Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0742/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukünftige thermische Verwertung des Klärschlamms aus dem Klärwerk Bülk; hier: Sachstand zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 19.04.2018
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Oct 1, 2020
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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Oct 28, 2020
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Nov 3, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Nov 19, 2020
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Sachverhalt/Begründung
Am 19.04.2018 (Drs. 0337/2018) hat die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschlossen, dass der Klärschlamm des Klärwerks Bülk zukünftig thermisch verwertet werden solle. Bei der Leistungserbringung seien Phosphorrückgewinnung, Entsorgungssicherheit und Klimaschutz besonders zu berücksichtigen.
Mit Drs. 0347/2020 informierte das Tiefbauamt unter anderem darüber, dass durch die Realisierung der neuen Schlammentwässerung die Voraussetzungen für die thermische Verwertung des Klärschlamms geschaffen werden und dass der Zwischenvertrag den Zeitraum 2021 bis mindestens 2023, beginnend mit der Inbetriebnahme der neuen Schlammentwässerung, umfassen werde.
Diese Information wird wie folgt aktualisiert:
Die Ausfertigung der erforderlichen Genehmigung zum Umbau der Schlammentwässerung auf dem Gelände des Klärwerks Bülk verzögert sich durch die zuständige Landesbehörde. Infolge dessen verschiebt sich die bauliche Umsetzung, so dass nunmehr mit einer Fertigstellung zum 31.12.2021 geplant wird. Daher wird der Zeitraum für den Zwischenvertrag den Zeitraum 2022 bis mindestens 2023 umfassen.
Doris Grondke
Stadträtin