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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0731/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Am 29.01.2020 wurde mit der Drs. 0334/2019 im Wirtschaftsausschuss ungeändert beschlossen:

 

  1. Die Ratsversammlung beauftragt die Verwaltung, den Bedarf für zeitlich und räumlich begrenzte Sonntagsöffnungen in der Innenstadt innerhalb der nächsten 9 Monate zu prüfen.

2. Der Sperrvermerk für die 25.000 Euro zur Prüfung des Bedarfs für Sonntagsöffnungszeiten innerhalb der Kieler Innenstadt (TP 571, Pos. 13) wird aufgehoben.

 

 

Aktueller Stand

 

Zu 1.

 

Geplant war durch das Referat für Wirtschaft und Kiel-Marketing e. V., ab März/April die Durchführung einer Besucher*innen-Befragung durch UNICONSULT Kiel - Die studentische Unternehmensberatung in Kiel. Der Kieler Verein arbeitet professionell, interdisziplinär und kostengünstig.

 

Diese konnte aufgrund der Corona-Krise nicht durchgeführt werden. Es ist aktuell auch fraglich, wann eine Erhebung mit diesem Fokus sinnvoll durchzuführen ist. Aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemie werden die geplanten Fragestellungen weder bei Bürger*innen noch beim Einzelhandel derzeit als relevant betrachtet. Kiel Marketing und das Referat für Wirtschaft planen daher nun abgängig von der Entwicklung der Corona-Pandemie eine Durchführung der Umfrage im Jahr 2021.

 

 

Zur ergänzenden Information: Mit Blick auf die Bedarfsprüfung für die Sonntagsöffnung sind die LVO SH (Landesverordnung Schleswig-Holstein über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus) und das Ladenöffnungsgesetz zu berücksichtigen. Die LVO SH wie das Ladenöffnungsgesetz sehen einen Anlassbezug für Sonntagsöffnungen vor, d.h. Verkaufsstellen dürfen aus besonderem Anlass an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.

 

Gemäß LVO könnte die Verkaufsöffnung allerdings dann nicht durchgeführt werden, wenn die Veranstaltung bezüglich der Besucher*innenanzahl so gravierend eingeschränkt werden müsste, dass die bei einer alleinigen Ladenöffnung zu erwartende Besucher*innenanzahl die zulässige Besucher*innenanzahl der Veranstaltung erheblich übersteigen würde und dieses Missverhältnis nicht durch Änderungen des Zuschnitts der Bezirke oder Einschränkungen der Öffnungszeiten der Verkaufsstellen behoben werden könnte.

 

Die weitere Entwicklung der vorherrschenden COVID-19-Pandemie ist derzeit nicht absehbar. Sollte es wieder zu einer stärkeren regionalen Ausbreitung des Corona-Virus kommen, würde auch der jeweilige den verkaufsoffenen Sonntag legitimierende Anlass entfallen, so dass keine Verkaufsöffnung am Tag der geplanten Veranstaltung stattfinden könnte.

 

 

Zu 2.

 

Eine Übertragung der Haushaltsmittel von 2020 auf 2021 wurde durch OB.W in die Wege geleitet, so dass diese ggf. weiterhin zur Verfügung stehen.

 

 

Ausblick

 

In einer weiteren geschäftlichen Mitteilung wird über eine Studie berichtet werden, die den Einfluss der Covid-19-Pandemie auf das Kaufverhalten zum Gegenstand hat.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Beschlüsse

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Sep 30, 2020 - Wirtschaftsausschuss - zur Kenntnis genommen