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Interfraktioneller Antrag - 0730/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Förderung für die Sanierung von vereinseigenen Anlagen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; CDU-Ratsfraktion; FDP-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Entscheidung
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Sep 15, 2020
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Antrag
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Sanierung von vereinseigenen Anlagen, insbesondere von Vereinsheimen, Umkleidebereichen und Sanitäranlagen, stärker als bisher finanziell gefördert werden kann. Ziel ist es, die Kieler Sportvereine finanziell spürbar bei der Sanierung der Sportanlagen zu entlasten.
Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob die derzeitige Sportförderrichtlinie der Landeshauptstadt Kiel überarbeitet werden sollte oder sich eine andere Form der Förderung (z.B. ein Förderfonds) besser eignet. Die geeigneten, verschiedenen Förderungsmöglichkeiten sind vorab darzustellen.
Um die finanzielle Auswirkung darzustellen sowie eine geeignete Förderquote zu ermitteln, soll der Bedarf bei den Vereinen abgefragt werden. Außerdem sollen energetische Sanierungen besondere Berücksichtigung finden.
Die Prüfergebnisse sind dem Ausschuss für Schule und Sport und der Ratsversammlung in Form einer Geschäftlichen Mitteilung vorzulegen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Viele der Kieler Vereinsanlagen sind teilweise in einem stark renovierungsbedürftigen Zustand. Die Kapazitäten der Bauverwaltung sind ausgelastet, sodass es nicht wahrscheinlich ist, dass die Vereine auf diese Unterstützung zurückgreifen können. Vereine hingegen zeichnen sich durch vielfältige Kompetenzen aus und können oftmals in Eigenleistung viele Projekte umsetzen (z.B. Minigolfanlage im Sportpark Gaarden). Dafür scheitert eine Sanierung allerdings größtenteils an den finanziellen Mitteln. Eine stärkere finanzielle Förderung der Vereine als bisher könnte dazu führen, dass die Stadt entlastet wird und gleichzeitig der Sanierungsstau an den Vereinsanlagen abgebaut würde.
Darüber hinaus haben sich auch die Anforderungen der Vereine an Vereinsanlagen stark verändert. Aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen, u.a. im Bildungsbereich (z.B. durch Ganztagsschulen), besteht für Sportvereine Handlungsbedarf. DIN-gerechte und zumeist aufwendig hergestellte Schulsporthallen decken Bedürfnisse von Zielgruppen, wie Gesundheits- und Entspannungskurse oder Präventionsformate, nur unzureichend ab. Vereinseigene Anlagen hingegen könnten mit der Förderung nicht nur renoviert werden. Ziel ist es, sie auch funktionaler, innovativer und an dem gesellschaftlichen Wandel angepasst auszustatten.
Die aktuellen Förderrichtlinien (Sportförderrichtlinie der Landeshauptstadt Kiel; insbesondere § 4 Zuschüsse für Investitionen) sind dafür jedoch nicht mehr zeitgemäß. Aktuell werden lediglich 10% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Diese geringe Förderstufe führt oftmals dazu, dass die Vereine die Renovierung nicht bezahlen können und somit ihre Pläne verwerfen. Aufwendigere Sanierungen kosten darüber hinaus auch oftmals mehr als 50.000,- Euro, so dass die Höchstgrenze (max. 5.000,- Euro) überschritten wird und die Förderquote in diesen Fällen somit sogar unter 10% liegt.
gez. Ratsherr Philip Schüller f.d.R
SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsherr Michael Frey f.d.R.
CDU-Ratsfraktion
gez. Ratsfrau Daniela Sonders f.d.R
Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gez. Christian Ziesmann f.d.R.
FDP-Ratsfraktion