtet.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

Sep 15, 2020 - Ausschuss für Schule und Sport - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Sep 17, 2020 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen